STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.; 6/4302 Thema: Tagebau Turöw bei Zittau Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/13/70 Dresden, U 8, MR2, „Im Zusammenhang mit geplanten Erweiterungen des grenznahen pol¬ nischen Tagebaus wurden - beispielsweise in der Sächsischen Zeitung vom 29.05.2015 Sorgen und Bedenken zu grenzüberschreitenden Aus¬ wirkungen geäußert. Laut Berichten tschechischer Medien (Radio Praha vom 18.02.2016) hat die Tschechische Republik hat die Zusage bekommen, dass Polen sie über alle Schritte, die in der Grube Turöw geplant seien, informieren werde. Hintergrund dieser Zusage ist, dass die polnische Seite vorhat, den Braunkohlentagebau in Turöw „um an¬ dere Bohrungen" zu erweitern. Dazu gehört die Förderung von Uran mit entsprechenden Voruntersuchungen nahe an der Grenze zu Tschechi¬ en und Sachsen. Der Tagebau befindet sich nur wenige Kilometer von der Stadt Zittau entfernt. Die EU-Bestimmungen fordern, dass ausrei¬ chende grenzübergreifende Konsultationen stattfinden, wenn die Durchführung eines Plans oder Programms erhebliche Umweltauswir¬ kungen in einem anderen Staat mit sich bringt oder der andere Staat diese ausdrücklich anfragt. Der Plan bzw. das Programm samt dem Umweltverträglichkeitsbericht sind dem anderen EU-Mitgliedsstaat zu übermitteln." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fraget: Hat die Staatsregierung mit der polnischen Regierung Ge¬ spräche über die geplante Tagebauerweiterung geführt? Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamilic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden Die Sächsische Staatsregierung hat mit der polnischen Regierung keine Ge¬ spräche über die geplante Tagebauerweiterung geführt. www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 Haltestelle Carolaplalz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Unterlagen, Gutachten und sonstige Informationen liegen der Staatsregierung bisher vor? Mit Schreiben vom 2. April 2015 informierte das polnische Generaldirektorat für Um¬ weltschutz gemäß Art. 2 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundes¬ republik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Durchführung des Übereinkommens vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (im Folgenden: Deutsch-Polnische UVP- Vereinbarung) das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft über eine geplante Fortführung des Abbaus der Braunkohlelagerstätte Turöw. Anlage des Schreibens war ein Informationsblatt mit vorläufigen Informationen zum Vorhaben. Gegenwärtig führt das Unternehmen PGE GiEK S.A. den Abbau des Braunkohlentage¬ baus Turöw auf der Grundlage der Konzession Nr. 65/94 vom 27. April 1994 durch. Die Konzession läuft zum 30. April 2020 ab. Das Unternehmen plant die Fortführung des Abbaus bis 2044. Frage 3: Welche Stellungnahmen welchen Inhalts hat die Staatsregierung bisher dazu abgegeben? Das polnische Generaldirektorat für Umweltschutz bat das Sächsische Staatsministeri¬ um für Umwelt und Landwirtschaft mit o. g. Schreiben um Benachrichtigung, ob die Bundesrepublik Deutschland am Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung teilneh¬ men wird. Mit Schreiben vom 30. April 2015 teilte das Sächsische Oberbergamt dem polnischen Generaldirektorat für Umweltschutz mit, dass anhand des übergebenen Informations¬ blattes Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Freistaates Sachsens, nicht auszuschließen sind. Die Tagebauentwässerung kann sich auf den Grundwasserhaushait auswirken. Durch Ab¬ senkung und Wiederanstieg des Grundwassers könnten Senkungen oder Hebungen an der Tagesoberfläche entstehen. Die Einleitung von Sümpfungswässern sowie die Ge¬ staltung des Wasserhaushaltes nach Einstellung des Abbaus sind weitere möglicher¬ weise grenzüberschreitende Auswirkungen. Aufgrund dessen bat das Sächsische Oberbergamt um Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung. Frage 4: Welche nächsten Schritte plant die Staatsregierung in welchen Zeit¬ räumen? Mit Schreiben vom 13. Mai 2015 informierte das polnische Generaldirektorat für Um¬ weltschutz das Sächsische Oberbergamt, dass eine Dokumentation der Umweltverträg¬ lichkeitsprüfung gemäß Art. 3 der Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung vorbereitet wird und die Anmerkungen des Sächsischen Oberbergamtes bei der Bestimmung des Umfangs der UVP-Dokumentation berücksichtigt werden. 2016-03-18T13:43:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes