STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UN4WEUT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h a rd-vo n-Li ndena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 614432 Thema: EU-Schulobst- und -gemÈiseprogramm Sehr geehrter Herr Pråsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Obst- und insbesondere der Gemüseverzehr von Kindern liegen deutlich unter der von Fachgesellschaften empfohlenen Menge. Die Europäische Union möchte Kinder deshalb bei der Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen und diesen vermitteln, dass Obst und Gemüse nicht nur gesund sind, sondern auch lecker schmecken. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt sie ihren Mitgliedsstaaten jährlich insgesamt 150 Millionen Euro zur Kofinanzierung von Obst- und Gemüselieferungen an vorschulische und schulische Einrichtungen zur Verfügung. Mit deutlich erhöhten EU-Mittel für 2014 wurde das Programm attraktiver. Das Schulobstprogramm entwickelt sich zu einer Erfolgsgeschichte. Derzeit beteiligen sich die neun Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nord rhei n-Westfalen, Rhei n lan d-Pialz, Saarland, Sachsen-An halt u nd Thüringen. Die sächsische Regierungskoalition aus CDU und FDP hatte sich 2009 gegen die Teilnahme am EU-Schulobst' und -gemüseprogramm entschieden und dies mit zu hohen bürokratischen Hürden bei zu niedriger Förderquote begründet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: lnwiefern plant die Sächsische Staatsregierung, künftig am Schulobst- und -gemüseprogramm der EU teilzunehmen? (Bitte mit Begründung der Entscheidung) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 3. März 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5128 oresaen,2t, O!, ble Tag dcr ElnhcitDeutschcn ¡¡lt Freist¡at 03. r !-,,1 I ot, ¡¡ tI -s S¡chssn ro.zor6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, l3 Ft¡r Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für êlektronisch signierte sowìe fur verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATS[4INISTERIUI\4 FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Anderungen der EU-Kommission an den Durchführungsbestimmungen des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms im Jahr 2Q14 haben zu keiner Erhöhung des Kofinanzierungsanteils der EU für den Freistaat Sachsen geführt. Dieser Sachverhalt trifü nur für die alten Bundesländer zu. ln den neuen Làndern umfasst der Kofinanzierungsanteil der EU bereits seit dem Zeitpunkt der Einführung des Schulprogramms im Jahr 2009 aufgrund ihrer Zurechnung zu den ,,weniger entwickelten Regionen" 75 Prozent. Ferner erfolgten bislang keine wesentlichen Verwaltungsvereinfachungen bezüglich der Umsetzung des Programms, die eine Anderung der Entscheidung des sächsischen Kabinetts aus dem Jahre 2009 - der Nichtteilnahme am Schulobsþ und -gemüseprogramm - gerechtfertigt hätten. Daher wird der Freistaat Sachsen am Schulobst- und -gemüseprogramm der EU im Schuljahr 201612017 nicht teilnehmen. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an der Zusammenlegung des bisherigen Schulmilch - sowie Schulobst- und -gemüseprogramms in ein Schulprogramm. Der vorgelegte Verordnungsentwurf befindet sich dezeit im Abstimmungsverfahren. Nach Veröffentlichung der entsprechenden Rechtsakte (Durchführungsbestimmungen, Delegierte Rechtsakte) kann eine erneute grundsätzliche Bewertung und Entscheidung bezüglich der möglichen Umsetzungen des Schulprogramms im Freistaat Sachsen erfolgen. Frage 2: Welche Projekte und lnitiativen versorgen jeweils wie viele sächsische Schülerinnen und Schüler mit gesunden Lebensmitteln (Obst, Gemüse, Milch etc.), wie finanzieren sich diese Proiekte und welche Partner nehmen jeweils daran teil? Am Schulmilchprogramm haben im Schuljahr 201412Q15 1.741 Einrichtungen (Schulen und Kindertagesstätten) im Freistaat Sachsen teilgenommen. Rund 37.000 Kinder haben Milch getrunken. lnsgesamt wurden 2.038.195 Kilogramm Milch und Milchmischgetränke ausgereicht. Die Beihilfe aus EU-Mitteln betrug rund 370.000 Euro. Über weitere Projekte oder lnitiativen liegen keine Daten vor. Frage 3: Welche aktuellen Untersuchungen zu den Ernährungsgewohnheiten sächsischer Schülerinnen und Schüler (bzw. Kinder allgemein) liegen der Staatsregierung vor und zu welchen Ergebnissen gelangen diese U ntersuchungen jeweils? Zu den Ernährungsgewohnheiten sächsischer Schülerinnen und Schüler (beziehungsweise Kinder allgemein) liegen keine aktuellen Daten vor. Frage 4: Welche aktuellen Untersuchungen zur Versorgung sächsischer Kinder und Jugendlicher an vorschulischen und schulischen Einrichtungen liegen der Staatsregierung vor und welche Konsequenzen haben die Erkenntnisse für das Handeln der Staatsregierung? Seite 2 von 3 'iffffiffi# lU3fiëiisrn lm Rahmen der,,Qualitätsoffensive Schulverpflegung" wurden anhand einer Stichprobe allgemeinbildender Schulen im vergangenen Jahr die Schulessenspläne von Speiseanbietern analysiert. Die Ergebnisse werden dezeit im Sächsischen Staatsministerium fü r Soziales u nd Verbrauchersch utz ausgewertet. Mit freundlichen Grüßen ,fuThomas Seite 3 von 3 2016-03-30T11:03:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes