STAATSMIMSTERIUM DES 1N1MERN Freistaat SÄCtiSE1\J Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-0141.50/9661 Dresden^ -März 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4359 Thema: Aufwendungen des Freistaates Sachsen für Schusswaffen und Munition Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fraget: Wie hoch waren im Jahr 2015 die finanziellen Aufwendungen der Sächsischen Staatsregierung für die Beschaffung von Schusswaffen a) beim Landesamt für Verfassungsschutz, Im Haushaltsjahr 2015 gab es keine finanziellen Aufwendungen des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen für die Beschaffung von Schusswaffen . b) beim Polizeivollzugsdienst? (bitte aufgliedern in Landespolizeipräsidium, Landeskriminalamt, Polizeiverwaltungsamt , Präsidium der Bereitschaftspolizei, einzelne Polizeidirektionen und konkrete einzelne Polizeidienststellen) Das Polizeiverwaltungsamt als Zentralstelle und landesweiter Polizeidienstleister im Bereich Beschaffung und Logistik realisiert zentral die Beschaffung von Schusswaffen für alle Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst. Die finanziellen Aufwendungen für die Beschaffung von Schusswaffen im Jahr 2015 betrugen beim Polizeiverwaltungsamt 366.176 Euro. Eine separate Ausweisung dieser finanziellen Aufwendungen besteht nicht. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMmiSTERIUM DES 11MNERM Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie hoch waren im Jahr 2015 die finanziellen Aufwendungen der Sächsischen Staatsregierung für die Wartung und Pflege von Schusswaffen a) beim Landesamt für Verfassungsschutz, Im Haushaltsjahr 2015 gab es keine finanziellen Aufwendungen des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen für die Wartung und Pflege von Schusswaffen. b) beim Polizeivollzugsdienst? (bitte aufgliedern in Landespolizeipräsidium, Landeskriminalamt, Polizeiverwaltungsamt , Präsidium der Bereitschaftspolizei, einzelne Polizeidirektionen und konkrete einzelne Polizeidienststellen) Das Polizeiverwaltungsamt als Zentralstelle und landesweiter Polizeidienstleister im Bereich Beschaffung und Logistik realisiert zentral die Wartung und Pflege von Schusswaffen für alle Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst . Die finanziellen Aufwendungen für die Wartung und Pflege von Schusswaffen im Jahr 2015 betrugen beim Polizeiverwaltungsamt 31.072 Euro. Eine separate Ausweisung dieser finanziellen Aufwendungen besteht nicht. Frage 3: Wie hoch waren im Jahr 2015 die finanziellen Aufwendungen der Sächsischen Staatsregierung für die Beschaffung von Munition a) beim Landesamt für Verfassungsschutz, Im Haushaltsjahr 2015 gab es keine finanziellen Aufwendungen des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen für die Beschaffung von Munition. b) beim Polizeivollzugsdienst? (bitte aufgliedern in Landespolizeipräsidium, Landeskriminalamt, Polizeiverwaltungsamt , Präsidium der Bereitschaftspolizei, einzelne Polizeidirektionen und konkrete einzelne Polizeidienststellen) Das Polizeiverwaltungsamt als Zentralstelle und landesweiter Polizeidienstleister im Bereich Beschaffung und Logistik realisiert zentral die Beschaffungen für Munition für alle Polizeidienststelten und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst. Die fjfianziellen Aufwendungen für die Beschaffungen für Munition im Jahr 2015 betrugen ^ eim^Polizeiverwaltungsamt 1.149.600,00 Eure. Eine separate Ausweisung dieser finaiffziepn Aufwendungen besteht nicht. Mit ftei/ndlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 2 von 2 2016-03-29T09:17:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes