Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4254 Thema: Zahlungen und Bedarfe im Bereich Förderung des Feuerwehrwesens Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe waren in den Jahren 2010 bis 2015 die Zuwendungen an die Sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte zur Förderung des Feuerwehrwesens geplant? Bitte nach Jahr und Landkreis aufgeschlüsselt angeben. Nach § 8 Abs. 1 Nummer 3 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz , Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) hat die oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) die Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Durchführung der ihnen nach dem Sächs- BRKG obliegenden Aufgaben des Brandschutzes durch die Gewährung von Zuschüssen mindestens in Höhe des Feuerschutzsteueraufkommens zu unterstützen. Die durch die Staatsregierung in den Jahren 2010 bis 2015 geplanten Bedarfe zur Förderung (Zuweisungen für Investitionen an die Kommunen für Brandschutz) sind Bestandteil der Vorlage der Staatsregierung zum Entwurf eines Staatshaushaltes an den Sächsischen Landtag. Der geplante Bedarf kann den Vorlagen entnommen werden, vgl. Landtagsdrucksachen 4/12989, 5/3194, 5/9949 und 6/777. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51/8083 Dresden, 10. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele der geplanten Mittel wurden tatsächlich abgerufen? Bitte nach Jahr und Landkreis aufgeschlüsselt angeben. Die durch die Staatsregierung zur Verfügung gestellten Finanzmittel zur Förderung des Feuerwehrwesens wurden in dem zur Verfügung stehenden Rahmen für Bewilligungen von Maßnahmen in Anspruch genommen. Die in den jeweiligen Haushaltsjahren nicht abgeflossenen Finanzmittel waren durch Bescheide gebunden und sind im Folgejahr abgeflossen. Die Aufschlüsselung auf die jeweiligen Landkreise und Kreisfreien Städte ist als Anlage beigefügt. Frage 3: Wie hoch waren die in den Jahren 2010 bis 2015 seitens der Landkreise, der Kreisfreien Städte oder der Gemeinden angemeldeten Bedarfe auf Förderung aus Mitteln des Feuerwehrwesens? Bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt angeben. Durch die Landkreise, Kreisfreien Städte und Gemeinden wurde bei der Staatsregierung kein Bedarf direkt angemeldet. Frage 4: In wie viele Fällen zwischen 2010 und 2015 und in welcher Höhe wurde die Förderung zur Beschaffung von beweglichen Material/Technik oder zur Errichtung /Sanierung von Immobilien verwendet? Bitte nach Jahr und Landkreis aufgeschlüsselt angeben. Die Förderung von Investitionen der Kommunen im Brandschutz erfolgt nach der Richtlinie Feuerwehrförderung vom 7. März 2012 (SächsABI. S. 358), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 17. November 2015 (SächsABI. S. 1667) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABI. SDr. ^ f. S 348). Bei den in dieser Richtlinie enthaltenen Fördergegenständen handelt es sich )äm bewegliches Material, Technik oder Errichtung oder Sanierung von Immobilien im ^ |nne/der Fragestellung. Es wird daher auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesenj idlichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4254 Landkreis/Kreisfreie Stadt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Chemnitz 601.964,79 € 327.403,30 € 340.693,40 € 512.225,12 € 221.670,03 € 601.070,66 € Dresden 1.277.229,12 € 638.455,21 € 670.355,11 € 101.564,30 € 1.082.286,76 € 1.202.943,23 € Leipzig (Stadt) 1.220.974,34 € 627.540,29 € 657.034,12 € 1.001.946,72 € 1.054.549,99 € 1.181.576,76 € Bautzen 2.550.989,59 € 1.462.019,46 € 1.753.749,13 € 2.010.176,67 € 2.082.101,98 € 2.323.172,63 € Erzgebirgskreis 2.948.036,49 € 1.238.382,49 € 1.353.500,00 € 1.720.786,59 € 2.893.144,01 € 2.062.754,76 € Görlitz 2.687.738,33 € 1.742.229,21 € 1.175.517,30 € 1.759.974,85 € 1.846.727,28 € 2.029.586,16 € Leipzig (Kreis) 1.858.070,36 € 996.863,14 € 1.441.027,14 € 1.454.784,46 € 1.895.914,86 € 1.682.290,65 € Meißen 2.282.561,72 € 1.197.029,93 € 1.690.501,10 € 1.309.460,25 € 1.495.577,37 € 1.513.398,15 € Mittelsachsen 2.359.512,50 € 1.689.609,79 € 1.280.212,38 € 2.635.070,56 € 1.933.778,08 € 2.129.702,11 € Nordsachsen 2.540.167,62 € 1.030.983,46 € 1.067.247,62 € 1.599.277,03 € 1.730.683,67 € 1.848.814,37 € Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 2.227.054,70 € 1.324.863,22 € 1.896.724,10 € 1.587.160,25 € 2.214.528,90 € 1.666.052,23 € Vogtlandkreis 1.613.125,87 € 819.336,09 € 958.370,06 € 1.268.862,99 € 1.360.787,50 € 1.465.865,55 € Zwickau 1.428.498,55 € 725.284,41 € 750.241,22 € 1.121.710,21 € 1.178.787,50 € 1.292.772,79 € 6_4254_rs SB2-6PS-Biz16031109362 6_4254_Anlage Tabelle1 2016-03-11T10:58:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes