SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4242 Thema: Auswirkungen der Steuerrückforderungen von Vattenfall auf sächsische Kommunen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Pressemeldungen war Anfang Februar 2016 zu entnehmen, dass der Energiekonzern Vattenfall insbesondere für das Jahr 2015 umfangreiche Gewerbesteuerrückerstattungen geltend machen wird." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Erkenntnisgewinn ist der Staatsregierung aus den Gesprächen mit den betroffenen Gemeinden erwachsen (siehe Antwort auf Frage 1 meiner kl. Anfrage Drs 6/3200)? Frage 3: Wird die Staatsregierung für die von den Steuerrückzahlungen betroffenen Gemeinden Unterstützung anbieten und welche Möglichkeiten kommen dabei in Betracht? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/23-FV 6005/6/654- 2016/8202 Dresden, Alt . März 2016 • r- Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSMINISTERlUM DER FINANZEN Im Ergebnis der Gespräche bedarf es weiterer Erhebungen, Analysen und Auswertungen von Daten. um abschätzen zu können, ob und inwieweit eine Unterstützung der Gemeinden angezeigt ist Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage , Drs. 6/3200, verwiesen. Frage 2: Welche Gemeinden haben bislang bei der Staatsregierung um Hilfe ersucht ? Der Staatsregierung liegen bislang keine konkreten Anträge der betroffenen Gemeinden vor. Die in der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage, Drs. 6/3200, aufgelisteten Kommunen haben allgemeinen Unterstützungsbedarf in noch nicht konkretisierter Höhe angemeldet. Zudem haben dies bislang auch Hoyerswerda und Neukieritzsch getan . Frage 4: Welche Auswirkungen haben die Gewerbesteuerrückzahlungen auf die aktuellen Abschlagsbescheide der Abundanzgemeinden (§ 25a Sächs- FAG)? Keine. Mit freundlichen Grüßen LJ_J P f. A. Georg Unland Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-03-14T15:34:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes