STAATSMINISTERIUM FÜRWISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4322 Thema: Monitor in der Exedra der Semperoper Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einem Artikel der Sächsischen Zeitung vom 23.02.2016 wird darüber berichtet, dass Mit arbeiter aus sämtlichen Sparten der Semperoper den Monitor nutzen, um ihr politisches und gesellschaftliches Bekenntnis zu transportieren. Nachdem eine Anzeige bei der Stadt Dresden wegen eines Verstoßes gegen das Denkmalrecht eingegangen ist, behauptet der kaufmänni sche Geschäftsführer und kommissarische Intendant der Semperoper, Herr Wolfgang Rothe, es handele sich um eine Kunstaktion." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist die Staatsregierung der Auffassung, es handelt sich bei dem Monitor in der Exedra der Semperoper um eine Kunstaktion? Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Deshalb wird von einer Bewertung durch die Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser In formationspflicht der Staatsregierung nach Artikel 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsre gierung nach Artikel 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeord nete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004 - Vf. 44-I-03). Frage 2: Welche Kosten sind für die Installation angefallen? Im Zusammenhang mit dem angemieteten Monitor fallen Kosten in Höhe von 63.736,40 EUR an. Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/46-2016/ Dresden, JO .März2016 Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Wer hat die Installation der Anlage am Gebäude veranlasst? Die Installation der Anlage am Gebäude erfolgte auf Veranlassung der Intendanz und Kaufmännischen Geschäftsführung der Sächsischen Staatsoper. Frage 4: Auf welcher rechtlichen Grundlage wird den Mitarbeitern der Semperoper ermöglicht, sich im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit öffentlichkeitswirksam po litisch zu betätigen? Frage 5: Wie will die Staatsregierung Ihren Einfluss konkret nutzen, um politische Neutralität der Semperoper zu erreichen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der Staatsregierung steht eine Einflussnahme auf das künstlerische Wirken der Sächsi schen Staatsoper im Hinblick auf die nach Artikel 21 der Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützte Freiheit der Kunst nicht zu. Unabhängig davon begrüßt die Staatsregierung die mit den Mitteln der Kunst zum Ausdruck gebrachten Werte der Weltoffenheit und Toleranz. Die auf dem Videobildschirm lesbaren Zitate sind Bestandteil des Gesamtprojekts, das darauf abzielt, das künstlerische Selbstverständnis der Sächsischen Staatsoper öffentlich zu artikulie ren. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stanger Seite 2 von 2 2016-03-24T13:04:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes