STAATS1VHN1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler- Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Sü\s24-0141. 51/8125 Dresden z? März 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4395 Thema: Kosten für die Unterbringung abgelehnter Asylbewerber im Januar 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele abgelehnte Asylbewerber waren im Januar 2016 in den Landkreisen , Kreisfreien Städten und den landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) untergebracht (bitte aufschlüsseln nach dem jeweiligen Landkreis/Kreisfreie Stadt bzw. EAE des Freistaates)? Von der Landesdirektion Sachsen wird täglich nur die Gesamtzahl der in den Einrichtungen der Erstaufnahme untergebrachten Personen erhoben, . h" ?hn? Aufschlüsselung des jeweils zum Stichtag aktuellen asylrechtlichen Verfahrensstandes. Zum Stichtag 29. Januar 2016 waren demnach insgesamt 5. 146 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen anwesend. Eine nachträgliche Ermittlung der erbetenen Angaben ist mit den derzeit zur Verfügung stehenden technischen Mitteln nicht möglich. Dies ist nur zum aktuellen Stand möglich. So befanden sich in den Erstaufnahmeeinrichtungen zum Stichtag 10. März 2016 insgesamt 154 abgelehnte Asylbewerber. Die Anzahl der in den Landkreisen und Kreisfreien Städten untergebrachten Personen, die nach unanfechtbarer Ablehnung des Asylantragesvollziehbar ausreisepflichtig sind (= abgelehnte Asylbewerber) wird von den unteren Unterbringungsbehörden jeweils stichtagsbezogen zum Monatsende erhoben . Für den Monat Januar 2016 ergeben sich daraus folgende Angaben: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSBTN Landkreis/Kreisfreie Stadt nach unanfechtbarer Ablehnung des Asylantrages vollziehbar Ausreisepflichtige Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Bautzen Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Görlitz Leipzig, LK Nordsachsen Chemnitz Dresden Leipzig Insgesamt: 585 604 636 319 605 441 234 312 534 431 196 658 698 6.253 Frage 2: Welche Kosten sind für die Unterkunft abgelehnter Asylbewerber im Januar 2016 angefallen? Frage 3: Welche Kosten sind für die Versorgung abgelehnter Asylbewerber mit Sachleistungen im Januar 2016 angefallen (bitte aufschlüsseln nach Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Abgelehnte Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Auf die Antwort auf die Frage 1 zu der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6M164 wird verwiesen. Sämtliche daraus resultierende Ausgaben sowie die Anzahl der Leistungsempfänger werden vom Statistischen Landesamt im Rahmen der bundeseinheitlichen Asylbewerberleistungsstatistik jährlich erhoben. Eine monatliche Erhebung ist hier nicht vorgesehen Darüber hinaus werden die Ausgaben nach Art und Form der Leistung für alle Leistungsempfänger insgesamt, d. h. unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status, erfasst. Letzteres erfolgt lediglich bei der Zahl der Leistungsempfänger. Eine weitere Berichtspflicht seitens der jeweils zuständigen Leistungsbehorden besteht nicht. Bezüglich der Kosten für die Unterkunft (Betreibung/Anmietung) wird zudem darauf hingewiesen, dass diese unabhängig von dem aufenthaltsrechtlichen Status des Untergebrachten in gleicher Höhe anfallen. Abgesehen davon, dass eine Ermittlung der Unterkunftskosten separat bezogen auf abgelehnte Asytbewerber mit einem unvertretbar hohem Verwaltungsaufwand seitens der Unterbringungsbehörden verbunden wäre Seite 2 von 3 STAATSM1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN (A&n.zelerhebung..der. Kosten a"er Gemeinschaftsunterkünfte und aller angemieteten w?h%n9en)Lwären 'm,übrigen keine validen An9aben möglich, da sich der'asyirecht- ^/erfahrensstancMer^untergebrachten Personen täglich ändern'kann.~ln"den'zum :l??ag,3J- Januar2016 in den Landkreisen und Kreisfreien Städten'bestehende TßS äemeinschaftsunterkünften sowie dezentral in Wohnungen waren ca. 4Ö.OÖÖ Persbne/1 untergebracht. endlichen Grüßen Markus Ulbig' Seite 3 von 3 2016-03-23T09:10:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes