SÄCHSISCHE STAATSKANZLEì SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Glaudia Maicher Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/4355Thema: EinsichtnahmedersächsischenBundesratsmitgliederin die konsolidierten TTIP-Verhandlungsdokumente Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Seit l. Februar 2016 steht im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin ein Leseraum zur Verfügutrg, in dem Mitglieder des Bundesrates Einsicht in konsolidierte Verhandlungsdokumente zuÍ geplanten Transatlantischen Handels- und lnvestitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den USA und der EU nehmen können." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Seit dem'1. Februar 2016 können Abgeordnete des Deutschen Bundestages die konsolidierten Verhandlungsdokumente (Entwürfe von Rechtstexten in der Verhandlungssprache Englisch) zum TTIP-Abkommen in Räumen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einsehen.Der Leseraum hat acht Computerleseplätze, an denen die Verhandlungsdokumente eingesehen werden können. Ein Arbeitsplatz im Leseraum kann für zwei Stunden gebucht werden. Frage I Welche Bundesratsmitglieder des Freistaates haben im Leseraum bereits wann Einsicht in die zur Verfügung gestellten Dokumente genommen? Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.31-0141.50t4t7 Dresden, 17.Mä22016 DIÉ KAMPAGNC DES FRCISTAATCS SACHSEN. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. so SACH GCHT rscs Seite 1 von 2 www.sachsen.de SÂCHSISCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN Frage 2 Für wann ist die Einsichtnahme in die zur Verfügung gestellten Dokumente von welchem Bundesratsmitglied des Freistaates bis einschließlich Mai 2016 geplant (bitte nach Tag und Bundesratsmitglied aufschlüsseln)? Frage 3 ln welchen Bereichen der Dokumente, über die bereits eine Verständigung erreicht wurde, sehen die sächsischen Bundesratsmitglieder mögliche Auswirkungen auf den Freistaat Sachsen? Frage 4 ln welchen Bereichen sehen die sächsischen Bundesratsmitglieder im lnteresse des Freistaates Handlungsbedarfs für die laufenden Verhandlungen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen I bis 4 Der Bundesrat hat mit Schreiben vom 29. Februar 2016 mitgeteilt, dass Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Bundesrates Zugang zum TTIP-Leseraum im BMW| erhalten. Das Auswahlverfahren wird zentral vom Büro des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union koordiniert. Anmeldungen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Bundesrates werden ab sofort entgegengenommen. Da das Anmeldeverfahren erst kürzlich bestimmt wurde, haben die Bundesratsmitglieder des Freistaates Sachsen noch nicht Einsicht in die TTIP- Dokumente nehmen können. Der Chef der Staatskanzlei sowie Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Dr. Fritz Jaeckel wird am 11. Mai 2016 als Bundesratsmitglied Einsicht in die zur Verfügung gestellten Dokumente nehmen. Ferner nehmen der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Martin Dulig als Bundesratsmitglied am 25. April 2016 und der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Thomas Schmidt als stellvertretendes Bundesratsmitglied am 11. April 2016 Einsicht in die Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen 2 trryDr. Fritz Seite 2 von 2 2016-03-17T11:13:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes