STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4438 Thema: Begleitausschuss EFRE Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-1208/14/6 Dresden, 2 1. MRZ, 2016 Frage 1: Wie setzt sich der Begleitausschuss für den EFRE im Förder¬ zeitraum 2014 bis 2020 zusammen und nach welcher Ge¬ schäftsordnung arbeitet dieser? (Bitte Zahl der Mitglieder, Zusammensetzung nach gesellschaftlichen Gruppen oder In¬ stitutionen, Art der Wahl bzw. Berufung aufführen und Jeweils die entsprechende rechtliche Grundlage) Auf der Grundlage der Artikel 47 bis 49 und 110 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. De¬ zember 2013, der Artikel 10 bis 12 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 und des mit Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 17. November 2014 genehmigten Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den EFRE im Förderzeitraum 2014 bis 2020 wurde ein Begleitausschuss für das Operationelle Programm des Freistaates Sachsen für den EFRE im Förder¬ zeitraum 2014 bis 2020 (BGA EFRE 2014 - 2020) eingerichtet, Grundlage der Arbeit des BGA EFRE 2014 - 2020 ist die mit Stand vom 10. November 2015 durch ihn beschlossene Geschäftsordnung. Mitglieder des BGA EFRE 2014 - 2020 sind: • die Verwaltungsbehörde Sachsen für den EFRE, Sächsisches Staatsmi¬ nisterium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; • die Europäische Kommission, Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung; • das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 91997 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisslraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 4 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN • die Sächsischen Staatsministerien in deren Zuständigkeit als Fondsbewirtschafter: Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsisches Staatsministerium für Kultus, - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, - Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst; e andere Verwaltungsbehörden im Freistaat Sachsen: Verwaltungsbehörde für den Europäischen Sozialfonds, - Verwaltungsbehörde des EU-Programmes Grenzüberschreitende Zusammen¬ arbeit, - Verwaltungsbehörde für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ent¬ wicklung des ländlichen Raums; • die Staatsministerien und die Staatskanzlei des Freistaates Sachsen in folgender Zuständigkeit: Fragen des demografischen Wandels, Europafragen, Fragen der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung von Männern und Frauen, Fragen der nachhaltigen Entwicklung, Haushaltsfragen; • die Prüfbehörde; • die Bescheinigungsbehörde; • die Zentrale Prüfgruppe; • die Bewilligungsstellen (Landesdirektion Sachsen und Sächsische Aufbaubank - Förderbank); • folgende Partner nach Artikel 5, Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013: - Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V., Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Sachsen, Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V. - Landesverband Sachsen, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens, IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen, Landesfrauenrat Sachsen e. V., Landesrektorenkonferenz Sachsen, Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen, Sächsische Handwerkskammern, Sächsische Industrie- und Handelskammern, Sächsischer Landkreistag e. V., - Sächsischer Städte- und Gemeindetag e, V., Silicon Saxony e. V., - Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e.V. Die insgesamt 14 Stimmen der Partner verteilen sich wie folgt auf die Vertretergruppen: • 3 Vertreter der Arbeitgeber/Wirtschaft • 2 Vertreter der Arbeitnehmer • 2 kommunale Vertreter • 2 Vertreter im Bereich Soziales • 3 Vertreter der Grundsätze (Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhal¬ tigkeit) • 2 Vertreter im Bereich Innovation Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Ermittlung der relevanten Partner erfolgte auf der Grundlage der Artikel 2 und 4 der Delegierten Verordnung 240/2014 zum Europäischen Kodex für Partnerschaften im Rahmen der ESI-Fonds. Hiernach war für die Auswahl entscheidend, dass die Partner mit Bezug auf die Handlungsfelder des EFRE fachlich kompetent sind. Sie sollten wei¬ terhin in der Lage sein, eine aktive Teilnahme sicherzustellen und ein angemessenes Repräsentationsniveau als Interessensträger besitzen sowie geeignet sein, als Multipli¬ kator zu wirken. Dem Auswahlverfahren ging ein öffentliches Aufrufverfahren für die Mitwirkung im EFRE 2014 - 2020 voraus. Die schriftliche Berufung der Partner erfolgte auf Staatssekretärsebene. Frage 2: Wann, wie oft, unter Beteiligung welcher Mitglieder und aus welchem Anlass ist der Begleitausschuss bisher zusammengetreten? Der Begleitausschuss tritt auf Initiative des Vorsitzes (Verwaltungsbehörde EFRE) min¬ destens einmal im Jahr zusammen. Ein Zusammentreten des BGA EFRE 2014 - 2020 findet stets unter der Beteiligung aller Mitglieder statt. Bisher fanden zwei Ausschuss¬ sitzungen des BGA EFRE 2014 - 2020 statt: • 1. Sitzung/konstituierende Sitzung am 24. Februar 2015 • 2. Sitzung am 10. November 2015 Beide Sitzungen dienten der Wahrnehmung der Aufgaben des BGA EFRE 2014 - 2020 nach Artikel 49 der Verordnung (EU) 1303/2013; insbesondere der Prüfung der Durch¬ führung des EFRE-OP 2014 - 2020 und der Fortschritte beim Erreichen der Ziele. Frage 3: Welche Vorschläge hat der Begleitausschuss in der neuen Förderperi¬ ode an die Verwaltung herangetragen und wie wurde damit weiter ver¬ fahren? Die bisherigen Vorschläge und Anregungen der Mitglieder betrafen sowohl formale Themenfelder (u. a. Geschäftsordnung des BGA EFRE 2014 - 2020) als auch Fachthemen zur Umsetzung des EFRE 2014 - 2020 (u. a. Dokument gemäß Artikel 110 Abs. 2 Buchst, a) der Verordnung (EU) 1303/2013). Frage 4: Inwiefern erfolgt eine Beteiligung des Begleitausschusses bei Ände¬ rungen von Fördermaßnahmen bzw. Vorhaben innerhalb der Förderzie¬ le und -Schwerpunkte des Operationellen Programms EFRE 2014 - 2020 des Freistaates Sachsen? Sollten solche Änderungen dazu führen, dass das Operationelle Programm geändert werden muss, ist der Begleitausschuss gemäß Artikel 49 Abs. 3 der VO (EU) 1303/2013 i. v. m. Art. 110 Abs. 2 Buchst e) der VO (EU) 1303/2013 zu konsultieren und um Zustimmung zu bitten. Frage 5: Wo wird die Arbeit des Begleitausschusses veröffentlicht bzw. wo wird über die Ergebnisse des Begleitausschusses berichtet? Eine Veröffentlichung der Arbeit des Begleitausschusses in Form von Ergebnissen der einzelnen Sitzungen ist nicht vorgesehen. Grundsätzliche Informationen und die Zu¬ Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN sammensetzung des BGA EFRE 2014 - 2020 sind auf der Website der Strukturfonds unter dem Menüpunkt „Partnerschaft" (http://www.strukturfonds.sachsen.de/3659.html) veröffentlicht. Die Verwaltungsbehörde berichtet gegenüber der Europäischen Kommission im Durch¬ führungsbericht gemäß Anlage V, Nr. 11.5 der DVO (EU) 2015/207 zur Rolle der Part¬ ner bei der Durchführung des Programmes. Ein Bestandteil ist die Berichterstattung zur Arbeit des BGA EFRE 2014 - 2020 als zentrales Partnerschaftsinstrument. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 2016-03-22T14:30:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes