SÄCH SISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4413 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Finanzielle Förderung von Gedenkstättenfahrten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Sethe-Stiftung fördert seit 2015 bundesweit Fahrten von Schulklassen und Jugendgruppen zu polnischen Gedenkstätten über das Internationale Bildungs - und Begegnungswerk Dortmund (IBB). Dabei übernimmt die Stiftung mindestens zwei Drittel der Kosten, wenn sich das jeweilige Bundesland, aus dem die Schulklasse bzw. die Jugendgruppe stammt, ebenfalls beteiligt. Das Bundesland trägt dann maximal ein Drittel der Kosten. Viele Bundesländer nutzen das Angebot und kooperieren mit der Stiftung. Einige Bundesländer haben Zusatzrichtlinien mit dem IBB bzw. der Stiftung geschlossen, damit Kinder und Jugendliche am Programm partizipieren können und es auf das jeweilige Bildungssystem des Landes abgestimmt wird. Sachsen kooperiert bisher nicht mit der Stiftung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum gibt es bisher keine Form der Kooperation mit der Sethe-Stiftung bzw. dem IBB zur Förderung von Gedenkstättenfahrten von Schulklassen und Jugendgruppen aus Sachsen? Frage 2: Ist zeitnah eine Kooperation mit der Sethe-Stiftung im unter 1. genannten Kontext geplant, wenn nein aus welchen Gründen nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die 2004 eingeführten Lehrpläne betonen die Bedeutung von Zeitzeugen und heben den Besuch von außerschulischen Lern- und Gedenkorten vor allem im gesellschaftswissenschaftliehen Unterricht hervor. Eine Vereinbarung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus mit dem Maximilian- Kolbe-Werk gibt Schulen die Möglichkeit, mit Überlebenden des Holocaust Seite 1 von 2 S SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141 .50-60/4413/2 Dresde)"ff . März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium tor Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ins Gespräch zu kommen. Zudem zeugen zahlreiche Klassenfahrten zu Erinnerungsund Gedenkorten auch außerhalb von Sachsen vom großen Interesse der Schulen an solchen Besuchen. Alle diese Maßnahmen finden im Rahmen der Eigenverantwortung der Schulen statt. Nach Auskunft der Sethe-Stiftung kooperieren acht Bundesländer mit der Bethe- Stiftung. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland halten eine Kooperation mit der Sethe-Stiftung für nicht zwingend. Diese Auffassung vertritt auch Sachsen. Frage 3: Welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung haben Schulen bei der Organisation und Durchführung von Besuchen außerschulischer Lernorte, insbesondere bei (mehrtägigen) Gedenkstättenfahrten? (Bitte ggf. Unterschiede zwischen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft benennen.) Die Finanzierung von Schulfahrten zu außerschulischen Lernorten erfolgt im Rahmen der Eigenverantwortung von Schule. Auf Bundesebene gibt es die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung über das deutsch-polnische Jugendwerk, das u. a. Klassenfahrten zu Gedenkstätten des Nationalsozialismus in Polen fördert. ln Sachsen können alle Schulen, auch jene in freier Trägerschaft, eine finanzielle Unterstützung über das "Förderprogramm für die internationale Bildungskooperation" beantragen. Zuständig für die Durchführung ist die Sächsische Bildungsagentur. Frage 4: Welche Mittel stellt der Freistaat Sachsen für Besuche außerschulischer Lernorte, insbesondere für Gedenkstättenfahrten, im Doppelhaushalt 2015/16 zur Verfügung (Bitte Einzelplan, Titel und Finanzumfang angegeben, aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachmitteln; ggf. Unterschiede zwischen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft benennen.) Im Rahmen der Finanzierung von Ganztagsangeboten für Schulen ist in Kapitel 0545/Titelgruppe 73 die Realisierung von Projektfahrten zu außerschulischen Lernorten , darunter auch solche zu Gedenkstätten, als Teil eines Schulprojektes möglich. Dies gilt für allgemeinbildende Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Mit freundlichen Grüßen ;tztd Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-03-18T13:41:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes