SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.6/4319 Thema: lmagekampagne ,,So geht sächsisch" - Nachfrage Drs.-Nr.:614029 Finanzierung der Werbepartnerschaft mit Sachsenring Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Für die lmagekampagne wurde mit Beginn März 2013 der Agenturvertrag mit Ketchum Pleon geschlossen (DS 6/3351). Gemäß Antwort der Staatsregierung auf die im Titel benannte Drucksache wurden jedoch bereits seit dem 1. Oktober 2012 Gelder für Bannerwerbung auf dem Sachsenring gezahlt. Zudem wurde in den Jahren 2012,2013 und 2014 NICHT mit dem Label ,,So geht sächsisch" geworben, sondern lediglich mit,,Freistaat Sachsen'n - eine Verbindung zur lmagekampagne war in diesen Jahren nicht ersichtlich. Darüber hinaus führt die Staatsregierung in ihrer Antwort aus, dass maßgeblich für die Entscheidungsfindung einer Werbepartnerschaft mit Sachsenring der (an einem Wochenende im Jahr stattfindende) Motorrad Grand Prix Deutschland als herausgehobenes sportliches Ereignis mit großer nationaler und internationaler Stahlkraft sei. Allerdings erschließt sich mit dieser Argumentation nicht, warum neben der Bannerwerbung am Grand Prix-Wochenende selbst (2013, 2014 und 2015 jeweils 285.000 Euro brutto) zusätzlich noch Bannerwerbung für den Rest des Jahres in Höhe von 142.800 Euro (2013), 142.800 Euro (2014) und 126.935 Euro (2015) brutto aus der lmagekampagne finanziert wurde." Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-0 1 41 .50 I 34 I 587 oresoen, y'{ Mä'z2016 DI€ (AMPAGN€ DES FR€ISTAATCS SACHS€N. Hausanschrift: Sächs¡sche Staatskanzlei Archivstraße I 01097 Dresden .. SO GEHT SACHSISCH Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Aus welchen Gründen hat die Staatsregierung in den letzten Jahren jenseits des Motorrad Grand Prix Deutschland so hohe Ausgaben für die Bannerwerbung auf dem Sachsenring getätigt? Die Bannenverbung im Vorfeld des Motorrad Grand Prix Deutschland wird auch von den Besuchern der anderen Veranstaltungen am Sachsenring (ADAC GT Masters, ADAC Sachsenring Classic, ADAC SX Cup, Maxxis Super Enduro) wahrgenommen und hat damit eine sehr hohe Reichweite, die über die eigentliche Veranstaltung des Grand Prix weit hinaus geht. Der Zusammenhang lässt sich für den Betrachter auch durch die weiteren Werbemaßnahmen im Vorfeld des Grand Prix, wie beispielsweise in Anzeigen, den Vorverkaufswerbespots und dem Vorab-Veranstaltungsflyer werbewirksam herstellen. Frage 2: Gab es bereits vor der aktuellen Werbepartnerschaft über die lmagekampagne eine Finanzierung bzw. eine Werbepartnerschaft von Seiten Sachsens mit dem Sachsenring für Banner, Tribünen, Anzeigen etc.? Frage 3: Wenn ja: wann, mit welchem Mitteln und in welcher Höhe? Zusammenfassende Antwort zu Frage 2 und 3: Yor 2012 gab es keine Werbepartnerschaft mit dem Sachsenring Frage 4: Aus welchen Gründen bestand die aktuelle Werbepartnerschaft bereits vor dem Start der lmagekampagne ,,So geht sächsisch"? Die Werbepartnerschaft mit der Sachsenring-Rennstrecken Management GmbH bestand erstmals für die Veranstaltung vom 5. bis 8. Juli 2012. Eine Haushaltsveranschlagung der Standortkampagne gab es erstmals im Doppelhaushalt 201112012. Bereits 2011 wurden 500.000,00 EUR, im Folgejahr, also 2012 4,5 Millionen EUR veranschlagt. lm Haushaltsjahr 2012 ist erstmalig für eine Werbekooperation mit der Sachsenring-Rennstrecken Management GmbH (SRM) ein Gesamtbetrag in Höhe von 671.160,00 EUR aus den für die Standortkampagne veranschlagten Haushaltsmitteln an die SRM abgeflossen. Die Zahlungen in den Haushaltsjahren 2013,2014 und 2015 wurden bereits in den Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/3353, 613354 und 6/3863 explizit dargelegt. Dabei handelte es sich ebenfalls um Mittel aus dem Budget der Standortkampagne. Bereits vor dem Start der Marke ,,So geht sächsisch." im Herbst 2013 wurden Rahmen der lmagekampagne des Freistaates Sachsen Werbemaßnahmen durchgeführt. Wie bereits in der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. Seite 2 von 3 SÄCHsISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 6/3355 ausgeführt wurde, hat es lediglich die ab 2013 im Rahmen der lmagekampagne ,,So geht sächsisch" insgesamt durchgeführten Maßnahmen bzw. Projekte in den Jahren 2011 und 2012 noch nicht in derselben Form gegeben. Frage 5: Aus welchen Gründen gab es in den Jahren 2012, 2013 und 2014 bei der Werbepartnerschaft bzw. Präsentation keinerlei Bezug zur lmagekampagne ,,So geht sächsisch"? Da es die lmagekampagne ,,So geht sächsisch." in dieser Form in 2012 noch nicht gegeben hat, konnte ein entsprechender Bezug bei der Werbepartnerschaft bzut. Präsentation in diesem Jahr nicht hergestellt werden. Nachdem im März 2013 der Rahmenvertrag mit der PR-Agentur Ketchum Pleon GmbH abgeschlossen worden war, begannen die Vorbereitungen für den Launch der Marke ,,So geht sächsisch." im Sommer 2013. Der Vertrag über die Werbekooperation für den Zeitraum vom 1. Oktober 2012bis 30. Juni 2013 wurde bereits am 24.126. September 2012 im Hinblick auf die Veranstaltung vom 12. Juli 2013 bis 14. Juli 2013 abgeschlossen. ln dem Zeitpunkt, ab welchem der Freistaat Sachsen mit der Marke ,,So geht sächsisch." wirbt, war die Veranstaltung in 2013 bereits vorüber. Aufgrund dessen war auch in 2013 ein entsprechender Bezug nicht möglich. Bei der Veranstaltung im Juli 2014 erfolgte ebenso wie bei der Bewerbung im Vorfeld im Rahmen der Werbekooperation zur Wahrung der Allgemeinen Grundsätze der VwV Öffentlichkeitsarbeit vom 3. Februar 2014 (SächsABl. S. 415) kein Bezug zut lmagekampagne ,,So geht sächsisch." Danach war die Öffentlichkeitsarbeit während der sechs Monate vor dem Wahltag beginnenden Vorwahlzeit insbesondere im Hinblick auf Anzeigen, Broschüren, Faltblätter und sonstige Druckwerke sowie für Veröffentlichungen in elektronischer Form Beschränkungen untenruorfen. Dies beachtend wurde in 2014 von einer Werbung mit der gerade eingeführten Marke ,,So geht sächsisch." abgesehen und ebenso wie in den Vorjahren ohne Verwendung der Marke für den Freistaat Sachsen geworben. Mit freundlichen Grüßen ì @o^a Dr. Fritz Jaeckel Seite 3 von 3 2016-03-18T10:15:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes