SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4244 Thema: Auswirkungen der Luxemburg Leaks für Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Als Luxemburg Leaks (Lux Leaks} bezeichnet man die Veröffentlichung verbindlicher Vorbescheide, die Konzernen durch Luxemburger Steuerbehörden mit dem Ziel der Senkung der Unternehmenssteuerbelastung ausgestellt wurden. In einer Unterrichtung des Finanzausschusses des Bundestags vom 2. April 2015 in Ausschussdrucksache 18(7)162 hat Finanzstaatssekretär Dr. Michael Meister die Ergebnisse der Auswertung der Lux Leaks Daten für Deutschland dargelegt. Die Bundesländer seien über das Gesamtbild der Auswertungen unterrichtet und angeregt worden, im Rahmen von Betriebsprüfungen ggf. noch offenen Fragen nachzugehen bzw. bestehende Verdachtsmomente im Rahmen einer Prüfung gezielt aufzugreifen. Zum Zeitpunkt der Unterrichtung könnten keine genauen Aussagen über die steuerlichen Auswirkungen der öffentlich gewordenen Tatbestände gemacht werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/33-S 1300/155/51- 2016/8212 Dresden, ~ . März 2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Frage 1: Wie viele der durch die Lux Leaks Daten betroffenen Fälle (laut BMF ca. 150 mit Bezug zu Deutschland) befanden sich zum Zeitpunkt der Unterrichtung in Sachsen in einer Betriebsprüfung bzw. waren in den vergangenen zwei Jahren einer Betriebsprüfung unterzogen worden? Die Beantwortung durch die Staatsregierung kann nicht erfolgen, da einer vollständigen Beantwortung mit dem Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung (AO) eine gesetzliche Regelung und Rechte Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegenstehen. Mit den Fragen werden Auskünfte über vom Steuergeheimnis geschützte Verhältnisse der Unternehmen begehrt(§ 30 Abs. 2 AO). Die Voraussetzungen für eine zulässige Offenbarung gegenüber dem Sächsischen Landtag nach § 30 Abs. 4 AO liegen nicht vor. Insbesondere liegt weder eine Zustimmung der Betroffenen (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO) vor noch begründet das allgemeine Kontrollrecht des Parlaments ein zwingendes öffentliches Interesse an der Offenbarung (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO). Frage 2: Wie viele zusätzliche Fälle wurden nach der Übermittlung der Daten sowie der Unterrichtung durch das BMF in Sachsen einer Betriebsprüfung unterzogen? Es wurden aufgrund fehlender sächsischer Betroffenheit diesbezüglich keine Betriebsprüfungen veranlasst. Frage 3: In wie vielen Fällen wurden in Sachsen für Unternehmen Steuergestaltungen festgestellt, die entweder den geltenden Steuergesetzen oder den gängigen Prinzipien internationaler Transferpreise, wie dem Fremdvergleichsgrundsatz , widersprechen? Es sind keine sächsischen Fälle mit Steuergestaltungen entsprechend den luxemburgischen Steuerpraktiken bekannt. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN ljSACHsEN Frage 4: In welcher Höhe haben die Steuerbehörden des Freistaats Sachsen insgesamt Steuernachzahlungen basierend auf obigen Fällen festgesetzt? Die Beantwortung erübrigt sich im Hinblick auf die Beantwortung zu den Fragen 1 bis 3. Seite 3 von 3 2016-03-09T15:58:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes