Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4410 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei im Januar und Februar 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei in den Monaten Januar und Februar nicht die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten? (Bitte aufschlüsseln nach Monat, Polizei Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei , Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Zum Zeitpunkt der Abfrage (11. März 2016) war der Monatsabschluss für Februar 2016 noch nicht in allen Bereichen erfolgt. Dienststelle Januar Februar Polizeidirektion Chemnitz 3 1 davon Polizeirevier Freiberg 1 1 Polizeirevier Stollberg 1 Polizeidirektion Dresden 5 5 Polizeidirektion Görlitz 2 1 Polizeidirektion Leipzig 15 10 Polizeidirektion Zwickau 21 20 davon Polizeirevier Auerbach 1 Polizeirevier Glauchau 1 1 Polizeirevier Plauen 1 1 Polizeirevier Zwickau 6 7 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.50/9675 Dresden, 24. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1LI1VI DES INNERN Freistaat SACHSE1N Landeskriminalamt Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeiverwaltungsamt 47 23 44 34 Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im Januar war bei 30 Beamten und im Februar bei 35 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen bezogen auf Frage 1 i. V. m. Frage 2 wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? In den betreffenden Monaten wurde keine Mehrarbeit vergütet. Frage 4: in wie vielen Fällen wurden in den Monaten Januar und Februar 2016 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? Bitte aufschlüsseln nach Monaten. In 510 Fällen wurde im Januar 2016 und in 345 Fällen im Februar 2016 eine Mehrarbeitszei ) von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsäct/ich geleisteten Arbeitsstunden verfallen sind. Zum Zeitpunkt der Abfrage (11. März ?016J war der Monatsabschluss für Februar 2016 noch nicht in allen Bereichen erfolc Mit fr^unjülichen Grüßen s Markus Ulbig Seite 2 von 2 6_4410_rs SB2-6PS-Biz16033009080 2016-03-30T13:04:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes