STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/4321 Thema: Vergabe von Credit Points für soziales Engagement von Studenten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit einer Feier hat sich die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst im Januar 2016 bei den sächsischen Studenten für ihre freiwillige Hilfe bei der Auf nahme und Betreuung von Asylbewerbern in den Hochschulsporthallen bedankt. Laut einer Pressemitteilung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 19. Januar 2016 unter der Überschrift .Sachsen bedankt sich mit großer Party bei helfenden Studierenden' ermutigte die Staats ministerin in ihrer Dankesrede die Hochschulen, den Einsatz ihrer Stu denten anzuerkennen und kündigte an: ,Wir wollen die Studierenden nach Kräften unterstützen, damit dieses Engagement Anerkennung er fährt. So ermutige ich die Hochschulen, den Einsatz der Studierenden als Praktikum oder mit Credit Points auch offiziell anzuerkennen, denn viele Studierende haben für die Flüchtlingshilfe ihre Jobs eingeschränkt und müssen damit Nachteile in Kauf nehmen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche sächsischen Hochschulen und Universitäten machen von dem Vorschlag der Staatsministerin gebrauch und vergeben für die freiwillige Hilfe ihrer Studenten bei der Aufnahme und Betreuung von Asylbewerbern Credit Points oder rechnen die Einsatzzeit als eine Prak tikumsleistung oder erkennen die Einsatzzeit ihrer Studenten durch an dere „Studienvergünstigungen" an? (Bitte die Hochschule oder Universität und die von ihnen jeweils ge wählte AnerkennungsformMeistung angeben) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/47-2016 Dresden, ~ . März 2016& Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.Sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1NISTER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Hochschule Credit Points (Ja/Nein/Anzahl) Praktikum (Ja/Nein/Anzahl) Sonstige „Studienvergüns tigungen" TU Dresden Nein Ja Ja, Anrechnungen, die keine Praktika betreffen Uni Leipzig Bislang nicht erfolgt, Anrechnung im Um fang von bis zu zehn Credit Points grund sätzlich nach Maß gabe der Studien- u. Prüfungsordnung möglich. Bislang nicht erfolgt, An rechnung im Umfang von bis zu zehn Credit Points grundsätzlich nach Maß gabe der Studien- und Prü fungsordnung möglich. Nein TU Bergakademie Freiberg Nein Nein Nein Westsächsische Hochschule Zwickau Ja, vier Credit Points Nein Wahlpflichtmodule „persönli che/soziale Kompetenzen" z.B. - hochschulpolitisches und fachdidaktisches Engage ment (vierCreditPoints) - andere persönliche/sozi ale Kompetenzen (vierCre dit Points) - Anerken nungsmodul Hochschule für Technik und Wirt schaft Dresden Nein Nein Nein Hochschule Mittweida Ja Nein Nein Hochschule für Bildende Künste Dresden Ja (vgl. Angaben zum Praktikum) Ja, Aufbaustudiengang KunstTherapie (z.B. Trau matherapie für Bürger kriegsflüchtlinge) im Rah men des Pflichtpraktikums im Modul 8 (24 Credit Points) und Modul 9 (12 Credit Points) Nein Palucca Hoch schule für Tanz Dresden Ja, im Studiengang Tanzpädagogik bis zu drei Credit Points für Tanzprojekte mit Flüchtlingen (entwe der als Projekt im Wahlfachbereich oder im Rahmen des Moduls „Community Dance" bei jeweils entsprechender Pro jektdokumentation) Ja, bis zu drei Credit Points Keine Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Hochschule für Grafik und Buch kunst Leipzig Nein Nein Nein Hochschule für Musik und Thea ter „Felix Men delssohn Bartholdy" Leipzig Bislang nicht Bislang nicht Bislang nicht Hochschule für Musik„Carl Maria von Weber" Dres den Nein Praktische Studienleistun gen mit unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen vor gesehen, darunter auch Asylbewerbern, aber dafür keine Credit Points Nein TU Chemnitz Nein Nein, da derzeit Studiendo kumente die entspre chende Studienleistung „Soziales Engagement" nicht vorsehen, aber An rechnung im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Nein Hochschule für Technik, Wirt schaft und Kultur Leipzig Derzeit keine Anga ben möglich, An rechnungsmöglich keiten werden der zeit grundsätzlich geprüft. Derzeit keine Angaben möglich. Derzeit keine Angaben mög lich. Hochschule Zittau/Göriitz Derzeit keine Anga ben möglich. Derzeit keine Angaben möglich. Derzeit keine Angaben mög lich, aber ggf. Anrechnung im Zusammenhang mit dem sich in Vorbereitung befindenden sog. Study-Buddy Programm, das sich u. a. auch mit der Be treuung von Flüchtlingen befasst im Rahmen des Studi ums fundamentale, einer Va riante des Studiums gene rale. Frage 2: Soweit eine Anerkennung des Engagements der Studenten bei der Auf nahme und Betreuung von Asylbewerbern durch die Vergabe von Credit Points erfolgt: Welche Voraussetzungen müssen für die Vergabe von Credit Points erfüllt sein, welche Nachweise sind dazu wie zu erbringen und wie viele Credit Points können die Studenten für ihre freiwilligen Hilfeleistungen maximal erhalten? (Angaben bitte nach den einzelnen Hochschulen und Universitäten aufschlüsseln) Frage 3: Ist es derzeit an sächsischen Hochschulen und Universitäten möglich, dass Studenten für ihr soziales Engagement in anderen Bereichen auch Credit Points erhalten? Seite 3 von 4 STAATSM1NISTER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 4: Wer bestimmt und kontrolliert die Voraussetzungen für die Vergabe von Credit Points an sächsische Studenten für ihr soziales Engagement. Frage 5: Nach welchen Regelungen richtet sich die Vergabe von Credit Points an sächsische Studenten für ihr soziales Engagement und wer bestimmt diese Rege lungen? (Soweit hierfür Regelungen bestehen, bitte die entsprechenden Regelun gen bzw. ihre Fundstellen angeben) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: In der Studienordnung werden auf Grundlage der Prüfungsordnung Aufbau und Gliede rung des Studiums einschließlich der berufspraktischen Tätigkeit und der zu erwerben den Leistungspunkte bestimmt, wobei Einzelheiten zur Vergabe der Leistungspunkte (Credit Points) in der Regel in den Modulbeschreibungen festgelegt werden. Die Entscheidung, ob nachweisbares soziales Engagement der Studierenden für Asyl bewerber oder für andere Hilfebedürftige zur Vergabe von Leistungspunkten führen kann, trifft in der Regel der zuständige Prüfungsausschuss. Sofern es sich beim sozialen Engagement um eine außerhochschulische Leistung handelt, ist eine Vergabe von Leis tungspunkten nur dann möglich, wenn diese Leistung hinsichtlich des Inhalts und der Anforderungen einer entsprechenden Studien- oder Prüfungsleistung in dem gewählten Studiengang gleichwertig ist. Grundlage dieser Anrechnungsmöglichkeit ist die Regelung in § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG). Als entsprechende Studien- oder Prüfungsleistung kommen insbesondere ein Praktikum oder eine Projektarbeit mit sozialer oder pädagogischer Prägung in Betracht, sofern dies im betroffenen Studien gang vorgesehen ist. Teilweise haben die Hochschulen auch im Rahmen des fächerübergreifenden Studiums generale Möglichkeiten zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen geschaffen und somit weitere Anrechnungsoptionen eröffnet. Abschließend ist festzustellen, dass den Studierenden durch ihr großzügiges und vor bildliches Engagement keinerlei unberechtigte Studienvorteile gegenüber anderen Stu dierenden gewährt wurden. Angesichts der engen Voraussetzungen der Vergabe von auch in der Höhe sehr limitierten Leistungspunkten und der Tatsache, dass in der Praxis ausweislich der Tabelle von den Anrechnungsmöglichkeiten nur sehr zurückhaltend Ge brauch gemacht wird, ist eher zu befürchten, dass die betroffenen Studierenden im Ein zelfall eher Studiennachteile erlitten haben könnten, zumindest wenn man allein auf die Zeit abstellt, die ihnen unter Umständen bei Prüfungsvorbereitungen gefehlt haben könnte. Mit f Dr. Eva-Maria Stange Seite 4 von 4 2016-03-24T10:57:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes