STAATS1VI11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8110 DresdenA'März 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4318 Thema: Taxifahrten für Asylbewerber zum Arzt oder zur Registrierung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In den Medien wurden mehrfach die Kosten für Fahrten mit Taxen von Erstaufnahmeeinrichtungen zur Registrierung nach Chemnitz und für Fahrten zu Fachärzten kritisiert, welche von der Landesdirektion bzw. den Landkreisen bezahlt werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Warum gibt es keine Angebotsabfragen für solche Fahrten bei Taxiund Mietwagenfirmen? Für die Nutzung von Taxen und Mietwagen für Fahrten zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und zu Fachärzten wurden mit verschiedenen Taxi- und Mietwagenfimnen Rahmenverträge abgeschlossen, denen jeweils Angebotsabfragen vorausgingen. Frage 2: Warum werden die Fahrten nach Taxameter abgerechnet? Die Fahrten zum BAMF und zu Fachärzten werden nicht ausschließlich nach Taxameter abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der jeweiligen Vereinbarung im Rahmenvertrag mit dem im Einzelfall beauftragten Taxi- oder Mietwagenunternehmen. Die Abrechnungsvereinbarungen in den Rahmenverträgen sind unterschiedlich gestaltet. Es wurden Vereinbarungen abgeschlossen, nach denen pro gefahrenem Kilometer abgerechnet wird oder solche, bei denen eine Äbrechnung nach Taxameter erfolgt, wobei auch hier ein Vereinbarungsspiel- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN räum in Bezug auf Fahrzeiten und Wartezeiten gegenüber Einzelbeauftragungen besteht . Teilweise wird den Abrechnungen auch eine Pauschale zugrunde gelegt, die eine Mischkalkulation aus Bereitstellungsgebühren für Fahrzeiten und gefahrenen Kilometern abbildet. Frage 3: Werden Listen erstellt, welche Strecken am häufigsten bedient werden müssen? Frage 4: Kommt es zu Ausschreibungen dieser Strecken bei Taxi- und Mietwagenfirmen, um Kosten zu minimieren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Listen über Strecken, die am häufigsten bedient werden müssen, werden nicht erstellt, da sich aufgrund der Terminvergabe durch das BAMF und die Vielzahl von Erstaufnahmeeinrichtungen , aus denen Asylsuchende zum BAMF gefahren werden, keine entsprechenden "Hauptstrecken" herausbilden. Aus diesem Grund können entsprechende Strecken auch nicht ausgeschrieben werden. Allerdings werden nach Bekanntwerden der Termine beim BAMF durch die Transport- Organisation in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Listen erstellt, um z. B. die Reihenfplge festzulegen, in der die verschiedenen Erstaufnahmeeinrichtungen angefahren werben rollen, um die Asylsuchenden abzuholen und die Fahrten effizient zu nutzen. reL/ndlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 2 von 2 2016-03-17T12:43:56+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes