STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4281 Thema: Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Mit Beschluss der Staatsregierung vom 27. März 2012 wurden die Sächsische Staatskanzlei und die Sächsischen Staatsministerien beauftragt , auch weiterhin Änderungen für die in die jeweilige Ressortzuständigkeit fallenden Vorschriften dahingehend zu veranlassen, dass die in der UN-Behindertenrechtskonvention genannten Rechte verwirklicht werden. Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz wurde für den Freistaat Sachsen zur staatlichen Anlaufstelle für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung der UN- Behindertenrechtskonvention bestimmt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Förderrichtlinien wurden seit dem Jahr 2012 im Freistaat Sachsen so verändert bzw. angepasst , dass sie den in der UN-Behindertenrechtskonvention genannten Rechten entsprechen? Die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Förderrichtlinien, die seit dem Jahr 2012 im Freistaat Sachsen so verändert bzw. angepasst wurden, dass sie den in der UN-Behindertenrechtskonvention genannten Rechten entsprechen , ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. ~~---. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-16/104 Dresden, 4::)März 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Ressort Staatskanzlei Staatsministerium des lnnern Staatsministerium der Justiz Seite 2 von 5 Vorschriften STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ • Anlage zur Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über das Erscheinungsbild der Verwaltung des Freistaates Sachsen (VwV Erscheinungsbild) vom 25. Mai 2012 (SächsABI. SDr. S. 278), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2015 (SächsABI. SDr. S. S 342) (= Markenhandbuch) • Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Pflege und Bereitstellung der Inhalte im Internetauftritt "sachsen.de", im Service-Portal "Amt24" und im LandesWeb (VwV Internet und LandesWeb) vom 18. April 2009 (SächsABI. S. 779), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 1. Juli 2011 (SächsABI. S. 983) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2015 (SächsABI. SDr. S. S 342) • Sächsisches Denkmalschutzgesetz vom 3. März 1993 (SächsGVBI. S. 229), das zuletzt durch Artikel4 Gesetz vom 2. April2014 (SächsGVBI. S. 234) geändert worden ist, • Sächsische Bauordnung vom 28. Mai 2004 (SächsGVBI. S. 200), die zuletzt durch das Gesetz vom 16. Dezember 2015 (SächsGVBI. S. 670; 2016 S. 38) geändert worden ist, • Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern über die Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen vom 2. März 2015 (SächsABI. SDr. S. S 166), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABI. SDr. S. S 348) • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern zur Förderung von Maßnahmen der integrierten Stadtentwicklung und der integrierten Brachflächenentwicklung zur Umsetzung des Operationallen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014 bis 2020 (RL Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020) vom 14. April 2015 (SächsABI. S. 564), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABI. SDr. S. S 348) • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern zur Förderung von Wohnraumanpassungen für generationenübergreifendes Wohnen (RL Mehrgenerationenwohnen) vom 28. Juni 2013 (SächsABI. S. 694), die durch Ziffer II der Richtlinie vom 27. August 2014 (SächsABI. S. 1172) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABI. SDr. S. S 348) • Sächsisches E-Government-Gesetz vom 9. Juli 2014 (Sächs- GVBI. S. 398), das durch die Verordnung vom 4. April 2015 (SächsGVBI. S. 374) geändert worden ist • Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 (SächsGVBI. S. 1 05), die zuletzt durch die Verordnung vom 19. Juni 2015 (SächsGVBI. S. 442) geändert worden ist • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Freistaat SACHSEN Staatsministerium für Kultus Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Seite 3 von 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine vom 29. Oktober 2015 (SächsABI. S. 1574) • Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Fortsetzung des Schulversuchs "Erprobung von Ansätzen zur inklusiven Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Modellregionen" vom 14. Oktober 2015 (unveröffentlicht) • Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI. S. 422), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2014 (SächsGVBI. S. 446) geändert worden ist • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur investiven Förderung von Einrichtungen , Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) vom 21. Dezember 2015 (SächsABI. 2016 S. 55) • Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Bildung des Sächsischen Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 3. Februar 2012 (SächsABI. S. 226), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2015 (SächsABI. SDr. S. S 419) • Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Artikel 2 und 3 der Richtlinie Initiative Inklusion des Sundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. April 2012 (SächsABI. S. 573), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. Mai 2014 (SächsABI. S. 845) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2015 (SächsABI. SDr. S. S 419) • Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung eines Sächsischen Arbeitsmarktprogramms zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des KSV Sachsen ab dem 1. Januar 2011 vom 9. Februar 2011 (SächsABI. S. 486), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. Mai 2014 (SächsABI. S. 846) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2015 (SächsABI. SDr. S. S 419) • Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (VwV Parkerleichterungen) vom 13. Dezember 2011 (SächsABI. 2012 S. 121 ), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 25. November 2015 (SächsABI. SDr. S. S 400) • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung vom 10. Freistaat STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ l......,;o.'lli'>..:I SACHSEN November 2015 (SächsABI. S. 1602), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 25. November 2015 (SächsABI. SDr. S. S 400) Staatsministerium • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenfür Wissenschaft schaft und Kunst über die Gewährung von Zuwendungen für und Kunst Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekte im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung vom 9. Februar 2015 (SächsABI. S. 332), enthalten in der Verwaltungsvorschritt vom 8. Dezember 2015 (SächsABI. SDr. S. S 414) Frage 2: Welche Vorhaben, ggf. auch gesetzgeberischer Art, befinden sich zurzeit noch in der Diskussion bzw. in der Planungsphase der Staatskanzlei bzw. der einzelnen Ministerien? Unter Federführung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wird derzeit ein ressortübergreifender Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Näheres dazu siehe "Bericht zum Stand der Erstellung des ressortübergreifenden Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" (L T-Drs.- Nr. 6/4439). Durch die Novellierung des Schulgesetzes entsprechend dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen, den die Sächsische Staatsregierung zur Anhörung freigegeben hat, werden im schulischen Bereich die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen geschaffen. ln Folge einer entsprechenden Gesetzesänderung wird es im Rahmen der durch das Gesetz geschaffenen Verordnungsermächtigungen auch Änderungen von Verordnungen im schulischen Bereich geben. Im Hochschulbereich wird derzeit eine Studie zur Erhebung des Sachstandes zur Inklusion an sächsischen Hochschulen und landesfinanzierten Forschungseinrichtungen sowie den Studentenwerken durchgeführt. Die Ergebnisse der Studie werden voraussichtlich Ende Juni 2016 vorliegen. Darüber hinaus vergibt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wie auch in 2015 im Jahr 2016 Mittel für lnklusionsmaßnahmen in Höhe von 2,0 Mio. EUR an die Hochschulen. Zur Vorstellung des weiteren Verfahrens werden die Hochschulen in Kürze eingeladen. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, da sie auf Planungen in Vorbereitungen von Regierungsentscheidungen gerichtet ist. Mit freundlichen Grüßen Seile4 von 5 2016-03-24T10:56:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes