SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE; Drs.-Nr.: 6/4243 Thema: Hinweise von Luxemburger Steuerbehörden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gegenüber dem Hamburger Abgeordneten des Sonderausschusses TAXE des Europäischen Parlaments, Fabio De Masi, führte der Luxemburger Finanzminister Pierre Gramegna im Rahmen einer Delegation von TAXE nach Luxemburg am 18. Mai 2015 aus, dass Steuerbehörden der Bundesrepublik Deutschland durch Luxemburg mehrfach auf ungewöhnlich hoch ausgewiesene Profite von grenzüberschreitend aktiven Konzernen in Luxemburg aufmerksam gemacht wurden. Dies wurde mit dem Verdacht begründet, dass die in Luxemburg ausgewiesenen Gewinne nicht mit der realen ökonomischen Substanz der Konzerne in Übereinstimmung zu bringen seien und daher gegebenenfalls der Bundesrepublik Deutschland Steuern, im Wege der Gewinnverlagerung und entgegen des ,arm's length' Prinzips (Fremdvergleichsgrundsatz) durch konzerninterne Transferpreise, entzogen würden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: S S';\CHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) LK/33-S1300/155/51- 2016/8208 Dresden, ~ . März 2016 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN lj SA'.CHsEN Frage 1: Wie viele entsprechende Hinweise von Luxemburg bzw. Luxemburger Steuerbehörden an Sachsen bzw. sächsische Steuerbehörden gab es seit 1990? An Sachsen bzw. die sächsischen Steuerbehörden erfolgten keine Hinweise. Frage 2: Wie wurde seitens der sächsischen Steuerbehörden mit diesen Hinweisen umgegangen? Die Beantwortung der Frage erübrigt sich im Hinblick auf die Antwort zu Frage 1. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-03-07T14:43:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes