Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4246 Thema: Messung von Abständen beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit und in welchem Umfang finden durch die sächsische Polizei Kontrollen des Einhaltens des seitlichen, rückwärtigen und frontalen Abstandes bei Überholen von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern durch Pkw und/oder LKW mit jeweils welchen technischen Systemen statt? Frage 2: Wie viele Kontrollen im Sinne von Frage 1 wurden durch die sächsische Polizei im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden im Jahr 2015 an jeweils welchen konkreten Orten durchgeführt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die sächsische Polizei richtet ihre Verkehrsüberwachungsmaßnahmen vorrangig am Verkehrsunfallgeschehen aus. Die Abstandskontrolle im Sinne der Fragestellung wird im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung beachtet. Spezielle technische Systeme werden dafür nicht vorgehalten. Eine Verfolgung von derartigen Verstößen erfolgt überwiegend im Zusammenhang mit der Aufnahme von Verkehrsunfällen. Frage 3: Wie viele Verstöße gegen die StVO aufgrund der Nichteinhaltung eines ausreichend großen Abstandes beim Überholen von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern wurden bei denen in Frage 2 erfragten Kontrollen festgestellt? Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9615 Dresden, 10. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1U1VI DBS INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Bußgeldverfahren wurden aufgrund dieser Verstöße eingeleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Festgestellte Rechtsverletzungen im Sinne des Anfragegegenstandes werden seitens der sächsischen Polizei statistisch nicht separat erfasst. Nach Auskunft der Landeshauptstadt Dresden wurden seitens der Bußgeldstelle 14 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Tatbestand Nr. 105112 des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges eingeleitet, bei denen die "anderen Verkehrsteilnehmer" Radfahrer waren. Außerdem wurden acht Verfahren nach dem Tatbestand Nr. 105113 eingeleitet, bei denen das "fahrende Fahrzeug" ein Fahrrad war. Darüber hinaus kommen bei der Ahndung der Verstöße im Sinne der Fragestellung die Tatbestände Nr. 103708 und Nr. 103709 in Betracht, sofern der Radfahrer ein Kind, Hilfebedürftiger oder älterer Mensch gewesen ist. Eine diesbezügliche Recherche blieb jedoch ohne Ergebnis. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass nicht alle durch die Polizei festgestellten Verstöße der Bußgeldstelle zugeleitet werden. Bestimmte Verstöße, sowohl im len der Verkehrsüberwachung als auch im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme )est^lTte, können mit einer Verwarnung vor Ort abgeschlossen werden. Darüber ius y^/erden Verstöße mit entsprechendem Verdacht einer Straftat der zuständigen its^nwaltschaft zugeleitet. Ifre/undlrchen Grüßen Markus Ulbi Seite 2 von 2 6_4246_rs SB2-6PS-Biz16031109361 2016-03-11T10:57:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes