Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4426 Thema: Nicht mehr auffindbare Asylbewerber Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylbewerber sind seit Beginn der Zählweise zum 01.03.2016 in Sachsen durch die EASY Registrierung erfasst worden und dem Freistaat Sachsen zugewiesen worden? Die in EASY mit Zuständigkeit Sachsen erfassten Asylbewerber seit 1. April 1993 sind aus der Anlage ersichtlich. Frage 2: Wie viele der Asylbewerber aus Frage 1 haben ihren Platz in einer Erstaufnahmeeinrichtung im Freistaat Sachsen erstmalig tatsächlich bezogen? Frage 3: Wie viele Asylbewerber haben „illegal“ bzw. „auf eigene Faust“ ihren Platz aus Frage 2 dauerhaft nach „unbekannt“ verlassen (und sind nicht in einer anderen Gemeinschaftsunterkunft in Sachsen untergebracht )? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Informationen darüber, wie viele in EASY registrierte Personen eine Erstaufnahme in Sachsen tatsächlich bezogen haben oder selbstständig weitergereist sind, liegen nicht vor, da in EASY lediglich eine anonymisierte und keine personenbezogene Datenerfassung erfolgt. Eine Beantwortung der Frage 3 ist daher nicht möglich. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8132 Dresden, 31. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1TM1STER1UM DES 1NNBR1N Freistaat SÄCHSETN Frage 4: Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass keine Doppelantragstellung eines Asylantragstellers in Deutschland oder Europa erfolgen kann? Frage 5: Wie viele Fälle von Doppelasylantragstellungen sind im Freistaat Sachsen von Beginn des Jahres 2015 bis heute bekannt geworden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Dui^fchführung des Asylverfahrens gemäß § 5 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes obliegt/derr^undesamt für Migration und Flüchtlinge. Eine Beantwortung der Fragen 4 und 5;äur9h den Freistaat Sachsen ist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr.: 6/4426 Jahr EASY-Registrierungen Sachsen (01.01. - 31.12.) 1993 12.900* 1994 7.865 1995 8.412 1996 7.153 1997 6.929 1998 6.324 1999 6.162 2000 4.732 2001 5.798 2002 4.917 2003 3.205 2004 2.111 2005 1.251 2006 1.107 2007 937 2008 1.125 2009 1.380 2010 2.073 2011 2.335 2012 3.597 2013 6.092 2014 12.290 2015 58.988 2016** 4.811 * 01.04. - 31.12.1993 ** 01.01. - 01.03.2016 6_4426_rs SB2-6PS-Biz16033114230 6_4426_Anlage 2016-04-01T08:52:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes