SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4430 Thema: Referentenentwürfe Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Januar diesen Jahres veröffentlichte die Staatsregierung den Referentenentwurf zur Novellierung des Schulgesetzes. ln einer Pressekonferenz wurde die Öffentlichkeit informiert, während weder die Fraktionen noch die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Sport eine entsprechende Information erhielten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Regelungen, Verordnungen oder Richtlinien gibt es im Hinblick auf den Umgang mit Referentenentwürfen? Der Umgang mit Referentenentwürfen ist in der Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung vom 27. November 2014 (SächsABI. S. 1529) geregelt. Dort bestimmt § 12 Abs. 4, dass die zur Anhörung freigegebenen Gesetzentwürfe als Referentenentwürfe zu kennzeichnen sind. § 12 Abs. 3 Satz 1 regelt, dass die Gesetzentwürfe erst nach Beschlussfassung der Staatsregierung über die Freigabe zur Anhörung an den Landtag, andere Körperschaften, Verbände oder sonstige Organisationen weitergeleitet oder veröffentlicht werden sollen. ln den Regeln zur Landtagsarbeit vom 11. Mai 2010 (nicht veröffentlicht) wird in Nr. 4 geregelt, dass Referentenentwürfe, die die Staatsregierung zur Anhörung freigegeben hat, dem Präsidenten des Landtags zu übersenden sind. Die Übersendung veranlassen die Staatsministerien in eigener Zuständigkeit . Die Regelungen enthalten jeweils keine Fristen für die Übersendung . Seite 1 von 2 lj SACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31 -0141 .50-60/4430/2 Dresden ,2~ · März 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Zum ausgeführten Anlass der Kleinen Anfrage: STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS 5j SACHsEN Die Staatsregierung hat am 12. Januar 2016 die Freigabe des Referentenentwurfs des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen zur Anhörung beschlossen und sofort im Anschluss die Öffentlichkeit mittels Pressekonferenz, Medienservice Sachsen (www.medienservice.sachsen .de) und Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (www.smk.sachsen.de) informiert. Seitdem stehen Referentenentwurf und Synopse der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung . In der darauf folgenden 12. Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vom 22. Januar 2016 wurde der Ausschuss unter dem Tagesordnungspunkt "Information der Staatsregierung" über den Beschluss der Staatsregierung und die Veröffentlichung des Referentenentwurfs unterrichtet. Schließlich hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus mit Schreiben vom 26. Januar 2016 Mehrfertigungen des Referentenentwurfs dem Landtag zwecks Unterrichtung der Landtagsfraktionen übersandt. Frage 2: Welche Hindernisse liegen vor, Referentenentwürfe zeitgleich mit deren Veröffentlichung in der Presse bzw. mit Beginn der öffentlichen Anhörung den Landtagsfraktionen bzw. betroffenen Ausschüssen zur Verfügung zu stellen? Frage 3: Wie können die unter Pkt. 2 benannten Hindernisse beseitigt werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der Medienservice Sachsen steht als Informationsmedium allen interessierten lnternetnutzern , insbesondere den Mitgliedern und Mitarbeitern der Landtagsfraktionen zur Verfügung. Die Staatsregierung identifiziert daher als ein mögliches Hindernis die eigenverantwortlich durchzuführende persönliche Registrierung beim Medienservice Sachsen. Mit freundlichen Grüßen 1 .;/;JL Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2016-03-29T12:53:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes