Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4428 Thema: linksunten.indymedia.org Nachfrage – anonyme Extremisten im Internet Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach der Kleinen Anfrage 6/3830 ist der Server der im Thema genannten Webseite in Kanada. Es sind der Staatsregierung zwei Straftaten nach § 202a StGB, eine Straftat nach § 187 StGB und ein Verstoß gegen das KunstUrhG bekannt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist die Sperrung einzelner, strafbarer Inhalte in Zusammenarbeit mit kanadischen Behörden oder auch durch deutsche Behörden rechtlich und technisch möglich? Die Sperrung einzelner, strafbarer Inhalte in Zusammenarbeit mit kanadischen Behörden oder auch durch deutsche Behörden ist rechtlich und technisch möglich. Frage 2: Ist den Ermittlungsbehörden der Aufenthalt der Täter überhaupt bekannt und wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Die Ermittlungsverfahren richten sich gegen Unbekannt. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9 Dresden, 24. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Seite 2 von 3 Frage 3: Gibt es eine Kooperation mit kanadischen Behörden zur Verfolgung der in Frage 2 der Drucksache 6/3830 benannten Straftaten oder zur Abschaltung der oben benannten Webseite? Es gibt im Sinne der Fragestellung keine justiziellen Rechtshilfeersuchen an Kanada. Frage 4: Warum ergreift die Staatsregierung keine Maßnahmen der Gefahrenabwehr gegen die Autoren oder den Hoster der Seiten linksunten.indymedia.org, da doch einem unbedarften Leser leicht der Eindruck des Billigens von Straftaten des linksextremen Spektrums gewahr wird und unverhohlen der Bestand des Staates und seiner Rechtsordnung infrage gestellt wird? Frage 5: Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um Straftaten politisch motivierter Kriminalität von anonym agierenden Rechtsextremisten im Internet zu verhindern? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Fragen können nicht beantwortet werden. Einer Beantwortung stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes im Sinne des Artikels 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Mit Auskünften dazu, ob überhaupt und gegebenenfalls in welchem Maße die Polizei Maßnahmen im Sinne der Fragestellungen ergreift oder bereits ergriffen hat, würde die Staatsregierung polizeiliche Vorgehensweisen im Bereich der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen und auch der Gefahrenabwehr offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizei gefährden. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken. Kriminellen würde dies ermöglichen, polizeiliche Maßnahmen sowie polizeitaktische Optionen einzuschätzen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Hierdurch würden die polizeilichen Möglichkeiten zum Einsatz von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen und damit zur Bekämpfung besonders gefährlicher und sozialschädlicher Kriminalitätsbereiche erheblich eingeschränkt oder sogar neutralisiert werden. Entsprechende Gefahren und Straftaten könnten dann nicht mehr wirkungsvoll abgewehrt bzw. verhütet oder verfolgt werden. Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter macht es auch erforderlich, eine Beantwortung in jeglicher Hinsicht abzulehnen, da eine positive wie auch eine negative Antwort zu einer Gefährdung der dargestellten Rechtsgüter führen könnten. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch eine Zusammenschau verschiedener oder teilweiser Antworten zu diesem Themenkomplex entsprechende Rückschlüsse gezogen und die dargestellten Rechtsgüter im Ergebnis in gleicherweise gefährdet werden könnten. STAATS1VI1N1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSETN Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem schützenswerten Interesse an einer wirksamen Kriminaiitätsbekämpfung Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse der Abgeordneten unter Wahrung berechtigter Geheimhalt ^ingsinteressen der Staatsregierung zufrieden stellen. Mit Blick auf den im Rahmq/^ der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem E^f-geb/ris, dass der erforderliche Geheimschutz nur dann hinreichend gewährleistet wq^der/kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Mit,freundlichen Grüßen Ma? ^us Ulbig Seite 3 von 3 6_4428_rs SB2-6PS-Biz16033009091 2016-03-30T13:48:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes