2014/42229 STAATSM1N1STERTUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 0510 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/427 Thema: Nachweis von Antibiotika im Grundwasser Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 5. Dezember 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4759 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Neben Nitrat und Pflanzenschutzmitteln scheinen sich nun auch Tierarzneimittel als reale Bedrohung für unser Grundwasser zu erweisen. Bei gleich drei Proben im Landkreis Cloppenburg haben Mitarbeiter des Oldenbur-gisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) das Antibiotikum Sulfadimidin im Grundwasser nachgewiesen. Für Sachsen ergeben sich folgende Fragen:“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Durch wen und in welchem Umfang werden in Sachsen seit 2000 Grundwasserkörper auf Rückstände von Antibiotika und ihrer Metaboliten untersucht, und welche Ergebnisse lieferten diese Untersuchungen? (Bitte um Angabe des Datums der Proben, dem Ergebnis, der genauen Messstelle sowie der prüfenden Institution) Die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft untersucht im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) pro Jahr 122 Grundwassermessstellen auf Human-bzw. Tierantibiotika. Der Beginn der Untersuchung sowie die Anzahl der Befunde sind in der Anlage für einzelne Parameter dargestellt. Einzelmesswerte und Informationen zu den Messstellen sind im Internet verfügbar unter „Grundwasserbeschaffenheitsdaten aus aktuellen Messnetzen des LfULG“: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/6198.htm. Seite 1 von 3 Dresden, :> tu. '4 Jetzt I schalten Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/42229 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Maßnahmen wurden im Falle positiver Proben durch die Staatsregierung oder ihr nachgelagerte Behörden ergriffen, und zu welchem Ergebnis führten diese? Bei den Positivbefunden im Grundwasser im Freistaat Sachsen handelt es sich bislang um wenige, nicht durch ausreichend lange Messreihen gesichert nachgewiesene Einzelfälle. Alle Messergebnisse werden im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser dem Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt, das die Daten bundesweit zusammenstellt. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt derzeit darin, die Auswirkungen dieser Stoffe in der Umwelt genauer zu untersuchen und dazu zunächst ein systematisches Monitoring für diese Stoffe - ähnlich wie für Pflanzenschutzmittel - aufzubauen. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich aktiv daran, zum Beispiel im Rahmen des F&E Vorhabens „Antibiotika und Antiparasitika im Grundwasser unter Standorten mit hoher Viehbesatzdichte“, in dem auch zwei sächsische Messstellen untersucht wurden: (http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/antibiotika-antiparasitika-im-qrundwasser-unter) Frage 3: Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung darüber vor, ob im Erntegut der zuvor mit Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung gedüngten Nutzflächen Antibiotika, ihre Metaboliten oder mit Multiresistenzinformationen behaftete Bakterien nachgewiesen wurden? (Bitte um Diskussion der Ergebnisse) Das LfULG führt zurzeit ein F&E-Projekt zum Thema „Antibiotika aus der Nutztierhaltung in der Umwelt“ mit der Laufzeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015 durch. Ziel des Projektes ist ein Screening für Antibiotika aus der Nutztierhaltung in der Umwelt. Damit sollen Erkenntnisse über die eingesetzte Menge sowie zu den Pfaden der Antibiotika vom Tierbestand über den Austrag der Stoffe durch die Gülle/Gärreste in die Umwelt gewonnen werden. Im Rahmen des Projektes wurden in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt 29 Pflanzenproben von Beprobungsflächen (im Rahmen des Versuchsdesigns) aus rinder- und schweinehaltenden Betrieben aus dem Freistaat Sachsen genommen und auf 28 verschiedene Antibiotika untersucht. Die Bestimmungsgrenze lag bei 30 pg/kg. Bei den Pflanzenproben handelte es sich hauptsächlich um Maisproben (18), gefolgt von Gerste (5), Hafer (1), Triticale (2), Weizen (3). In keiner der Proben aus den Jahren 2012 und 2013 wurden Rückstände detektiert, die Proben aus dem Jahr 2014 werden noch untersucht. Auf multi-resistente Mikroorganismen wurden die Proben nicht untersucht. Frage 4: Welchen Bedarf sieht die Staatsregierung in Bezug auf Forschungsarbeit im Bereich der Kontamination von Böden, Grund- und Oberflächengewässern mit Antibiotika und ihren Metaboliten und hinsichtlich der human- und ökotoxikologischen Risiken dieser Kontamination? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44-I-03). Frage 5: Inwiefern unterstützt die Staatsregierung die Auffassung des Umweltbundesamtes , dass es, genauso wie es ein Grenzwert für Pflanzenschutzmittel und Biozide im Grundwasser gibt, auch für Antibiotika einen Grenzwert geben sollte? (Bitte mit Begründung) Die wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Einführung eines Grenzwertes liegen der Staatsregierung noch nicht vor. Im Übrigen wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44-I-03). Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlagen: 1 Seite 3 von 3 Anlage Antibiotika-Befunde im Grundwasser Parameter Human- Antibiotikum Tier- Antibiotikum Messbeginn {im Messprogramm seit) Bestimmungsgrenze BG [ng/L] Anzahl untersuchte Messtellen 2014 Grundwasserbefunde > BG (Messbeginn bis einschl. 1. Halbjahr 2014) Ciprofloxazin X X 2011 20 122 1 Clarithromycin X X 2011 6 122 0 Clotrimazol X X 2008 5 122 6 Enrofloxacin X X 2011 20 122 1 Erythromycin X X 2010 6 122 0 Ivermectin X 2011 10 122 0 Roxithromycin X 2014 20 122 0 Sulfadiazin X 2011 10 122 0 Sulfamethazin X 2011 10 122 0 Sulfamethoxazol X X 2010 10 122 7 Trimethoprim X 2011 50/10 122 0