STAATSM1N1STER1UM ~"~ INNERN Freistaat SÄCtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAsOUI. 51/8099- Dresden?? März 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4304 Thema: Erstaufnahmeeinrichtung Dresden-Johannstadt, Fetscher straße Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Inbetriebnahme der neuen Erstaufnahmeeinrichtung gegenüber dem Neuen Jüdischen Friedhof mit einer Kapazität von 700 Plätzen wurde vom Freistaat Sachsen für Anfang April 2016 avisiert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche sensiblen politischen Erwägungen haben die Landesregierung motiviert, nahöstliches Konfliktpotential so zu verdichten und wie will die Landesregierung der jüdischen Gemeinde eine ungestörte Friedhofsruhe ohne permanente und aufdringliche Polizeipräsenz gewährleisten ? Bei dem Standort Fetscherstraße in Dresden handelt es sich um ein landeseigenes unbebautes Grundstück, das alle Voraussetzungen für die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) erfüllt. Die schnelle Verfügbarkeit war 2015 auf Grund des starken Anstiegs der Flüchtlingszahlen ein wesentliches Kriterium, diesen Standort auszuwählen. Außerdem ist die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, räumliche Nähe zum Flughafen Dresden und zur Bundesautobahn A 4 gegeben. Ärztliche Versorgungszen- Iren und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in der Umgebung der EAE. Während der Planung und Ausführung der baulichen Maßnahmen erfolgte zwischen Vertretern der Jüdischen Gemeinde, des Trinitatisfriedhofes, des Landeskriminalamtes, der Polizeidirektion Dresden und des mit der Planung Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STE1?1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN und Ausführung beauftragten Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagements (SIB) eine enge Abstimmung. Damit wurde den Belangen der Jüdischen Gemeinde sowie des Trägers des Trinitatisfriedhofes vollumfänglich Rechnung getragen. Frage 2: Gibt es bereits einen genauen Termin für die Inbetriebnahme, wenn ja, welchen? Geplant ist die Inbetriebnahme und Belegung zum 1. August 2016. Frage 3: Laut Sprecher der Landesdirektion Dresden ist ein Besichtigungstermin für die Anwohner der Nachbarschaft geplant. Gibt es einen Termin dafür und wenn ja, in welchem Rahmen wird er in der Öffentlichkeit kommuniziert? Ein Besichtigungstemnin für die Anwohner findet auf jeden Fall vor der Inbetriebnahme statt, ein genauer Termin dafür steht noch nicht fest. Sobald ein solcher feststeht, wird er der Öffentlichkeit per Medieninformation bekanntgemacht . Frage 4: Wie sieht das Sicherheitskonzept für die Erstaufnahmeeinrichtung aus? Welches Unternehmen wird mit der Bewachung/Sicherung des Geländes beauftragt? Wurden die umliegenden Einrichtungen wie Universitätsklinikum, Herzzentrum, Senioren- und Pflegeheim "Clara Zetkin" sowie naheliegende Kindertagesstätten und Schulen in die Erstellung des Konzepts eingebunden? Seitens des Sächsischen Staatsministeriums des Innern wurde Ende letzten Jahres ein Sicherheitsrahmenkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat Sachsen erarbeitet . Auf dieser Grundlage wird ein objektbezogenes Sicherheitskonzept erstellt werden . Dies geschieht frühestens dann, wenn alle wesentlichen Beteiligten der Einrichtung feststehen (insbesondere Betreiber der Einrichtung, Wachschutzunternehmen). Die Auswahl des Unternehmens zur Bewachung/Sicherung erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung, welche noch nicht abgeschlossen ist. Das Sicherheitskonzept wird sich inhaltlich auf die Abstimmung der an Sicherheitsfragen beteiligten Behörden und Firmen sowie den Schutz vor bestimmten Gefahren beziehen , welche entweder von der EAE ausgehen oder auf die EAE einwirken. Bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes finden die umliegenden Einrichtungen der EAE Berücksichtigung. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STEWUM DES INNERN Freistaat SACtiSEIN Frage 5: Wie und über welche Zuständigen kommuniziert der Freistaat die Fragen 1 bis 5 mit d^n zuständigen Behörden der Stadt Dresden? l/ Seit^hs d^r Landesdirektion Sachsen besteht über die Abteilung 6 - Bereich Öffentlich ^its^f-beit - Kontakt zum Büro der Sozialbürgermeisterin der Stadt Dresden. reuhdlichen Grüßen f-küs Ulbig Seite 3 von 3 2016-03-23T09:04:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes