STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Undenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Sf\s- 0141.51/8120 Dresden ?? März 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4370 Thema: Versorgung von behinderten Asylsuchenden, Flüchtlingen und Geduldeten in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchen Maßnahmen wird gewährleistet, dass Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete mit körperlichen, geistigen, seelischen und/oder Sinnesbeeinträchtigungen eine adäquate Versorgung nach § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten bzw. was ist dazu geplant? Frage 5: Wie wird abgesichert, dass Personen im Sinne der Frage 1 die für sie notwendigen Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten und in die Lage versetzt werden, diese auch zu nutzen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 5: Zwischen der Sächsischen Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, der Krankenhausgesellschaft Sachsen, der Landesdirektion Sachsen und Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums des Innern , des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschütz und der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration wurde eine Interpretationshilfe zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) abgestimmt . Die Vorlage soll sicherstellen, dass Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduklete mit und ohne Beeinträchtigungen in der laufenden gesundheitlichen Betreuung adäquat versorgt werden. Mit zu erwähnen sind ferner die organisatorischen, technischen und baulichen Voraussetzungen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) geschaffen worden s\r\ä, um Schutzsuchenden mit Behinderungen soweit gleichberechtigt die Teilhabe am Alltagsleben zu ermöglichen. Dies kann im Bedarfsfall auch außerhalb der Unterbringungseinrichtungen erfolgen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1ST^R1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN ?T. S weiteren ^st.die Information der Flüchtlinge über die gegebenen Unterstützungsmöglichkeiten Teil der sozialen Betreuung, welche in allen ~EÄE des Freistaates Sa^hsen sichergestellt wird. Frage 2: werden im Freistaat Sachsen Gebärdendolmetscher speziell für den in Frage 1 genannten Personenkreis hinzugezogen? Frage 3: Wenn ja, mit welchen Vorkehrungen und Maßnahmen wird abgesichert, dass diese Menschen Zugang zu Gebärdendolmetschern erhalten? Frage 4: Wenn nein, welche Maßnahmen sind geplant, um Gebärdendolmetscher für den in Frage 1 genannten Personenkreis auszubilden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2, 3 und 4. ln_cler/pr£txis verfü9en gehörlose Asylbewerber häufig über Angehörige oder Freunde, ?L8 ^? P-eb_?_rd{?n,doln1e^scherfun.gie-ren^Bei BedarfwTrd von der: EAE eine Anforderung an d^fe Lar^desdolmetscherzentrale für Gebärdensprache in Zwickau gestellt, die meis't zwe?Geb^rdendolmetscher entsendet, um Missverständnisse zu vermeiden. reunidlichen Grüßen (us Ulbi Seite 2 von 2 2016-03-23T09:59:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes