STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4384 Thema: Schuleingangsuntersuchungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vor dem Schulbeginn ist eine Schuleingangsuntersuchung beim örtlichen Gesundheitsamt Voraussetzung. Dabei werden die Eignung des Schulanfängers I der Schulanfängerin und mögliche Entwicklungsverzögerungen festgestellt ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Einladungen zur Schuleingangsuntersuchung sind in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016 an künftige Schulanfängerl -innen in den Städten Leipzig, Chemnitz, Dresden, Plauen, Freital und Torgau durch den örtlichen Schulträger versandt worden und wie viele Elternhäuser haben keine entsprechende Einladung erhalten? Es erfolgt keine statistische Erfassung darüber, in welcher Form und in welcher Anzahl die Eltern durch den örtlichen Schulträger über die Schuleingangsuntersuchung informiert werden. Frage 2: Wie viele der eingeladenen künftigen Schulanfängerl-innen haben an der Schuleingangsuntersuchung in den Schuljahren 201312014, 2014/2015 in den Städten Leipzig, Chemnitz, Dresden, Plauen , Freital und Torgau teilgenommen und welche Gründe haben die Eltern in den genannten Städten angegeben, um der Schuleingangsuntersuchung fern zu bleiben? Der Staatsregierung liegen Angaben zur Teilnahme an den Schulaufnahmeuntersuchungen nur für die kreisfreien Städte Leipzig, Chemnitz und Dresden vor. Zahlen der Kinder, die an den Untersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes Sachsen anlässlich der Schulaufnahme in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 teilgenommen haben, sind in der Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bel Antwort angeben) 21-0141.51-16/133 Dresden, qMärz 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fllr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Als Gründe für die Nichtteilnahme werden Schulwechsel, Wohnortwechsel oder sonstige Gründe angegeben. 2013/2014 2014/2015 kreisfreie Stadt Anzahl Anteil der Un- Anzahl Anteil der Un-tersuchten in % tersuchten in % Chemnitz 1.894 100,0 1.940 99,2 Dresden 5.111 100,0 5.242 99,9 Leipzig 4.807 100,0 4.863 100,0 Frage 3: Welche personellen und sächlichen Ressourcen in den örtlichen Gesundheitsämtern standen in den Jahren 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016 in den Städten Leipzig, Chemnitz, Dresden, Plauen, Freital und Torgau pro Kind für die Schuleingangsuntersuchung zur Verfügung? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17.Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Städten I den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen (Rehak, in: Quecke /Schmid, SächsGemO, Rdn. 3 zu§ 113 SächsGemO). Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn wie der Antwort zu Frage 2 zu entnehmen ist, nahmen fast 1 00% aller künftigen Schulanfängerl-innen an der Schuleingangsuntersuchung in den Städten Leipzig, Chemnitz, Dresden, Plauen, Freital und Torgau teil. Somit liegen der Staatsregierung keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es bezüglich der Durchführung der Schuleingangsuntersuchung aufgrund mangelnder personeller und sächlicher Ressourcen der Gesundheitsämter zu einer Rechtsverletzung kam, die ein Auskunftsrecht bei den betreffenden Städten im Rahmen der Rechtsaufsicht begründen würde. Daher wird von einer Anfrage bei den zuständigen Gesundheitsämtern abgesehen. Frage 4: Welche Entwicklungsdefizite wurden bei den Schuleingangsuntersuchungen in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016 in den Städten Leipzig, Chemnitz, Dresden, Plauen, Freital und Torgau in welchem Schweregrad diagnostiziert? (Bitte prozentuale und absolute Angaben hinsichtlich der Gesamtuntersuchungen pro Stadt auflisten!) Gesundheits- und Entwicklungsstörungen, die im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung der Schuljahre 2013/2014, 2014/1 015 erfasst wurden, sind in den Anlagen 1 a Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIAlES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ und 1 b, getrennt nach Befundmerkmalen und deren Bewertungsausprägung dargestellt . Daten zum laufenden Schuljahr 2015/2016 liegend er Staatsregierung noch nicht vor. Ab dem Schuljahr 2014/2015 erfolgte eine Umstellung des Screeningverfahrens. Der Entwicklungsstand der Kinder bei den Schulaufnahmeuntersuchungen wird ab dem Schuljahr 2014/2015 durch das standardisierte Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen -SOPESS- erfasst. Bis zum Schuljahr 2013/2014 erfolgte die Schuleingangsuntersuchung nach dem SSENS Screening. Durch die Umstellung des Screeningverfahrens ist die Vergleichbarkeit mit den Daten des Schuljahres 2013/2014 in den Bereichen Sprache, Motorik und Aufmerksamkeit nicht gegeben. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden in den Städten Leipzig, Chemnitz, Dresden, Plauen, Freital und Torgau in Umsetzung des Bildungsplans hinsichtlich der festgestellten Defizite eingeleitet? Gegebenenfalls bei der Schuleingangsuntersuchung festgestellte Entwicklungsdefizite werden den Kindertageseinrichtungen in der Regel nicht gemeldet. Für eine Weiterleitung der Ergebnisse gibt es auch keine Rechtsgrundlage. Insofern können Kindertageseinrichtungen in Umsetzung des Bildungsplans auch keine Maßnahmen einleiten. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage zur Drs.-Nr.: 6/4384 Schulaufnahmeuntersuchung 2013/2014 ~ yorzeitig und regulär sowie Förderschule nach Kl'8isfreien Städten sowie ausgewählte Befunde Anlage 1a Chemnitz, Stadt Dresden, Stadt Leipzig, Stadt Befunde ~ . I in o/o der I in% der Insgesamt I in % der tosgesamt Untersuchten insgesamt Untersuchten Untersuchten Anzahl der Untersuchten 1.894 X 5.111 X 4.807 X Sprachstörungent-auffälligke!ten 791 41,8 1.643 32,1 1.678 34,9 darunter ArztübelWeisung 234 12,4 655 12,8 459 9,5 in Behandlung 374 19,7 626 12,2 762 15,9 Minimalbefund 183 9,7 362 7,1 457 9,5 Herabsetzung der Sahscharfe 497 26,2 1.375 26,9 1.033 21,5 darunter ArztOberweisung 267 14,1 860 16,8 721 15,0 in Behandlung 230 12,1 515 10,1 312 6,5 Minimalbefund Emotional-psychosoz. Verhaltensauffalligkeiten 261 13,8 218 4,3 813 16,9 darunter ArztObeJWeisung 24 1,3 56 1,1 183 3,8 in Behandlung 72 3,8 94 1,8 276 5,7 Minimalbefund 165 8,7 68 1,3 354 7,4 Störung der Feinmotorik 564 29,8 928 18,2 1.012 21,1 darunter Arztüberweisung 259 13,7 389 7,6 434 9,0 in Behandlung 143 7,6 221 4,3 314 6,5 Minimalbefund 162 8,6 318 6,2 264 5,5 Störung der Grobmotorik 259 13,7 875 17,1 636 13,2 darunter ArztOberweisung 85 4,5 334 6,5 139 2,9 in Behandlung 97 5, 1 171 3,3 220 4,6 Minimalbefund 77 4, 1 370 7,2 277 5,8 Störung der visuellen Wahrnehmung 502 26,5 813 15,9 876 18,2 darunter ArztOberweisung 220 11,6 397 7,8 354 7,4 in Behandlung 95 5,0 142 2,8 215 4,5 Minimalbefund 187 9,9 274 5,4 307 6,4 Kyphose I Skoliose I Morbus Scheuermann 124 6,5 104 2,0 313 6,5 darunter ArztOberweisung 96 5,1 70 1,4 189 3,9 in Behandlung 21 1,1 26 0,5 69 1,4 Minimalbefund 7 0,4 8 0,2 55 1,1 Herabsetzung des Hörvermögens 198 10,5 446 8,7 615 12,8 darunter ArztOberweisung 113 6,0 224 4,4 34a 7,2 in Behandlung 82 4,3 200 3,9 194 4,0 Minimalbefund 3 0,2 22 0,4 73 1,5 Übergewicht einschl. Adipositas {>90. Perz.) 153 8,1 257 5,0 429 8,9 Anlage zur Drs.-Nr.: 6/4384 Schulaufnahmeuntersuchung 2014/2015- vorzeitig und regulär sowie Förderschule nach Kreisfreien Städten sowie ausgewählte Befunde Anlage 1b Chemnitz, Stadt Dresden, Stadt Lelpzlr.tadt _ _ ,-Befunde . I lo% der ln % der ln %der msgesamt Untersuchten insgesamt Untersuchten losgesamt Untersuchten Anzahl der Untersuchten 1.940 X 5.242 X 4.863 X Sprache, Sprechen 842 43,4 1.445 27,6 1.544 31,7 darunter ArztOberweisung 171 8,8 295 5,6 337 6,9 in Behandlung 346 17,8 527 10,1 694 14,3 Befund ohne Maßnahme 325 16,8 623 11,9 513 10,5 Herabsetzung der Sehschärfe 431 22,2 1.476 28,2 1.078 22,2 darunter Arztüberweisung 249 12,8 966 18,8 759 15,6 in Behandlung 182 9,4 490 9,3 318 6,5 Befund ohne Maßnahme - - - - - - Emotional-psychosoz. Verhaltensauffalligkeiten 298 15,4 138 2,6 690 14,2 darunter Arztoberweisung 46 2,4 39 OJ 147 3,0 in Behandlung 79 4,1 76 1,4 259 5,3 Befund ohne Maßnahme 173 8,9 23 (},4 284 5,8 Visuomotorik 442 22,8 1.011 19,3 872 17,9 darunter ArztOberweisung 168 8,7 404 7,7 347 7,1 ln Behandlung 131 6,8 240 4,6 301 6,2 Befund ohne Maßnahme 143 7,4 367 7,0 224 4,6 Körperkoordination 466 25,1 1.313 25,0 908 18.7 darunter ArztOberweisung 99 5,1 282 5,4 '133 2,7 ln Behandlung 117 6,0 166 3,2 201 4,1 Befund ohne Maßnahme 270 13,9 865 16,5 574 11,8 Selektive Aufmerksamkeil 263 13,6 680 13,0 324 6,7 darunter Arztüberweisung 63 3,2 223 4,3 82 1,7 ln Behandlung 68 3,5 120 2,3 111 2,3 Befund ohne Maßnahme 132 6,8 337 6,4 131 2,7 Zahlenvorwissen 584 30,1 1.055 20,1 505 10,4 darunter Arztüberweisung - - - - - - ln Behandlung 91 4,7 Hl4 3,7 136 2,8 Befund ohne Maßnahme 493 25,4 861 16,4 369 7,6 Visuellen Wahrnehmung 499 257 851 16,2 808 16,6 darunter ArztOberweisung 145 7,5 254 4,8 277 5,7 in Behandlung 96 4,9 157 3,0 219 4,5 Befund ohne Maßnahme 258 13,3 440 8,4 312 6,4 Kyphose I Skoliose I Morbus Scheuermann 85 4,4 112 2,1 306 6,3 darunter ArztOberweisung 55 2,8 66 1,3 181 3,7 in Behandlung 22 1,1 29 0,6 69 1,4 Befund ohne Maßnahme B 0,4 17 03 56 1,2 Herabsetzung des Hörvermögens 192 9,9 420 8,0 652 13,4 darunter ArztOberweisung 103 5,3 251 4,8 375 7,7 ln Behandlung 83 4,3 153 2,9 216 4,4 Befund ohne Maßnahme 6 0,3 16 0.3 61 1,3 Obergewicht einseht Adipositas (>90. Perz.) 155 8,0 286 5,5 428 8,8 2016-03-29T08:44:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes