STAATSM1N1STERIUM DES 1NNERTM Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9650 Dresden, //.März 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4325 Thema: Identifizierung von Demonstrationsteilnehmern und Erteilung von Platzverweisen am 6. Februar 2016 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Am 6. Februar 2016 wollten fünf Personen, darunter Mitglieder des Aktionsnetzwerkes .Leipzig nimmt Platz' und die Anmelderin der meisten NoLEGIDA Demonstrationen, gegen 14:30 Uhr den Theaterplatz Richtung Augustusbrücke verlassen. An der dort befindlichen Polizeikontrolle wurden sie mit den Worten ,Hier ist Schluss für sie, Frau [Name der Anmelderin]' aufgehalten und nicht durchgelassen , obwohl zu diesem Zeitpunkt nahezu alle Demonstrationsteilnehmer durch die Polizeikontrolle gelassen wurden. Gegen 15:45 Uhr wurden diese Personen auf der Carolabrücke erneut aufgehalten und eine Personenkontrolle durchgeführt. Nach den Gründen'gefragt, antwertete ein Polizeibeamter, dass man sie aus Leipzig kenne. Es'erfolgte eine Kontrolle der Personalien und der Taschen. Dann wurde em Platzverweis für drei Brücken inkl. Umfeld von 100 Metern erteilt. Als Begründung wurde von den Polizeibeamten nochmal erläutert, dass man sie als Demoanmelder in Leipzig identifiziert habe. Trotz mehrfaeher Bitte wurde der Platzverweis nicht schriftlich erteilt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Der Polizeivollzugsdienst (PVD) hatte den Auftrag, den störungsfreien Verlauf aller nicht verbotenen Versammlungen und Äufzüge zu gewährleisten. Zu diesem Zweck setzte der PVD u. a. die Trennung von Pereonen der jeweiis gegensätzlichen politischen bzw. gesellschaftlichen Lager durch. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplatze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zur Umsetzung dieser polizeilichen Maßnahmen waren auch Polizeibedienstete der sächsischen Bereitschaftspolizei eingesetzt. Diese wird regelmäßig zu Polizeieinsätzen in Leipzig eingesetzt. Das führt dazu, dass den Einsatzkräften verschiedene Personen. insbesondere diejenigen, die sich wiederholt im Umfeld polizeilicher Handlungsräume aufhalten, bekannt sein können. Überdies sind die Ziele des Aktionsnetzwerkes "Leipzig nimmt Platz", die für jedermann im Internet frei zugänglich sind, bekannt. Dazu gehört," Versammlungen des politischen Gegners zu verhindern oder zumindest zu stören. Die Einsatzkräfte handelten in der Absicht, Störungen für eine nicht verbotene Versammlung zu verhindern. Frage 2: Aufweiche konkrete Rechtsgrundlage stützten sich die beschriebenen polizeilichen Maßnahmen? (Bitte auch konkrete Tatbestandsalternative angeben.) Die polizeilichen Maßnahmen stützen sich auf § 19 Abs. 1 Nr. 1 sowie § 21 Abs. 1 Satz 1 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG). Frage 3: Inwieweit begründet die Teilnahme an früheren Demonstrationen bzw. die Eigenschaft als Demonstrationsanmelder bei anderen Demonstrationen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. eine Störung im Sinne des § 21 Abs. 1 SächsPolG? Die Erteilung eines Platzverweises gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 SächsPolG setzt das Vorliegen einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder einer Störung voraus. Hierzu ist erforderlich, dass sich aus dem vorliegenden Sachverhalt im Hinblick auf Ort, Zeit, beteiligte Personen und sonstige maßgebliche Umstände eine hinreichend deutliche, d. h. real vorhandene Gefahrensituation abzeichnet. Die Teilnähme an früheren Versammlungen bzw. die Eigenschaft als Anzeigender von Ver- Sammlungen kann mit Blick auf die Erfahrungen zu deren Verlauf bzw. Zielen ein Umstand sein, der in der Gesamtbetrachtung einer Sachlage zu der polizeifachlichen Bewertung führt, dass von der betreffenden Person eine konkrete Gefahr ausgeht, der durch einen Platzverweis zu begegnen ist. Frage 4: Inwieweit, mit welcher Dauer und aufgrund welcher Anordnung wurden am 6. Februar 2016 anlässlich des Demonstrationsgeschehens Kontrollstellen bzw. Kontrollbereiche in Dresden eingerichtet? (Bitte jeweils Datum des Beginns und des Endes der jeweiligen Kontrollbereiche, Tag der Anordnung, anordnende Stelle einschl. Rechtsgrundlage und konkreten Raumausschnitfder Kontrollbereiche /Standort der Kontrollstellen angeben.) Es wurde kein Kontrollbereich eingerichtet. Seite 2 von 3 STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-ISE1N Kontrollstellen^ werden zeitlich und räumlich lageangepasst errichtet. Es erfolgt keine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung. Frage 5: Inwieweit wurden die eingesetzten Polizeibeamten im Rahmen der Einsatzvorbereitung mit welchem Hinweis im Sinne der Drs. 6/2178 (Foto der Person, Dossi ®rs,^ frühere Teilnahme an Demonstrationen, Anmeldereigenschaft etc.) auf die Teilnahme der o. g. Personen vorbereitet? Die ^ nsat^Führende Polizeidienstelle hat keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung /^era/ifasst. Mit ffeunidlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2016-03-23T09:58:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes