STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSETsJ DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141,51/8090 Dresden, März 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4271 Thema: Erhebung von Hilfsfristen im Rettungsdienst - Nachfrage zur zur Drs. 6/3562 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die LVZ Delitzsch berichtete am 28. Januar 2016: ,Die sogenannte Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung schreibt Hilfsfristen von zwölf Minuten für die Notfallrettung vor. Das ist jener Zeitrahmen, in dem ein Rettungsmittel, das erste Fahrzeug, am Ereignisort eintreffen soll. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hatte jüngst erklärt : ,Die planerische Vorgabe zur Hilfsfrist wird von den Trägern des Rettungsdienstes grundsätzlich erfüllt.' Der Grünen-Fraktionschef im Sächsischen Landtag, Volkmar Zschocke, hatte von Ulbig dafür Belege verlangt. Grundsätzlich gilt die Vorgabe erfüllt, wenn bei 95 Prozent aller Notfälle die Hilfsfristen eingehalten werden. Der Innenminister konnte sie nicht vorlegen und verwies darauf, dass für 2013 und 2014 keine belastbaren Angaben gemacht werden könnten. ,Wir führen täglich eine Statistik, die von der Landesdirektion Sachsen zweimal im Jahr abgefordert wird', teilte Angelika Stoye mit. Im Sachgebiet Rettungsdienst ihres Dezernates werden täglich jene Einsätze analysiert, bei denen die Rettungsfristen nicht eingehalten werden konnten. Darüber würden auch die zuständigen Leiter Rettungsdienst informiert und eine Stellungnahme verlangt. Es erfolge eine Auswertung .'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen wurden die in der Drs 6/2562 abgefragten Daten zur Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen nicht mitgeteilt, obwohl diese - laut Aussage der Ordnungsdezernentin des Landkreises Nord- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Sachsen - täglich erfasst und halbjährlich an die Landesdirektion übermittelt werden? Es wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/3562 meint. Eine Mitteilung der tatsächlichen Einhaltung der Hilfsfristen für den Freistaat Sachsen erfolgte nicht, da flächendeckend für das Gebiet des gesamten Freistaates Sachsen keine aussagekräftigen und vergleichbaren Daten vorliegen. Frage 2: Welche konkreten statistischen Daten und Auswertungen liegen der Landesdirektion zu den Hilfsfristen und deren Einhaltung in den einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten für die Jahre 2014 und 2015 vor? Die Träger des Rettungsdienstes haben die tatsächliche Einhaltung der Hilfsfrist in eigener Zuständigkeit zu erfassen und zu kontrollieren sowie der Landesdirektion zwei Mal jährlich über die Auswertungsergebnisse und die veranlassten Maßnahmen zu berichten; vgl. § 4 Abs. 4 und 5 Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPVO). Bestandteil des Berichtes an die Landesdirektion ist nach aktueller Erlasslage die Übermittlung folgender Daten: . Gesamtzahl der hilfsfristrelevanten Einsätze, . Anzahl der Einsätze, in denen die Hilfsfrist eingehalten wurde (absolut und prozentual ), . Anzahl der Einsätze, bei denen ein Krankentransportwagen als Rettungswagen eingesetzt wurde, . Anzahl der Einsätze, bei denen die Dispositionszeit überschritten wurde und . Anzahl der Einsätze, bei denen die Ausrückzeit überschritten wurde. . Zudem sind in einem verbalen Berichtsteil die Ursachen von Hilfsfristüberschreitungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Hilfsfristeinhaltung darzustellen. Die Träger des Rettungsdienstes, deren Rettungsdiensteinsätze von den Integrierten Regionatleitstellen (IRLS) bearbeitet werden, konnten ab dem Zeitpunkt der Einsatzbearbeitung und der damit verbundenen Einsatzdokumentation durch die IRLS aus den bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3562 genannten Gründen keine bzw. keine aussagekräftige Hilfsfristanalyse mehr durchführen und somit der Landesdirektion nur unzureichend berichten. Die Träger des Rettungsdienstes, für die die Bearbeitung der Hilfeersuchen noch nicht durch die IRLS erfolgt, werten ihre Notfalleinsätze weiterhin unter Nutzung der seit Jahren dort vorhandenen technischen Systeme aus und berichten der Landesdirektion Sachsen hierzu entsprechend der o. g. Vorgabe. Frage 3: In wie viel Prozent der in 2014 und 2015 an die Landesdirektion übermittelten Notfälle konnte die Hilfsfrist nicht eingehalten werden? Die Daten zur tatsächlichen Einhaltung der Hilfsfrist in den Rettungsdienstbereichen der Rettungszweckverbände Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen, des Rettungszweckverbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln, Seite 2 von 3 STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACT-ISE^ der Landkreise Mittelsachsen und Nordsachsen sowie der Stadt Leipzig sind der Anlage zu entnehmen. Für die übrigen Rettungsdienstbereiche liegt kein belastbares Zahlenmaterial vor. Für das 2. Halbjahr 2015 ist die Auswertung noch nicht abgeschlossen. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden wann im Wege der Rechtsaufsicht seit 2013 insbesondere zur Einhaltung der Hilfsfrist getroffen? Rechtsaufsichtliche Maßnahmen im engeren Sinn zur Einhaltung der Hilfsfristen wurden nicht getroffen. Allerdings prüft die Landesdirektion im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu den von den Trägem des Rettungsdienstes nach § 26 Abs. 2 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) aufzustellenden Bereichsplänen u. a. auch, ob der Träger des Rettungsdienstes die notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, dass die Hilfsfrist bei 95 Prozent der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze planerisch eingehalten werden kann. Ggf. werden Auflagen erteilt, um die Hilfsfristeinhaltung zu sichern. Dem Rettungszweckverband Chemnitz-Stollberg, jetzt Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge, wurde auferlegt, zur Verbesserung der Hilfsfristerfüllung alternative Standorte zu Rettungswachen zu prüfen. Daneben wurden Träger des Rettungsdienstes aufgefordert, zur Vermeidung von Hilfsfristüberschreitungen aufgrund von Straßenbaustellen oder Schnee und Eis im Winter eine zeitlich befristete Errichtung von Rettungswachen-Außenstellen zu prüfen und diese ggf. einzurichten. Das Sächsisehe Staatsministerium des Innern als oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde hat die Träger des Rettungsdienstes aufgrund sich häufender Hilfsfristüberschreitungen wegen Einsätzen außerhalb des eigenen Rettungsdienstbereiches aufgefordert, ihre Bereichspläne zu prüfen und ggf. anzupassen. Im Übrigen nehmen die Rechtsaufsichtsbehörden ihre beratende Funktion wahr. Frage 5: Inwieweit wurde die Einhaltung der von der Landesdirektion genehmigten Bereichspläne wann hinsichtlich der Einhaltung der Hilfsfristen mit welchen Folgen kontrolliert und ausgewertet? Die Kontrolle und Auswertung der tatsächlichen Einhaltung der Hilfsfhsten obliegt den Trägern des Rettungsdienstes in eigener Zuständigkeit. Bei unzureichender Hilfsfristeinhaltung wird z. B. eine Neuberechnung der Fahrzeugvorhaltung nach § 6 SächsLRettDPVO vorgenommen, in deren Folge ggf. eine Erhöhung von Fahrzeugvorhaltungen erfolgt. Auch eine Neuerrichtung von Rettungswachen bzw. Außenstellen wird ggfF. geprüft. Daneben wird die Hilfsfristerfüllung regelmäßig mit den Leistungserbringen ausgewertet, die ihrerseits alle, insbesondere innerbetriebliche Maßnahmen zu er^reifeh haben, damit die tatsächliche Einhaltung der Hilfsfrist sichergestellt ist, vgl. § 4 Aßs. ^ SächsLRettDPVO. Mitfijeunfdlichen Grüßen Markus Ulbig Anlage Seite 3 von 3 Anlage Träger des Rettungsdienstes 1. Halbjahr 2014 Anzahl hilfsfristrelevante Einsätze gesamt Hilfsfristeinhaltung gesamt in % 2. Halbjahr 2014 Anzahl hilfsfristrelevante Einsätze gesamt Hilfsfristeinhaltung gesamt in % 1. Halbjahr 2015 Anzahl hilfsfristrelevante Einsätze gesamt Hilfsfristeinhaltung gesamt in % Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge 25.958 76,71 25.045 74,68 23.323 75,09 Rettungszweckverband Südwestsachsen 23.986 89,62 23.858 88,34 25.484 86,54 Landkreis Mittelsachsen 7.975 87,77 8.566 86,45 8.420 86,95 Stadt Leipzig 29.648 87,00 29.786 86,40 29.778 86,99 Landkreis Nordsachsen 8.784 90,84 8.944 89,75 9.332 90,87 Rettungszweckverband der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln 14.330 94,99 14.866 93,28 14.822 92,64 2016-03-17T11:15:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes