STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstreße 7 | 01 097 Dresd€n Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 614248 Thema: Nachfrage zur Drs. 6/3515 Ausreichende Ausstattung der sächsischen Ermittlungsbehörden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Aus der Antwort der Staatsregierung auf die l. Frage der kleinen Anfrage (Drs. 6/3515) geht hervor, welche externen Sachverständigen mit der Erstellung von Gutachten im Ermittlungsverfahren beauftragt wurden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie hoch waren die jährlichen Kosten für die Beauftragung von externen Sachverständigen mit der Erstellung von Gutachten im Ermittlungsverfahren jeweils in den Jahren 2014 und 2015? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj justiz.sachsen.de' Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-LR-3602/1 5 Dresden. {.ua.-zorc Ël r fttr rË WANDEL HINTER GITTERN 300 J¿hrc Gefän9nis Weldheim 300 JahIe sächsischc Vollzuqsr¡schichtc Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www,justiz sachsen.de/smj Verkehrsverblndung Zu erreichen mit Stra ßen ba h n lin ien 3,6,7,I,l1 Parken und behindertengerechter Zugang tjber Einfahrt Hospitalstraße 7 .zugang filr eloklronisch signierle sowi6 firr vêrschlUsselts elektron¡schê Dokumente nur ùbêr das El€ldronisch€ Gerichts- und VeMaltungspostfach; náhere lnformat¡onen unter M €gvp d€ Seite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie hoch waren die jährlichen Kosten für die Beauftragung von externen Sachverständigen zur a) forensischen Untersuchung des auf physikalischen Datenspeichern abgelegten kinderpornografischen Materials b) lT-Auswe rtu n g i n Wi rtsc haftsstrafve rfa h re n c) Untersuchung einfacher DNA-Spuren d) Wi rkstoffuntersuchung von Crystal e) sonstigen Wirkstoffuntersuchung f) E rstel I u ng verkeh rsanalytischer G utachten jeweils in den Jahren 2014 und 2015? (Bitte die Angaben nach Tätigkeiten und Jahren aufschlüsseln) Frage 3: Aus welchen Mitteln wurden und werden die Kosten für die Beauftragung von externen Sachverständigen mit der Erstellung von Gutachten im Ermittlungsverfahren bezahlt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: lm Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz werden die Kosten für die Beauftragung von Sachverständigen im Ermittlungsverfahren in Kapitel 06 14 (Staatsanwaltschaften) unter dem Titel 526 02 - 1 ,,Kosten für Sachverständige und Mitglieder von Fachbeiräten u. ä. Ausschüssen" im Haushaltsplan veranschlagt. Hiervon umfasst sind die Kosten für Sachverständige nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ln den Jahren 2014 und 2015 sind folgende Ausgaben in diesem Titel angefallen: Ausgaben im Titel 0614/526 02 in EUR Behörde 2014 2015 129.838,61 238.297,10Generalstaatsanwaltschaft Dresden 778.038,56Staatsanwaltschaft Chem n itz 767.152,26 Staatsanwaltschaft Dresden 1.697.106,99 2.239.591,03 675.885,88 683.985,14Staatsanwaltschaft Görl itz 1.772.616,53Staatsanwaltschaft Lei pzig 1.771.541,53 Staatsa nwa ltschaft Zwickau 476.489,26 545.567,83 5.518.014,53 6.258.096,19Gesamt lm Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern sind die Kosten für die Beauftragung von externen Sachverständigen im Ermittlungsverfahren im Kapitel 03 12 (Landespolizei) unter dem Titel 534 04,,Sachausgaben im Vollzugsdienst" des Haushaltsplans mit enthalten, wobei die Kosten fur die Beauftragung von externen Sachverständ i gen n icht gesondert ausgewiesen werden. Von einer über diese Angaben hinausgehenden Beantwortung der Fragen, insbesondere der mit der Frage 2 begehrten Aufschlüsselung der jährlichen Kosten, wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Wie hoch die jährlichen Kosten für die durch die Polizei im Ermittlungsverfahren beauftragten externen Sachverständigen und wie hoch die jährlichen Kosten für die Beauftragung von externen Sachverständigen aufgeschlüsselt im Sinne der Frage 2 jeweils in den Jahren 2014 und 2015 waren, wird statistisch weder durch die sächsischen Staatsanwaltschaften noch die Polizei erfasst. ln den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften und in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungs- und Auskunftssystemen werden Angaben zur Beauftragung externer Sachverständiger im Ermittlungsverfahren nicht als recherchefähiges Kriterium gespeichert. Die angefragten Ermittlungsverfahren sind damit auch nicht durch Daten bankauswertungen val ide recherchierbar. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die manuelle Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren gegen bekannte und unbekannte Täter durch die sächsischen Staatsanwaltschatten erfordern. Auszuwerten wären zum Beispiel Ermittlungsverfahren, die Straftatbestände betretfen, bei deren Begehung DNA-Spuren anfallen können, Betäubungsmittelstrafverfahren, Wirtschaftsstrafverfahren, Kinderpornographie-Verfahren, Brand- und Waffensachen, Cybercrimeverfahren und Ermittlungsverfahren aus dem Bereich des Straßenverkehrs. lm Hinblick auf dieses breit gefächerte Ermittlungsspektrum wären für den Berichtszeitraum die Papierakten von mehreren zeh ntausend E rm ittlu ngsverfah ren man uell auszuwerten. Seitens der sächsischen Polizei müssten beispielsweise allein in der Polizeidirektion Leipzig über 8.000 Rechnungsbelege danach durchgesehen werden, ob sie von privaten lnstitutionen ausgestellt worden sind. Anschließend müssten die dabei herausgefilterten Belege mit den entsprechenden Ermittlungsverfahren abgeglichen werden. Danach müssten die jährlichen Kosten aus den ausgefilterten Belegen ermittelt und den einzelnen von a) bis f) aufgelisteten Untersuchungen zugeführt werden. Der dafür insgesamt erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Wochen währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. lm Ergebnis wären somit umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern , Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kommt daher bei der vozunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parla- Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUI4 | Freistaat DERJUSTIZ I SACHSEN mentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei und Staatsanwaltschaften nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grt¡ßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2016-03-11T13:17:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes