Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4444 Thema: Denkmalgeschützte Gebäude Pödelwitz (Landkreis Leipzig) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Ort Pödelwitz (Landkreis Leipzig) ist im Rahmen des genehmigten Tagebaus Vereinigtes Schleenhain nicht für eine Abbaggerung vorgesehen. Ein großer Teil des Dorfes Pödelwitz ist denkmalgeschützt . Dennoch kauft die MIBRAG Gebäude in Pödelwitz und plant, diese abzubrechen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand des Planungsverfahrens bezüglich des Ortes Pödelwitz ? Im seit 2011 verbindlichen Braunkohlenplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain ist das Gebiet Pödelwitz als Vorbehaltsgebiet für den Braunkohlenabbau festgelegt. Im bergrechtlichen Verwaltungsverfahren hat die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG) am 29. Februar 2016 mitgeteilt , dass im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur Fortschreibung des Rahmenbetriebsplanes 1995 für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain der Scoping-Termin für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorbereitet wird. Des Weiteren wird auf die Antworten auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 5/13860 bzw. Drs.-Nr. 6/1382 verwiesen. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/8138 Dresden, 31. März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung über das Vorliegen von konkreten Abbruchanträgen bei der Denkmalbehörde vor? Frage 3: Wie ist der Stand dieser Verfahren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Leipzig liegen aus Pödelwitz keine Anträge auf eine Abrissgenehmigung vor. Frage 4: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über den denkmalpflegerischen Wert aller geschützten Gebäude in Pödelwitz? In Pödelwitz sind derzeit sieben Objekte in die Kulturdenkmalliste eingetragen. Darunter befinden sich die Dorfkirche und sechs Höfe bzw. Teile dieser Höfe. Die Bausubstanz der unter Schutz gestellten bäuerlichen Anwesen stammt überwiegend aus dem letzten Drittel des 18. und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die Gebäude sind als Zeugnisse ländlicher Bau- und Lebensweise der Vergangenheit von baugeschichtliehern sowie geschichtlichem Wert. Bei der Kirche handelt es sich um eine im Kern romanische Anlage mit Chorturm, die im 18. Jahrhundert grundlegend umgebaut und im 19. Jahrhundert erneut verändert wurde. Frage 5: Was unternimmt die Staatsregierung, um möglichen Abbruchen denkmalgeschützter Gebäude in Pödelwitz entgegenzuwirken? Angesi<5Jhts fehlender Anträge auf die Genehmigung des Abrisses denkmalgeschützter Gebaute in Pödelwitz (siehe hierzu die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3^/siehjt die Staatsregierung keine Veranlassung, sich zu möglichen späteren Abbruchvjforh ^ben zu äußern. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 6_4444_rs SB2-6PS-Biz16033114231 2016-04-01T08:56:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes