STAATSM1N1STER1UM DES 1NNER1N Freistaat SACMSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9648 Dresden,71März 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/4323 Thema: Einstellung der Berichterstattung bei Legida-Aufmärschen durch die Leipziger Internetzeitung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 16. Februar 2016 erklärten die Redakteur*innen und Herausgebeginnen der Leipziger Internetzeitung an die Live-Berichterstattung zum Versammlungsgeschehen um die Aufmärsche von und Proteste gegen Legida in Leipzig einzustellen. Als Grund wird der mangelnde Schutz der Journalist*innen vor Angriffen von Legida-Anhänger*innen benannt. ,Als Hauptgrund für die offenbar geduldete Gefährdung von Journalisten im Umfeld von LEGIDA-Demonstrationen ist damit auch die fehlende Unterstützung seitens der Einsatzbeamten vor Ort entscheidend . Diese unterlassen das Unterbinden von Drohungen, Vermummungen , das Blenden von Journalisten und die angemessene, absichernde Begleitung eines über Monate als aggressiv bekannten Demonstrationszuges. Teilweise werden Anzeigeerstattungen gegen Gewalttäter seitens der Polizei abgelehnt, präventive Ansprachen gegenüber aggressiv auftretenden Demonstrationsteilnehmern unterbleiben .' heißt es in dem Offenen Brief. Auf eine Presseanfrage äußerte das Sächsische Innenministerium gegenüber dem Deutschlandfunk, dass die im Brief erhobenen Vorwürfe bekannt seien und die Polizei in Leipzig .verschiedene Maßnahmen getroffen habe, um Journalisten bei ihrer Arbeit zu schützen'". Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N!STERIUM DES INNERN Freistaat SACMSETsJ Frage 1: Welche "verschiedenen Maßnahmen" hat die Leipziger Polizei wann getroffen, "um Journalisten bei ihrer Arbeit zu schützen"? (bitte einzeln auflisten nach Zeit und Ort) Frage 2: Wie konnte es trotz dieser "verschiedenen Maßnahmen" dazu kommen, dass es beim Legida-Aufmarsch am 1. Februar 2016 zu mutmaßlich acht Übergriffen auf Pressevertreter*innen kam? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Durch die Polizeidirektion Leipzig erfolgt im Rahmen der Planung und Vorbereitung der Einsätze eine Gefahrenanalyse, deren Ergebnis als Gefahrenprognose maßgeblich die Einsatztaktik der Polizei im Einsatzgeschehen bestimmt. Den zentralen Punkt dieser Beurteilung bildet die Betrachtung der Vielzahl unterschiedlichster individueller Interessenssphären der einzelnen Grundrechtsinhaber. Der Schutz von Journalistinnen und Journalisten und somit die Unterstützung der freien Berichterstattung steht hierbei genauso im Fokus wie der Schutz der Versammlungsfreiheit sowie aller höchstpersönlieher Grundrechte, aus denen sich der Schutzauftrag der Polizei ableiten lässt. In Zusammenarbeit mit der Versammlungsbehörde wird bereits im Vorfeld darauf hingewirkt , die Auflagen so zu gestalten, dass die freie Berichterstattung der Medien gewährleistet wird. An definierten Gefahrenstellen werden Schutzzonen eingerichtet, die mit Hilfe von Polizeipräsenz und dem Einsatz technischer Mittel den erkannten Gefährdungsaspekten Rechnung tragen und unter anderem auch Angriffe auf Vertreter der Presse verhindern sollen. Auf der Grundlage der im Einsatzbefehl verankerten Prämissen wird in den Einsatzbesprechungen mit den Abschnittsführern vor Demonstrationen auch auf die Belange von Journalisten, deren Schutz und die Gewährleistung von deren Arbeitsbedingungen hingewiesen . Dies betrifft insbesondere die Raumschutzabschnitte, in denen die Einsatzbeamten diesbezüglich sensibilisiert werden. Gegen Personen, die bereits zur Gewalt gegen Journalisten aufrufen oder diese bedrohen, werden unverzüglich entsprechende Maßnahmen getroffen. Im Weiteren ist die einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Einsätzen entsprechender Dimensionierung ein Mittel zur Gefahrenminimierung, um Journalistinnen und Journalisten eine zusätzliche Informationsmöglichkeit zu bieten und eskalierende Situationen zu vermeiden. So sind künftig zwei Pressesprecher der Polizeidirektion Leipzig am Veranstaltungsort als unmittelbare Ansprechpartner für die Medienvertreter anwesend. Ein weiterer Pressesprecher ist während des Einsatzes im Führungs- Stab fernmündlich über die den Vertretern der Presse bekannte Rufnummer für deren Belange erreichbar. In besonders dringenden Fällen ist es auch möglich, den polizeilichen Notruf zu kontaktieren. Die Mitarbeiter des Führungs- und Lagezentrums sind dahingehend sensibilisiert. Auch werden künftig wieder Kommunikationsteams der Polizei als sofortige Ansprechpartner vor Ort eingesetzt. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Durch die Schaffung eines Raumschutzes um die Veranstaltung herum, die möglichen Angriffen aus der und auf die Veranstaltung entgegenwirken soll, wird zusätzlich der Schutz der Akteure der Presse gewährleistet. Die Mitwirkung der Medienvertreter an den von der Polizeidirektion Leipzig getroffenen Maßnahmen zu ihrem Schutz ist dabei unentbehrlich. Gleichwohl ist ein flächendeckender und lückenloser individueller Schutz von Medienvertretern nicht leistbar. Der Polizeidirektion Leipzig sind im Sinne der Frage 2 zwei Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Medienvertretern bekannt geworden (Stand: 7. März 2016). Frage 3: Wann wird d in der Landtagsdebatte am 3. Februar 2016 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Pressefreiheit im Freistaat Sachsen schützen, die Freiheit der Berichterstattung nicht preisgeben: Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten sind Angriffe auf Grundrechte und müssen unterbunden werden!" durch den Innenminister versprochenen Gesprächsrunde mitJournalist*innen stattfinden und welche Sachverhalte sollen in diesem Rahmen erörtert werden? Das Gespräch über die Sicherheit von Journalisten bei Versammlungen und der damit verbuncTenen Gewährleistung der Pressefreiheit mit Vertretern des sächsischen DJV- Lande^verpandes der Landespressekonferenz Sachsen, des Staatsministeriums des Innere ur)ä der sächsischen Polizei hat am 25. Februar 2016 um 14:30 Uhr in den Räumlichkeiten des DJV in Dresden stattgefunden. Mitfijjeui/idlicl^en Grüßen Markus Ulbig^ Seite 3 von 3 2016-03-24T11:11:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes