STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD Fraktion Drs.-Nr.: 6/4363 Thema: Biofracking im Landkreis Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/13/71 Dresden, 2 A. MRZ. 2016 Frage 1: Befänden sich Forschungsprojekte zur Erprobung neuartiger Fördertechnologien für Rohstoffe (z.B. BioMOre - „New Mi¬ ning Concept for Extracting Metals from Deep Oer Deposits using Biotechnology"), welche auf bzw. unter sächsischem Staatsgebiet durchgeführt werden, im örtlichen Zuständigkeits - und Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatsre¬ gierung? Forschungsprojekte zur Erprobung neuartiger Fördertechnologien für Roh¬ stoffe, welche auf bzw. unter sächsischem Staatsgebiet durchgeführt wer¬ den, befänden sich im örtlichen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatsregierung, wenn für derartige Vorhaben eine öffent¬ lich-rechtliche Genehmigung nach Berg-, Wasser-, Bau- und/oder Immissi¬ onsschutzrecht erforderlich ist. Die Zuständigkeit der jeweiligen Behörden des Freistaates Sachsen ergibt sich aus den entsprechenden Zuständigkeitsverordnungen. Frage 2: Befänden sich Forschungsprojekte oder Hochrisikotechnolo¬ gien, welche auf sächsischem Staatsgebiet durchgeführt werden, im örtlichen oder/ und sachlichen Zuständigkeits- Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatsregierung? Forschungsprojekte oder Hochrisikotechnologien, welche auf sächsischem Staatsgebiet durchgeführt werden, befänden sich im örtlichen oder/und sachlichen Zuständigkeits- Verantwortungsbereich der Sächsischen Staats¬ regierung, wenn für derartige Vorhaben eine öffentlich-rechtliche Genehmi¬ gung nach Berg-, Wasser-, Bau- und/oder Immissionsschutzrecht erforderlich ist. Seite 1 von 2 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltesteile Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Zuständigkeit der jeweiligen Behörden des Freistaates Sachsen ergibt sich aus den entsprechenden Zuständigkeitsverordnungen. Frage 3; Welche Auswirkungen könnte eine Havarie im, vom SMWK angestreb¬ ten, Frackingbetrieb oder während der Erkundungsbohrungen auf das Grundwasser, die Lausitzer Neiße, die Muskauer Thermal Sole oder auf FFH-Schutzgebiete haben? (Bitte getrennte Angaben für Ergebnisse von regierungseigenen Erkenntnissen und von den von unabhängigen Gutachtern eingeholten Erkenntnissen) Ein vom SMWK angestrebter „Frackingbetrieb" ist nicht bekannt. Frage 4: Sieht das Arbeitsprogramm der KGHM einen konventionellen Rohstoff¬ abbau vor, oder soll der Abbau unterirdisch über das BioMOre Verfah¬ ren stattfinden? Ein Arbeitsprogramm der KGFIM für einen Rohstoffabbau ist nicht bekannt. Frage 5: Falls die Staatsregierung keine Kenntnis über den Sachverhalt aus Fra¬ ge 4 haben sollte, welche Bemühungen hat das Sächsische Oberberg¬ amt wann unternommen, um von der KGHM bzw. dem BGR diese Informationen zu bekommen? Die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen darf nur aufgrund von Plänen (Betriebsplänen) durchgeführt werden, welche vom Bergbauunternehmer aufgestellt werden müssen. Die zuständige Behörde muss diese Pläne vor Aufnahme der Tätigkeiten zugelassen haben. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens würde das zuständige Sächsische Oberbergamt alle erforderlichen Informationen erhalten. Es besteht keine Veranlassung, im Vorfeld fiktiver bergrechtlicher Verwaltungsverfahren Bemühungen zur Erlangung von Informationen zu unternehmen. ichen Grüßen i/lartin Dulig Seite 2 von 2 2016-03-29T11:05:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes