STM TSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 1 O 09 20 1 O 1079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4273 Thema: Bildungspaket 2020 - Auswirkungen auf die Lehramtsausbildung ab Wintersemester 2016/2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gemäß den Vorgaben des Doppelhaushaltes 2015/2016 sind die mit dem Bildungspaket 2020 finanzierten Stellen ab 2020 in Abgang zu stellen. Das dann noch auf diesen Stellen beschäftigte Personal muss in den Stellenplan der Hochschulen übernommen werden. Ein Grundschulstudium hat eine Regelstudienzeit von 8 Semestern. Im kommenden Wintersemester immatrikulierte Studierende würden entsprechend frühestens im Herbst 2020 ihr Studium beenden. Ein Mittelschulstudium hat überdies eine neunsemestrige und ein Gymnasiallehramts- und Berufsschulstudium sowie Sonderpädagogikstudium eine zehnsemestrige Regelstudienzeit. Dazu kommt, dass sich die Studienzeit z.B. durch Urlaubssemester oder Gremienarbeit verlängern kann, ohne dass hierdurch die Regelstudienzeit überschritten wird." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Anteil des an sächsischen Hochschulen in der Lehramtsausbildung tätige Personal wird auf Bildungspaket 2020 Stellen beschäftigt ? (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1 053/1/41-2016 ~resden , ~,,I' . März 2016 Zrrt iftkat seit 20 07 audlt berufundfumilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang Kr elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Hochschule TU Dresden U Leipzig TU Chemnitz Hochschule für Musik Dresden Hochschule für Musik und Theater Leipzig STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Anteil des auf Bildungspaket 2020 Stellen beschäftigten Personals zum 1.1.2016 17% 50%1 77% 44% 34% Der Anteil bezieht sich ausschließlich auf Personal der Lehramtsausbildung, welches auf Haushaltsstellen geführt wird (in VZÄ). Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Beschäftigten, die darüber hinaus anteilig in den Fakultäten bzw. der Zentralen Verwaltung direkt oder indirekt an der Lehramtsausbildung mitwirken, nicht beziffert werden kann. Frage 2: Wie viele dieser Beschäftigten sind mit einer Vertragslaufzeit beschäftigt, die über den Zeitpunkt des Auslaufens des Bildungspakets 2020 hinaus geht und entsprechend ab 2020 in den regulären Stellenplan der Hochschulen überführt werden müsste? (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln} Hochschule Anzahl der Beschäftigten mit einer Vertragslaufzeit über 2020 hinaus TU Dresden 4 U Leipzig 14 TU Chemnitz 4 Hochschule für Musik Dresden 1 Hochschule für Musik und Theater 1 Leipzig Frage 3: Wann wird 2016 durch wen über die, im Doppelhaushalt 2015/2016 vorgesehene genaue Ausgestaltung der Überführung des auf Bildungspaket 2020 Stellen beschäftigten Personals in den Stellenplan der Hochschulen entschieden? Voraussichtlich wird seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in 2016 nicht mehr über die konkrete Ausgestaltung der Überführung des auf Bildungspaket 2020 Stellen beschäftigten Personals in den Stellenplan der Hochschulen entschieden. Frage 4: Werden alle lehramtsausbildenden Hochschulen in Sachsen zum kommenden Wintersemester in allen am jeweiligen Standort angebotenen Lehramtsstudiengängen in das erste Fachsemester immatrikulieren? Falls nicht, was sind hierfür die Gründe? Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass zum kommenden Wintersemester in allen am jeweiligen Standort angebotenen Lehramtsstudiengängen in das erste Fachsemester immatrikuliert wird . 1 einschließlich des auf Leerstellen beschäftigten Personals Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Frage 5: Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass alle ab Wintersemester 2016/17 in das erste Fachsemester immatrikulierten Lehramtsstudierende an allen Standorten ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit beenden können, auch wenn die im Hochschulgesetz gewährten regelstudienzeitverlängernden Möglichkeiten vollumfänglich in Anspruch genommen werden? Seitens der Staatsregierung wird dies zunächst sichergestellt, indem die lehramtsausbildenden Hochschulen Mittel aus dem Bildungspaket bis einschließlich 2020 erhalten. Des Weiteren ist nach § 32 Abs. 4 SächsHSFG die Aufhebung eines Studienganges nur zulässig , wenn gewährleistet ist, dass die in diesem Studiengang immatrikulierten Studenten ihr Studium während der Regelstudienzeit an dieser Hochschule und nach Ablauf der Regelstudienzeit an einer Hochschule des Freistaates Sachsen abschließen können. M~~, Dr. Eva-Maria Stange ~ Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-03-17T11:15:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes