SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 1 0 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4381 , Thema: Einstellungsverfahren zum 1. Februar 2016 im Schulbereich Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Lehrkräfte sind eingestellt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Bildungsagentur und Schularten!) Frage 2: Wie viele Stellen standen für jede einzelne Schulart zur Verfügung und wie viele sind davon besetzt worden? (Bitte aufschlüsseln nach ßildungsagentur und Schularten!) Frage 3: Gab es in der Bildungsagentur Leipzig unbefristete Einstellungen von Lehrerinnen und Lehrern im Förderschulbereich? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Anzahl der Neueinsteilungen (inkl. des Beschäftigungsumfangs) im Rahmen des Einstellungsverfahrens zum Schulhalbjahr 2015/2016 kann erst im Zuge der abschließenden Analyse des Einstellungsverfahrens festgestellt werden. Die Erstellung der Berichte hierzu dauert an. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus wird die ausstehenden Informationen baldmöglichst , voraussichtlich Anfang II. Quartal 2016, nachreichen. Die geplanten Einstellungskontingente zum Schulhalbjahr 2015/2016 je Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur und Schulart sind aus der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Seite 1 von 3 ~SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141 .50-60/4381/2 Dresden ,1(März 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 SBA-Regionalstelle Bautzen Chemnitz Dresden Schulart VZÄ VZÄ VZÄ Grundschule 20,0 48,0 62,0 Oberschule 30,0 45,0 50,0 Gymnasium 25,0 35,0 44,0 berufsbildende Schule 16,0 19,0 25,0 Förderschule 10,0 16,0 25,0 Gesamt 101,0 163,0 206,0 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Leipzig ZWickau VZÄ VZÄ 86,0 30,0 50,0 25,0 40,0 20,0 13,0 12,0 4,0 10,0 193,0 97,0 ~SACHsEN Gesamt VZÄ 246,0 200,0 164,0 85,0 65,0 760,0 Frage 4: Wie viele Einstellungen gab es in der Erfahrungsstufe 111? (Bitte aufschlüsseln nach Einstellungen mit Berufserfahrung in Stadt oder Land und Einstellungen nach Abschluss der Ausbildung und Einsatz im ländlichen Raum!) Frage 5: Wie viele Anträge hat das Kultusministerium an das Finanzministerium bezüglich einer Einstellung in die Erfahrungsstufe 111 gestellt? (Bitte aufschlüsseln zum Einstellungsverfahren 1.2.2016, 1.8.2015, 1.2.2015 und 1.8.2014 sowie nach Bildungsagenturen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Das aktuelle Tarifrecht für den öffentlichen Dienst der Länder eröffnet dem Arbeitgeber zahlreiche Handhaben, neueingestellten Beschäftigten ein höheres Entgelt zu zahlen, wenn dies zur Deckung des Personalbedarfs geboten erscheint. Neben der angesprochenen Vorweggewährung von Stufen nach § 16 Abs. 5 TV-L ist hierbei auf die mögliche Berücksichtigung von Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung hinzuweisen. Sofern diese Vortätigkeiten für die vorgesehene (Unterrichts-) Tätigkeit förderlich sind, können Bewerberinnen und Bewerber nach§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L auf diesem Wege auch einer höheren Stufe als der Stufe 3 zugeordnet werden . Seit der Einfügung des § 16 Abs. 2a TV-L besteht überdies die Option, bei Neueinsteilung in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst zum Zwecke der Personalgewinnung die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise zu berücksichtigen. Angesichts einer sich verschlechternden Bewerberlage im Landesschuldienst machen die Personal verwaltenden Dienststellen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bereits seit geraumer Zeit von diesen tariflichen Personalgewinnungsinstrumenten Gebrauch. Mehrheitlich gelangt dabei das Mittel der Anerkennung einer vorherigen beruflichen Tätigkeit nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L bzw. § 16 Abs. 2a TV-L bei der Stufenzuordnung zur Anwendung. Nach Einholung der ggf. erforderlichen Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen offeriert die Sächsische Bildungsagentur in Einzelfällen den Bewerberinnen und Bewerbern eine höhere als die tariflich zustehende Einstufung . Zum Adressatenkreis dieser Angebote zählen dabei nicht nur Lehrkräfte, welche in den ländlichen Regionen des Freistaates Sachsen eingesetzt werden sollen, sondern auch qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, die in den städtischen Ballungsräumen zur Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS (j SACHsEN Behebung des Fachkräftemangels und Befriedigung des Arbeitskräftebedarfs in einzelnen Bedarfsschularten bzw. -fächern benötigt werden. Der individuelle Einsatz der o. g. Instrumente im Rahmen der schuljährlichen Lehrereinstellungsverfahren und die Details der Einstellungsangebote (wie z. B. die Höhe des Zulagenbetrages oder zuerkannte Stufe) sind dabei gegenwärtig nicht Gegenstand statistischer Erfassungen. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus wird die Angaben in den kommenden Wochen erfassen und zu gegebener Zeit nachreichen. Mit freundlichen Grüßen ~ild urth Seite 3 von 3 2016-03-16T14:45:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes