STAATSM1N1STER1UM DES1NMERM Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-0141.50/9664 Dresden2A März 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4367 Thema: Waffen Kontrollen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Kleinen Anfrage mit der Drucksache 6/3340 wurde der Umfang der Kontrolltätigkeit des Jahres 2015 mit dem Stand Oktober angegeben . Kann nun die Anzahl der Kontrollen für das gesamte Jahr angegeben werden? Wenn ja, bitte ich um Auflistung entsprechend der genannten Kleinen Anfrage. Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr 6/3963 verwiesen. Frage 2: Wie viele Verstöße wurden bei den in der Drucksache 6/3340 aufgelisteten Kontrollen allgemein festgestellt? (Bitte Auflistung der absoluten Anzahl der Verstöße pro Landkreis. Falls möglich, Unterteilung der Verstöße entsprechend der Nutzung der Waffen: jagdliche Nutzung, Sportschießen/Schützenverein und Sonstiges. Die Anzahl der Verstöße bei den in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs- Nr. 6/3340 aufgelisteten Kontrollen sind in der Anlage dargestellt. Frage 3: Es gibt Berichte, dass Waffenbesitzer teilweise auch für unangekündigte Kontrollen Gebühren bezahlen mussten. Unter welchen Umständen werden für Kontrollen von Waffenbesitzern Aufwandsentschädigungen oder Gebühren erhoben? Falls es hierbei zwischen den Landkreisen Unterschiede gibt, bitte Benennung oder Auflistung der Unterschiede . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen durch die Waffenbehörden sind Amtshandlungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG). Die Waffenbehörden sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 SächsVwKG verpflichtet, für Amtshandlungen kostendeckende Verwaltungsgebühren zu erheben. Im Sächsischen Kostenverzeichnis ist für waffenrechtliche Amtshandlungen , Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und im Kostenverzeichnis nicht gesondert aufgeführt werden, eine Rahmengebühr von 50 bis 500 EUR vorgesehen. Die tatsächlich angefallenen Verwaltungsgebühren berechnen die Waffenbehörden in jedem Einzelfall. Frage 4: Ein Teilaspekt der geplanten Novellierung des EU-Waffenrechtes ist das Verbot halbautomatischer Waffen (Kategorie B7). Welchen Anteil besitzen halbautomatisehe Waffen am gesamten Schusswaffenbesitz in Sachsen und wie gestaltet sich dieser Anteil bei Jagdberechtigten? Im Freistaat Sachsen waren am 31. Dezember 2015 insgesamt 136.194 erlaubnispflichti ^e Schusswaffen bzw. wesentliche Waffenteile in privatem Besitz registriert. Nach ^ Kenntnissen der Staatsregierung waren zu diesem Zeitpunkt 27 Schusswaffen der ^ teg^rie B7 zuzuordnen. Davon waren drei Schusswaffen mit dem Bedürfnisgrunql Jägfer gespeichert. Mit fr'eunfcllichen Grüßen Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage, Drucksache 6/4367 Stadt Chemnitz Erzgebirgskreis Lkr Mittelsachsen |Lkr IZwickau IVogtlandkreis Stadt Dresden Lkr GörlitzLkr Meißen Lkr Sächsische ISchweiz- IQsterzgebirge Lkr Bautzen Stadt Leipzig Lkr Leipzig Lkr Nordsachsen 12/2014 Kontrollen der Aufbewahrung 68 15 25 24 252 48 63 89 Anzahl festgestellter Verstöße 10 2* Nutzung als Jagdwaffe (Privatbesitz) Nutzung als Sportwaffe (Privatbesitz) Nutzung als Vereinswaffe sonstige Nutzung der Waffe 1 (Erbe) Munition (nicht gesetzeskonforme Aufbewahrung bzw. nicht zum Besitz berechtigt) 10/2015 Kontrollen der Aufbewahrung 28 12 44 55 335 Anzahl festgestellter Verstöße 2* 10 Nutzung als Jagdwaffe (Privatbesitz) Nutzung als Sportwaffe (Privatbesitz) Nutzung als Vereinswaffe sonstifje Nutzung der Waffe 2(Erbe) keine Angaben zur Unterteilung der Verstöße möglich 2016-03-22T14:31:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes