STAATS1VI1N1STER1U1V1 nnc INNERN Freistaat SACtiSETsJ DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8088 Dresden, f(f\ März 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4270 Thema: Entwicklung der Dauer des Aufenthalts seit Änderung § 47 Abs. 1 AsylG - Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen nach Herkunftsstaaten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich seit dem Inkrafttreten der Möglichkeit des verlängerten Aufenthalts von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen in den Erstaufnahmeeinrichtungen die tatsächliche Aufenthaltsdauer in den EAE des Freistaates Sachsen entwickelt? (Bitte um monatliche Aufschlüsselung nach Erstaufnahmeeinrichtungen.) Frage 2: Wie entwickelte sich die Aufenthaltsdauer bezogen auf Asylsuchende aus den Top 10 der Herkunftsstaaten? Zusan^ienfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf i^ie antworten auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr 6/38@9 Wird verwiesen. 1-euhdlichen Grüßen Markus Ulbi Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. 2016-03-11T11:01:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes