STAATSTVinSIISTERlUM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8091 DresdenA'März 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4279 Thema: Organisation und Kommunikation - "Ankunftszentren für Flüchtlinge" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Der sächsische Staatsminister des Inneren kündigte über die Presse an, dass es in Sachsen bis März 2016 drei Ankunftszentren in Leipzig, Dresden und Chemnitz geben soll." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie und mit welchen Ressourcen sollen die o. g. Ankunftszentren genau organisiert werden? (Bitte um Darstellung der genauen organisatorischen , verfahrensrechtlichen und logistischen Ablaufe einschließlich der Unterbringungsfrage.) Bei den sog. Ankunftszentren handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil des vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) neuentwickelten Konzeptes des Integrierten Flüchtlingsmanagements. Ziel des BAMF ist es, in den Ankunftszentren einzelne Schritte im Asylverfahren zu bündeln und das Verfahren dadurch zu beschleunigen. Die konkrete Organisation, das Verfahren und die logistischen Abläufe in den Ankunftszentren liegen in der Zuständigkeit und Verantwortung des BAMF Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie wird das Vorhaben "Ankunftszentren" mit der Oberen und den Unteren Unterbringungsbehörden insbesondere hinsichtlich der Konsequenzen für die Unteren Unterbringungsbehörden besprochen/kommuniziert? Die Auswirkungen der Beschleunigung der Entscheidungsprozesse des BAMF in den Ankunftszentren werden u. a. im Lenkungsausschuss Asyl und mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie dem Sächsischen Landkreistag diskutiert. Frage 3: Wie soll innerhalb des Verfahrens die Rechtsstaatlichkeit für das individuelle Asylverfahren gesichert werden? Für den Ablauf der Asylverfahren in den Ankunftszentren trägt das BAMF die Verantwortung . Die in den Verfahren einzuhaltenden Rechtsvorschriften werden dort beachtet . Frage 4: Soll es in Sachsen einen zentralen oder mehrere Orte geben, in denen abgelehnte Asylsuchende bis zur Abschiebung oder freiwilligen Ausreise untergebracht werden? Derzeit wird die Möglichkeit der Schaffung eines Ausreisegewahrsams nach § 62b Aufenthaltsgesetz in einer eigenen Einrichtung geprüft. Eine gesonderte Einrichtung für freiwillig Ausreisende ist in Sachsen nicht geplant. Frage 5: Wie soll in den "Ankunftszentren" dem besonderen Schutzbedürfnis von Mensehen mit Behinderung, Frauen, Kindern und Traumatisierten entsprochen werden ? In den ^ nk^nftszentren des BAMF in Sachsen werden keine Asylsuchenden untergebracht , pi^ s wird, wie bisher, in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen erf;(alafen. glichen Grüßen Seite 2 von 2 2016-03-17T11:14:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes