STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.50/9651 Dresdenz März 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Drs.-Nr.: 6/4326 Thema: Reform des Bachelor-Studiengangs an der Hochschule der Sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: J3er Freistaat Sachsen benötigt zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sehr gut ausgebildete PoHzeibediensteteln beiden Laufbahngruppen. An der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) absolvieren Aufstiegsbeamte und Direkteinsteiger einen Bachelor -Studiengang und können nach erfolgreichem Abschluss in die Laufbahngruppe 2.1 aufsteigen. Im Oktober vergangenen Jahres wechselte an der FH das Studienmodell. Die fachlichen" Hintergründe für den Wechsel des Studienmodells wurden bisher öffentlich nicht bekannt gegeben." Namens und^im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Notwendigkeit bestand für die aktuelle Studienreform des Bachelor -Studienganges bzw. was sind die konkreten Gründe? Im Hinblick auf die künftigen Anforderungen an die Polizei, insbesondere an die Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2, Vachrichtung Polizei (LG 2. 1 Pol), die demografische Entwicklung imFreistaaYsachsen sowie unter Beachtung der nationalen und internationalen Trends in der polizeilichen Ausbildung wurde der in 2010 eingeführte Bachelorstudiengang an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) (PolFH) evaluiert und im Ergebnis weiter optimiert. Zudem wurden die sich aus Beschlüssen der Kultusministerkonferenz ergebenden grundsätzlichen Möglichkeiten der Anerkennung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen'kenntnissen und Fähigkeiten als Studienleistungen im Hinblick auf die Anwendbarkeit für die Gruppe der Aufstiegsbeamten umgesetzt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VHN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACT-ISETN Frage 2: welcheUnterrichtsinhalte wurden gekürzt und welche beibehalten? (Bitte Begründung beifügen und nach Unterrichtsfächern differenzieren.) ^.?^e-?u^p^.de.rAu^tiegsbeamten"wurde durch die Anerkennung ihrer Ausbildung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 und der anschließenden'Praxiser'- fahrung durch die polizeiliche Arbeit die bisherige Studienzeit von 36 Monaten um'zwölf Monate verkürzt. Für die Polizeikommissaranwärter (PKA) beträgt die Studienzeit'36 . IVI.OI^ate\Mit dem neuen.studienverlaufsmodell wird eine Zusammenführung'des-Studrums in gemeinsamen Studiengruppen der PKA und der Aufstiegsbeamten, mit Ausnahme des_1; studienJahres der PKA, gewährleistet. Auf dieser Basis wurde ein'grundl <^n?neues cumculun\mit vollständig neu strukturierten und zahlenmäßig gestrafften Modulen ausgearbeitet. Aus diesem Grund ist ein einfacher Vergleich derVn'terrichtsl ?alt!,^ .it-.dem"?el derDarste"un9 von Veränderungen nicht möglich. In'der beigefügten Anlage wurden zur Verdeutlichung von Veränderungen die Modulemitden'hhaT^- ?en-schwer.pl'I,nkterLund.demJeweillgen workload dei 21. Studienjahrganges"(aites Curriculum) und des 23. Studienjahrganges (neues Curriculum) abgebiTdet. Frage 3: Aus welchen Gründen wurde das Studienpraktikum gekürzt und wie werden fehlende Praxisinhalte kompensiert? ^t"Sl^eL?on^pier,uflg des Bachebrstudienganges für die PKA und für die Aufstiegsbeamten unter,Beachtung der in der Antwort'auf'die Frage 2 dargestellten" Pramisse~n wurden auch die bisheri9en Praktika im Hinblick auf deren Umfang"und"lnha7t' sowie zeitliche Einordnung in das Studienverlaufsmodell überprüft. !m.Ergebnis wi?Jür d.ie P.KA am Ende des 1. Studienjahres ein Grundpraktikum im Umfang von 480 Stunden durchgeführt. Dieses ergänzt die sehrpraxisonentierten'ers'-^ ten drei Module "Recht und Handtungsgrundlagen der Polizei", "Polizeiliche'Gnjncliagen " und "Grundlagen des Polizeitrainings". In dem in gemeinsamen Studiengruppen von PKA und Aufstiegsbeamten zu absolvie- ^r!d112^^d ^s^cliT.njahr find-eLdinn lm neuen Modul "Spezielle Verwendungsfeider " am Ende des Studiums ein 240 Stunden umfassendes Praktikum zur "unmittelbaren Vorbereitung auf die nach dem Studium vorgesehene Verwenduna s'tattTsie hierzu auch Antwort auf die Frage 4). Darüber hinaus werden im Verlaufe des Studiums verstärkt Praxisvorträge sowie Trainings und Übungen vorgesehen. Damit soll insgesamt eine ausreichende Vorbereitung der Studierenden auf die künftic t, insbesondere in den möglichen Erstverwendungen in der LG 2."1 Pol ineine'r Polizeidienststelle mit operativen Aufgaben gewährleistet werden. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Aus welchen Gründen wurde das Wahlpflichtpraktikum komplett gestrichen und welche Auswirkung hat die Streichung auf das Studium? Mit dem bisherigen Wahlpflichtmodul, in dem ein ca. vierwöchiges Wahlpflichtpraktikum eingeschlossen war, hatten die Studierenden Gelegenheit, sich mit einem speziellen Thema nach eigener Wahl aus einem von der PolFH vorgegebenen Themenangebot vertiefend in Theorie und Praxis zu befassen. Dies sollte dann u. a. bei der Verwendungsplanung für die Beamten nach dem Studium Berücksichtigung finden. Im Hinblick auf eine noch zielgerichtetere Vorbereitung der Studierenden auf die möglichen Erst- Verwendungen nach dem Studium wurde dieses Wahlpflichtmodul durch das neue Modul "Spezielle Verwendungsfelder" ersetzt. Dieses Modul baut konsequenter als bisher auf den fachtheoretischen Inhalten der vorangegangenen Module auf und dient in erster Linie dem Erwerb erstverwendungsspezifischer Kompetenzen. Deshalb wurden drei Spezialisierungsfelder, Führung und Einsatz der Schutzpolizei, kriminalpolizeiliche Aufgaben und Verwendung in Einsatzeinheiten, gebildet. Die Studierenden werden entsprechend ihrer vorgesehenen Erstverwendung nach dem Studium einem der drei Spezialisierungsfelder zugeordnet. Neben Präsenzstudium, insbesondere in Form von Vorlesungen, Seminaren, Übungen und Trainings sowie Selbststudium absolvieren die Studierenden am Ende des Moduls ein ca. sechswöchiges Praktikum. DerWorkload für dieses Modul wurde gegenüber dem bisherigen Wahlpflichtmodul um 90 auf nunmehr 390 Stunden erhöht. Frage 5: Aus welchen Gründen wurde die Akkreditierung des neuen Studienganges noch nicht beantragt? Da sich das Curriculum für den neuen Bachelorstudiengang gegenüber dem des Studiengangs , der im Jahr 2010 erstakkreditiert wurde, umfangreich geändert: hat, kam eine zunächst vorgesehene Reakkreditierung nicht in Betracht. Deshalkywird der neukonzipierte Bachelorstudiengang zuerst mit dem 22. und 23. Studienjahfgang im Zeitraum von 2015 bis 2018 erprobt sowie erforderliche Präzisierungen b^w. Korrekturen des Curriculums und des Modulhandbuchs vorgenommen. Anschließend /soll dann über eine mögliche Beantragung der Akkreditierung entschieden werdes'n. Miyfr.teunfdlichen Grüßen Markus Ulbig Anlage Seite 3 von 3 Drs. 6/4326 Anlage 21. Studienjahrgang Modul Bezeichnung und inhaltliche Schwerpunkte Wissenschaftliche Grundlagen des Studiums 1. Einführungsveranstaltung 2. Wissenschaftliche Arbeitsmethoden 3. Methoden der mündlichen und schriftlichen Präsentation 4. Prüfung Workload 150 4 72 72 2 Wissenschaftliche Grundlagen der Polizeiarbeit 1. Psychologische Grundlagen der Polizeiarbeit Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Polizeiarbeit Rechtswissenschaftliche Grundlagen der Polizeiarbeit Kriminalwissenschaftliche Grundlagen der Polizeiarbeit Prüfung 150 49 49 24 26 2 Polizei in Staat und Gesellschaft 1. Freiheitliche demokratische Gesellschaftsordnung sowie Grundlagen politischen Handelns 2. Staatsrechtliche Grundlagen des freiheitlichen Staates 3. Betriebswirtschaftliche Grundlagen 4. Prüfung 210 65 94 48 3 Rechts- und Handlungsgrundlagen schutzpolizeilicher Arbeit 1. Handlungsgrundlagen der Polizeiarbeit 2. Rechtsgrundlagen der Polizeiarbeit 3. Berufsethik 4. Prüfung 324 107 194 19 4 Grundlagen der Kriminalitätskontrolle und der Strafverfolgung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Einführung "Polizei, Kriminalität, Gesellschaft" Polizeiliche Grundlagen der Kriminalitätskontrolle Kriminaltechnik - Training Universalrecherche IVO/PASS Grundlagen der Kriminalitätskontrolle unter Einbeziehung des Straf- und Strafprozessrechts Psychologische Aspekte der Beweisführung und Vernehmung Prüfung + Berechtigungserwerb 420 56 126 22 30 140 36 10 Grundlagen der Verkehrssicherheitsarbeit 1. Grundlagen der Verkehrssicherheitsarbeit 2. Grundlagen des Verkehrsrechts 3. Prüfung 150 64 82 4 Drs. 6/4326 Anlage Personalführung und KommunikatiorT 1. Grundlagen der Führung 2. Grundlagen des Dienstrechts und Führungsaspekte 3. Prüfung 270 133 125 12 8 Polizei in internationalen Zusammenhängen 1. Ausgewählte polizeiliche Konfliktfelder 2. Polizei und internationale Beziehungen 3. Prüfung 180 75 102 Polizeiliche Datenerhebung und -Verarbeitung 1. Technische und verfassungsrechtliche Grundlagen der Datenerhebung 2. Repressive Eingriffsmaßnahmen 3. Präventive Eingriffsmaßnahmen 4. Prüfung 180 23 72 81 4 10 Führung und Einsatz in komplexen Lagen 1. Sozialwissenschaftliche und psychologische Grundlagen Verkehrsmaßnahmen zu besonderen polizeilichen Lagen (Verkehrslenkung) Versammlungs- und Waffenrecht Komplexe Lagefelder Komplexer, interaktiver Übungssachverhalt Prüfung 336 25 18 94 183 12 4 11 Polizei in speziellen Kriminalitätsfeldern 1. Vermisste, unbekannte Tote, unbekannte hilflose Personen; Nichtnatürliche Todesfälle 2. Sexualdelikte 3. Eigentums-, Vermögens- und Amtsdelikte; Anschlussdelikte 4. Straftaten im Zusammenhang mit dem Internet 5. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 6. Rauschgiftkriminalität 7. Prüfung 300 53 53 49 25 62 54 4 Besondere Problemfelder der Verkehrssicherheitsarbeit 1. Enforcement und Engineering - Studium speziellerProbleme der 210 109 Verkehrssicherheit 2. Verkehrsstraf recht, spezielles Verkehrsrecht, Education und Uberwachungspraxis 3. Prüfung Drs. 6/4326 Anlage 97 13 Dienstsport, Schießen, studienbegleitende Trainings, Erwerb von Berechtigungen 1. Konditionsfördernder Sport 2. Sportspiele 3. Allgemeine Theorie und Methodik 4. Fachdidaktik 5. Schul- und einsatzmäßiges Schießen 6. Grundlagen der Eigensicherung/Einsatztraining 7. Einsatzmehrzweckstock 8. Grundlagen der Selbstverteidigung 180 22 13 8 6 46 24 27 34 14 Englisch 1. Sprachtheoretischer Unterricht 2. Sprachpraktikum 3^ Prüfung 300 238 60 9 15 Wahlpflichtmodule 1. Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht oder Sportmethodik oder Gutachterarbeit und Besonderheiten bei der Verkehrsunfallaufnahme oder Wirtschafts-und Computerkriminalität oder Fürsorge/ Gesundheitsfürsorge oder Fragen der Kriminalitätsentwicklung und -erforschung oder Fragen der empirischen Polizeiforschung oder Erkennungsdienst in der Informationstechnologie/ EDIT - Daktyloskopie oder Internationale Polizeiarbeit und interkulturelle Kompetenz oder Presse und Öffentlichkeitsarbeit oder Weiterführende Verkehrssicherheitsarbeit (EVS) oder Polizeiliche Präventionsarbeit und Präventionsevaluation oder Informationsverarbeitung in der Polizei oder Arbeit in Sonderkommissionen oder Sicherheitskonzeption'der Stadt Rothenburg/OL oderNaturwissenschaftlich-Technische Kriminalistik (NTK) - sichernde Kriminaltechnik oder Ausgewählte Kapitel der Polizeitechnik - Stand und Entwicklungen oder Sicherheit in der Grenzregion - Entwicklung von Sicherheitskonzepten für den ostsächsischen Raum oder Fahrsicherheit und Fahreignung 2. Praktikum 300 140 160 16 Drs. 6/4326 Anlage Grundpraktikum 1. Verkehrssicherheitsarbeit und Führung 2. Kriminalitätskontrolle und Führung 3. Gefahrenabwehr und Führung 4. Zusammenarbeit mit externen Dienststellen 870 17 Vorbereitung auf die Erstverwendung in der LG 2.1 Pol Verwendungspraktikum Fachtheoretische Unterweisung 570 480 90 18 Bachelor-Arbeit 300 5400 Drs. 6/4326 Anlage 23. Studienjahrgang Modul 1 Bezeichnung und inhaltliche Schwerpunkte Workload Recht und Handlungsgrundlagen der Polizei 1. Polizei- und Verwaltungsrecht Formelles Strafrecht/Strafverfahrensrecht Materielles Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht Besonderes Polizeirecht Grundlagen des Verkehrsrechts und der Verkehrslehre Kriminalwissenschaftliche Grundlagen der Polizeiarbeit Staats- und Verfassungsrecht Dienstrecht Psychologie 10. Prüfung/Vorbereitung 630 75 60 135 55 68 94 75 30 30 8 Polizeipraktische Grundlagen 1. Polizeipraktische Grundlagen des Verkehrsrechts und der Verkehrslehre Fahrausbildung Polizeipraktische Grundlagen der Kriminalitätskontrolle Bürokommunikation, Vorgangsbearbeitung IVO und Auskunft Berufsethik Erste Hilfe Ausbildung Prüfung 450 146 4 128 140 22 8 9 Grundlagen des Polizeitrainings 1. Einsatz- und Polizeihandlungstraining, Grundlagen der Selbstverteidigung 2. Sport 3. Waffen- und Schießausbildung 4. praktische Leistungsnachweise / Kontrollübungen / Erwerb von Berechtigungen 510 196 172 162 (20) Grundpraktikum 1. Verkehrssicherheitsarbeit und Führung 2. Kriminalitätskontrolle und Führung 3. Gefahrenabwehr und Führung 480 C? V CM Ö) m co s -c CD < W ss 00 (0 00co [~- '?r 00 9 Öl Q CM in m .'- CM Csl ^00 .^ 0 CM ^t- _ t- CM Lri c 0 ^-1 l c =3 -. li lltl ros^ ^ § - ~o S, <ü III 's 11 jfi ig a: W (Ü "0 li lil l*s 111 1-5 ^ i E Is S II llttl . W (ü O? < iiis^ l.""-S ?i s roo)^ il il! ^.° CT^ 111 il 1111 IIM §5 g) c il 03 (ü £ i . a? =i 0) (U it Il ü) 0 Q. 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Vertiefung und Spezialisierung des Wissens in folgenden polizeilichen Hauptrichtungen: Führung und Einsatz der Schutzpolizei, Kriminalpolizeiliche Aufgaben, Verwendung in Einsatzeinheiten 2. Praktikum 390 150 240 Wissenschaftliche Arbeit 210 5400 2016-03-24T11:12:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes