Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4427 Thema: Flugrückführungen von abgelehnten Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem in Rede stehenden Personenkreis um vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer handelt, deren Asylantrag unanfechtbar abgelehnt wurde. Frage 1: Wie viele Flüge/Flugplätze wurden durch den Freistaat Sachsen zur Überführung von ausreisepflichtigen Ausländern vom 01.09.2015 bis 31.12.2015 in welche Länder gebucht bzw. organisiert? Die Anzahl der Rückführungen wird nicht getrennt nach Flug- und Landabschiebungen erfasst. Im Zeitraum vom 1. September 2015 bis zum 31. Dezember 2015 erfolgten insgesamt 472 Abschiebungen und 441 überwachte Ausreisen gemäß § 58 Aufenthaltsgesetz. Zielstaaten waren Albanien, Algerien , Belgien, Bulgarien, Frankreich, Georgien, Italien, Kosovo, Libanon, Malta, Marokko, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Pakistan, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Spanien, Tunesien, Ungarn und Vietnam. Frage 2: Für wie viele Flüge im Sinne von Frage 1 wurden Luftverlastungskapazitäten der Bundeswehr oder des Bundesgrenzschutzes beantragt, gewährt und tatsächlich in Anspruch genommen? Die Bundeswehr und die Bundespolizei wurden für die Rückführungen im Sinne von Frage 1 weder in Anspruch genommen noch wurde entsprechende Unterstützung beantragt. Vom Freistaat Sachsen organisierte Sammelcharter wurden im genannten Zeitraum nicht durchgeführt. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs24-0141.51/8133 Dresden, 31. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSIVnMSTBT^LIM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele der gebuchten bzw. organisierten Flüge aus Frage 1 konnten nicht wahrgenommen werden? Bitte die zehn häufigsten Gründe für deren Nichtwahrnehmung und die entstandenen Kosten angeben? Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seiner einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht der Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Zentralen Ausländerbehörde gefährdet, weil die dem Fragegegenstand zu Grunde liegenden Tatbestände statistisch nicht erfasst werden, so dass hierzu keine belastbaren und nachvollziehbaren Aussagen getroffen werden können. Um die erbetenen Angaben zu erhalten, müsste eine nicht bezifferbare Anzahl von Akten von vollziehbar Ausreisepflichtigen (derzeit über 7.000 Ausressepflichtige insgesamt) händisch ausgewertet werden. Dies ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit nicht leistbar. Es kann jedoch festgestellt werden, dass am häufigsten Abschiebungen aufgrund nicht erfolgreicher Zugriffsversuche scheitern sowie im Übrigen auch aufgrund der unterschiedlichsten , kurzfristig auftretenden oder bekannt werdenden Duldungsgründe oder Abschiebungshindernisse (z. B. Passersatzdokument wurde nicht rechtzeitig ausgestellt , kurzfristige Inhaftierung, eingeleitete Ermittlungsverfahren oder Erkrankung). Frage 4: Wie viele kontrollierte Ausreisen bzw. Abschiebungen konnten wahrgenommen bzw. nicht wahrgenommen werden, obwohl der Ausländer sich zum Zeitpunkt der Rückführung in staatlichem Gewahrsam befand? (Bitte unabhängig vom Transportmittel angeben.) Es wgd davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung entsprechend der Frage 1 auf den /Zeitraum 1. September 2015 bis 31. Dezember 2015 bezieht. Demnach konnten aus;Staatlichem Gewahrsam insgesamt sechs Abschiebungen vollzogen werden. In vier Fällen konnte die geplante Abschiebung aus staatlichem Gewahrsam nicht durchgeführt Werden. Mit freifndlichen Grüßen Markus Ulbig^ Seite 2 von 2 6_4427_rs SB2-6PS-Biz16033114210 2016-04-01T08:49:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes