o a o @ @(o o(\¡ STAATSN4INISTERIUIM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn h ard-von- Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion der AfD Drs.-Nr.:6/4365 Thema: Förderung des Wolfsmonitorings Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Fördermittel werden in welcher Höhe für das Wolfsmonitoring und die öffentlichkeitsarbeit im Freistaat Sachsen bereitgestellt? (Bitte Auflistung der Fördermittel und der entsprechenden Empfänger) Wolfsmonitoring und Öffentlichkeitsarbeit zum Wolf entsprechend des Managementplans für den Wolf in Sachsen (MAP) werden im Freistaat Sachsen derzeit aus Haushaltsmitteln finanziert. Fördermittel werden hierfür nicht genutzt. Außerhalb der Maßnahmen entsprechend MAP wird einem Verein im Rahmen des Fördergegenstandes C.2 der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) ein Betrag in Höhe von.85.285,84 Euro für das Vorhaben ,,Der Wolf und die sieben Burenziegen - Offentlichkeitsarbeit und Umweltbildung im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft " bereitgestellt. Frage 2= Welche konkreten Aufgabenstellungen werden durch die Auszahlung von Fördermittel unterstützt? (Auflistung der Aufgaben bitte pro Fördermittelempfänger) Folgende Aufgabenstellungen werden im Rahmen des Fördervorhabens i nsbesondere unterstützt: Umweltbildungsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Enivachsene beziehungsweise generationsübergreifend unter anderem zum Themenschwerpunkt Wolf, Erstellung von Flyern unter anderem zum Themenschwerpunkt Wolf und Schaf, projektbeg leitende Pressearbeit. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 26. Februar 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5123 Dresden,f l . Ot, ¿o rló Tag der I I Deuìschen E¡nheit ¡ Ill t.¡I¡ FreistaatsachsenI or.-o3.ro.2or6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fflr Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für êloktronisch signierte sow¡e fúr verschlüss€lte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Wie erfolgt die Kontrolle bzw. die Auswertung der entsprechend Frage 2 geförderten Aufgaben? Für das Fördervorhaben erfolgt zu jedem Auszahlungsantrag eine Veruvaltungskontrolle . Hierbei wird geprüft, ob die abgerechneten Ausgaben dem Zuwendungszweck entsprechen. Frage 4: Das Wolfsmonitoring wird in Sachsen parallel sowohl durch die Landesjägerschaft als auch von der vom SMUL bzw. LfULG beauftragten lnstitution (derzeit Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz bzw. LUPUS) vorgenommen. Was sind die Gri,inde für diese Doppelstruktur und wie erfolgt die Zusammenführung der Daten? Der MAP gibt unter Punkt 2.3 ,,struktur des Wolfsmanagements im Freistaat Sachsen" eine zusammenfassende Darstellung für das Wolfsmonitoring im Freistaat Sachsen. Die Zuständigkeit für das Wolfsmonitoring liegt im Freistaat Sachsen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) gemäß $ 1 Nummer 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden. Das LfULG hat das Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG) mit der Durchführung des Wolfsmonitorings im Freistaat Sachsen beauftragt. Das SMNG arbeitet dabei mit dem lnstitut für Wolfsmonitoring und -forschung (LUPUS) zusammen. Die geschulten Mitarbeiter der Landkreise, des Staatsbetriebes Sachsenforst oder sonstige im Monitoring geschulte Personen unterstützen das LfULG dabei, indem sie lnformationen in der Fläche zur Ausbreitung der Wölfe erfassen und das SMNG und LUPUS zur Endbewertung übergeben. Die Beteiligung der Landesjägerschaft am Wolfsmonitoring ergibt sich aus $ 3 Abs. 7 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG), wonach die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet sind, bei der systematischen Erfassung, Beobachtung und Übenruachung bestimmter Wildarten (Wildmonitoring) mitzuwirken. Die Ergebnisse des Wildmonitorings werden an das jeweilige Landratsamt gemeldet und gehen von dort in das zentrale Wolfsmonitoring ein. Eine Doppelstruktur besteht nicht. Frage 5: Zur Unterstützung und zur Gewährleistung eines flächendeckenden Wolfsmonitorings wurde ein Monitoringnetzwerk aus mindestens 2 Personen des LRA pro Landkreis errichtet, welche im Erkennen und Dokumentieren von Wolfshinweisen geschult wurden. Dieses kann durch weitere geschulte Personen ergänzt werden. lst der Staats' regierung bekannt, in wie weit in dieses Netzwerk auch geschulte Jäger eingebunden sind? Der Staatsregierung liegen dazu keine lnformationen vor M ndlichen Grüßen {H,Th AS Seite 2 von 2 2016-03-23T10:01:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes