STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR E Freistaat IP SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 l 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/444 Thema: Personal- und Aufgabenkonzept für die sächsische Arbeits-, Schutzverwaltung Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-1053/12/6 Dresden, (J ji«? 2Oll Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Stellungnahme der Staatsregierung auf den Antrag „Arbeitsschutz im Freistaat Sachsen nicht dem Rotstift opfern“ (Drs. 5/14591) der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.“ äl Zertifikat *«it ioo(> Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wo sind die Evaluationsberichte der sächsischen Arbeitsschutzverwaltung, namentlich der Bericht der Arbeitsgruppe „Entwicklung der sächsischen Arbeitsschutzverwaltung - Stellungnahme zu ausgewählten Fragestellungen der Verwaltungs- und Personalstruktur der Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Dresden“ sowie das Gutachten „Privatisierungspotenziale beim Arbeitsschutz im Freistaat Sachsen“ einsehbar? (Falls dies nicht möglich ist, bitte ich um Zustellung der betreffenden Unterlagen bzw. detaillierte Diskussion der Ergebnisse) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Die beiden Berichte sind in der zuständigen Fachabteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr einsehbar. Frage 2: Zu welchen Ergebnissen gelangte die Landesdirektion Sachsen bei der Erstellung eines Konzeptentwurfes über die quantitative und qualitative Aufgabenwahrnehmung in der Abteilung 5 „Arbeitsschutz“ vor dem Hintergrund des geplanten Stellenabbaus, und welche Schlussfolgerung zieht die Staatsregierung aus diesen Ergebnissen? Seite 1 von 3 Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 3: Wo ist der unter 2. benannte Konzeptentwurf für die Abgeordneten des Sächsischen Landtages einsehbar bzw. wann plant die Staatsregierung, die sächsischen Abgeordneten in welchem Rahmen zu unterrichten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der Konzeptentwurf über die quantitative und qualitative Aufgabenwahrnehmung in der Abteilung 5 „Arbeitsschutz“ unter den Bedingungen des bereits vollzogenen und noch geplanten Stellenabbaus ist durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) noch nicht abschließend erstellt. In Wahrnehmung der Fachaufsicht wurde eine Priorisierung der Aufgaben der Abteilung Arbeitsschutz vorgenommen. Sowohl für 2014 als auch für das Jahr 2015 sind in einem Jahreserlass entsprechende Aufgabenschwerpunkte inhaltlich und quantitativ vorgegeben. Verwiesen wird auf die Antworten auf die Kleine Anfrage Drs. 6/445 unter Punkt 2 und die dort genannten Branchen. Damit soll der rechtskonforme Vollzug vor dem Hintergrund des geplanten Stellenabbaus vorrangig in jene Branchen gelenkt werden, die besonders risikobehaftet sind. Eine weitere Maßnahme zur effektiven Nutzung des Personal- und Ressourcenbestandes ist die Mitwirkung in den Arbeitsprogrammen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Somit werden Betriebsüberprüfungen in Schwerpunktbranchen, die mit dem sächsischen Priorisierungserlass konform gehen, bundesweit vergleichbar und evaluierbar durchgeführt. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen bzw. Programme plant die Staatsregierung im Rahmen der ESF-Förderung in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung in sächsischen KMU? Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2014 - 2020 (ESF-Richtlinie SMS) ist am 26. September 2014 in Kraft getreten. Ziel der Förderung ist u. a. auch die Anpassung der Unternehmen und Arbeitsplätze an den demografischen Wandel. Unternehmen sollen zur Umsetzung einer gesundheitsfördernden Arbeitsorganisation motiviert und in der Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen unterstützt werden. Gefördert werden sollen Vorhaben, die Konzepte für Unternehmen hinsichtlich einer gesundheitsfördernden und demografiesensiblen Arbeitsorganisation entwickeln und begleiten. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STERHJM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Dabei soll der Zusammenhang zwischen Gesundheit und neuartiger Arbeitsorganisation oder Gesundheit und altersdifferenzierten Arbeitsgestaltungen sowie Unternehmens- und Führungskulturen thematisiert sowie eine intergenerationale, interkulturelle, gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Zusammenarbeit der Beschäftigten unterstützt werden. Seite 3 von 3