STAATS1VI1N1STER1UM DBS INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9653 Dresden ^. März 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4328 Thema: "Spezialisierte Gruppe bei der Polizei" für straffälligen Asylbewerbe r" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der Dresdner Morgenpost vom 24. November 2014 kündigte der sächsische Innenminister Markus Ulbig in einem Interview auf Seite 10 f an: Ich werde deshalb, das sage ich Ihnen hier exklusiv, eine spezialisierte Gruppe bei der Polizei einsetzen, die sich mit den straffalligen Asylbewerbern intensiv beschäftigen wird. Wir beginnen als Modell in Dresden und wollen sie dann im ganzen Land einrichten.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage arbeitet die "spezialisierte Gruppe" der sächsischen Polizei für straffällige Asylbewerber und wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei waren 2015 und sind gegenwärtig in der "spezialisierten Gruppe" für straffällige Asylbewerber "tätig? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten, Tarifbeschäftigten,' Geschlecht und Jahr!) Frage 2: Welche Aufgabenschwerpunkte werden von der "spezialisierten Gruppe " der sächsischen Polizei für straffällige Asylbewerber bearbeitet und welche vom regulären Polizeidienst abweichende Befugnisse und Ausrüstungsgegenstände stehen ihnen hierfür zur Verfügung? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welcher Dienststelle ist die "spezialisierten Gruppe" der sächsischen Polizei für straffällige Asylbewerber unterstellt und handelt es sich bei der "spezialisierten Gruppe" der sächsischen Polizei für straffällige Asylbewerber um eine Besondere Aufbauorganisation (BAO), eine Ermittlungsgruppe (EG), eine Spezialeinheit (SE), Spezialkräfte (SK), eine Sonderkommission (SOKO) oder um eine andere Unterabteilung innerhalb der sächsischen Polizei? (Bitte mit Angabe der Be- Zeichnung!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Seit Dezember 2014 werden Zuwanderer (Asylbewerber, geduldete Ausländer sowie illegal aufhältige Ausländer), die innerhalb eines Jahres mehr als fünf Straftaten begangen haben, bei der sächsischen Polizei täterorientiert bearbeitet. Dazu arbeiten unter Führung der Kriminalpolizei in allen Polizeidirektionen Beamte mit speziellem Wissen und Erfahrungen im Ausländer-/Asylrecht zusammen. Zur Umsetzung dieser Arbeitsweise wurden keine neuen Organisationseinheiten eingerichtet, sondern Bedienstete aus verschiedenen Organisationseinheiten (Dezernate bzw. Kommissariate der Kriminalpolizeiinspektion, Kriminaldienste der Polizeireviere) unter zentraler Koordinierung bei der Kriminalpolizei arbeitsorganisatorisch zusammengeführt. Die Anzahl der zur Bearbeitung mehrfach/intensiv straffälliger Zuwanderer eingesetzten Bediensteten variiert je nach Direktion und den Verhältnissen vor Ort. Sie ist abhängig von der Anzahl der zu bearbeitenden Tatverdächtigen und Strafverfahren. Eine Statistik über die in den Polizeidirektionen eingesetzten Bediensteten wird nicht geführt. Die zur Bearbeitung mehrfach/intensiv straffälliger Zuwanderer eingesetzten Polizeivollzugsbeamten verfügen grundsätzlich über die gleichen Befugnisse und Ausrüstungsgegenstände , wie alle Beamten im Polizeivollzugsdienst, die als Ermittler im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt sind. ArbeitsschwerpunkV-gegenstand sind die durch Mehrfach-/lntensivtäter Straftaten. Frage 4: Wie viele Ermittlungsverfahren mit wie vielen Tatverdächtigen hat die "spezialisierte Gruppe" der sächsischen Polizei für straffällige Asylbewerber im Jahr 2015 bearbeitet und wie viele wurden zur Strafverfolgung an die sächsischen Staatsanwaltschaften abgegeben? Wie viele Ermittlungsverfahren mit wie vielen tatverdächtigen Zuwanderern im Jahr 2015 in den Polizeidirektionen täterorientiert bearbeitet worden sind, wird statistisch nicht erfasst. Erfasst wird, wie viele mehrfach/intensiv straffällige Zuwanderer wie viele Straftaten verübt haben. Danach haben im Jahr 2015 604 mehrfach-/intensiv tatverdächtige Zuwanderer insgesamt 6.412 Straftaten verübt. Zur Beantwortung der Frage, wie viele davon an die sächsischen Staatsanwaltschaften abgegeben wurden, hat das Landeskriminalamt eine gesonderte Datenrecherche im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) für den'Betrachtungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2015 mit Stand vom 4. Januar 2016 durchgeführt. Im Ergebnis Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN wu-rden5;292,st,raftatenjmjahr 2015an die Staatsanwaltschaften abgegeben. Dies kann im Einzelfall auch Staatsanwaltschaften außerhalb Sachsen betreffen'3 "Eine" Difierenzierung nach Staatsanwaltschaften ist nicht möglich. Frage 5: Wie viele Ermittlungsverfahren mit wie vielen Tatverdächtigen sind derzeit bei der "spezialisierten Gruppe" der sächsischen Polizei für straffälliae Asvlbewerber anhängig? Im Erg^nis der in der Antwort auf Frage 4 genannten Recherche befanden sich mit Stande. Januar 2016 383 mehrfach/intensiv" straffällige Zuwandere7mit~mindestens einem//Yorgang^in Bearbeitung, d. h. eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft ist noch Srfol^t (offene Vorgänge). Insgesamt waren zum genannten Rechercheze'it 1. 115, offene Vorgänge registriert. Mit fifburfdlichen Grüßen Mäfkus Ulbig Seite 3 von 3 2016-03-29T08:47:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes