STAATSIMINISTERIUIM FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Plalz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.l 614445 Thema: Deichrückverlegung gefördert im Rahmen des nationalen Hochwasserschutzprogramms als Maßnahme ,,Vereinigte Mulde links; Deichrückverlegung von Bennewitz bis Püchau, Fluss-km 58-46" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Das Nationale Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) Maßnahmenkategorie,,Deichverlegung / Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflächen" wird vom Bund mitfinanziert, wenn es folgenden Kriterien genügt: . überregional positiv wirksam; . Vorhandensein von Synergien (Auenzustand, Gewässerentwicklung , Stabilität gegenüber Klimaveränderungen); . mit Abschneidkriterium ab 100 ha wiedergewonnener Retentionsfläche Nachrichtlich erreichten uns folgende Hinweise zu den Auswirkungen des in Planung befindlichen Projektes: a. auf den landseitig gelegenen Flächen des Bestandsdeiches tritt e¡ne Überflutung dûrch die Deichschlitzung erst ab Ereignissen größer HO (2) und hält die ökologischen wichtigsten Kleinsthochwasser aus der Aue fern und verhindert das sehr wichtige Durchströmen der Flächen mit Sedimenteintrag; b. der in der Planung verfolgte angegebene Retentionsflächengewinn von ca. 90 ha bei HQ(10) tritt nicht ein, da durch den Rückstau des Seebaches bei geschlossenem Siel die angegebenen neuen Überflutungsflächen bereits im aktuellen Zustand überstaut werden; c. der Neubau eines zweiten Deiches löst gravierende Retentionsflächenverluste von ungefähr 480 ha beim Hochwasserereignis HO(r00) aus;" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 4. Mär22016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5132 Dresden, 2r,ø.3-20r(6 Tag der I I Deutschen Einheit l: I , ll,lI I I Fre¡st¡átI ol.-o3. Sachsenro.zor6 -- s Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 0'1097 Dresden wvvw.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signiêrte sowiê für vêrschlússelte elektronischê Dokumente s o) ro oñt Seite 1 von 3 STAATSI\4INISTERIUIM FÜR UIVIWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage l: Sind die oben getroffenen nachrichtlich eingegangenen Aussagen richtig? (Die Antwort bitte ich mit entsprechenden Nachweisen z.B. Karten mit Modellierungen zu den Wasserständen im Hochwasserfall (HQ x) schlüssig zu belegen.) Die oþen getroffenen nachrichtlich eingegangenen Aussagen sind so nicht richtig. Zu a): Es werden erhebliche Flächen bereits bei statistisch jährlichen Hochwassern (HQ1) der Vereinigten Mulde betroffen (Anlage 1). Zu b): Auch wenn, wie schon im Planfeststellungsantrag beschrieben, die künftigen Rückhalteflächen der Vereinigten Mulde im lst-Zustand bereits teilweise durch den Rückstau des Seebaches betroffen sind, wird ein wesentlich naturnäheres Regime durch die Anbindung der Flächen an die Dynamik der Vereinigten Mulde hergestellt. Außerdem werden im lst-Zustand überstaute Flächen im Plan-Zustand höher eingestaut und damit auch hier Retentionsflächen und -räume erheblich vergrößert (Anlage 2). Zu c): Der anstatt der nach dem Hochwasser im Jahr 2002 geforderten HQ10O-Ertüchtigung des muldenahen Altdeiches auf rückverlegter Linie beantragte Deich soll bei einem HQ100-Ereignis die vorhandene lnfrastruktur und die Ortslagen Grubnitz, Neppenruitz, Dögnitz, Lübschütz, Püchau, Kossen auf insgesamt circa 380 Hektar Fläche (Anlage 3) schützen. Darüber hinaus trifft der in c) genannte Retentionsflächenverlust auch nicht zu, weil die Flächen aufgrund der dort vorhandenen Schutzgüter (zusammenhängend besiedelte Ortslagen, Gewerbeflächen, überörtlich bedeutsame lnfrastruktur) keine Funktion als Retentionsflächen erfüllen. Frage 2: Wie konnte das genannte Projekt Aufnahme in das Nationale Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) finden und vom Bund teilfinanziert werden, wenn es den entsprechenden Förderkriterien nicht genügen würde? Unter Maßgabe der konkreten Planfeststellungsunterlagen und der zugunsten der Retentionsraumschaffung erfolgten Zurückstellung der ursprünglich geforderten Ertüchtigung des gewässernahen Altdeiches auf ein Schutzziel HQ100 entspricht das genannte Pro.¡ekt den Förderkriterien. Frage 3: Welche Berechtigung hat das Projekt, das nach den Erfahrungen der Hochwasserextremereignisse 2002 und 2013 der Muldenaue bedeutende Retentionsräume nachrichtlich entzieht, erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt verursacht und mehr als l1 Millionen Euro kostet? Das Projekt dient der Verbesserung des Hochwasserschutzes für die genannten durch die Hochwasser in den Jahren 2002 und 2013 besonders schwer betroffenen Ortsteile der Gemeinden Bennewitz und Machern sowie für die Verkehrsinfrastruktur bis zu statistisch einhundertjährlichen Hochwasserereignissen. Seine Berechtigung erlangt es damit, dass es den Schutz von Leib und Leben sowie von bedeutenden Sach- und Vermögenswerten bis zu einem angemessenen Schutzziel gewährleistet. Es entspricht insoweit dem Hochwasserschutzkonzept Nr. 18,,Mulden im Regierungsbezirk Leipzig", das mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 30. Juni 2004 als Arbeitsgrundlage für die wasserfachlichen Planungen bestätigt wurde. Seite 2 von 3 STAÀTSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 4: Wie kann ein Projekt mit europarêchtlich relevanten Belangen des Schutzgebietssystems Natura 2000 und des Artenschutzes vereinbar sein, wenn einerseits erhebliche, direkte und funktionale Beeinträchtigungen von Arten und Schutzgebietszielen hervorgerufen und andererseits spezielle Maßnahmen (Kohärenzsicherung; GEF-Maßnahmen e.c.) im Planfeststellungsverfahren bisher als nicht erforderlich erachtet werden? Die Feststellung, ob das oben genannte Projekt mit den Belangen des Schutzgebietssystems NATURA 2000 und des Artenschutzes vereinbar ist, welche Beeinträchtigungen von Schutzgebietszielen und Arten hervorgerufen werden können und welche Maßnahmen oder Auflagen gegebenenfalls für erforderlich erachtet werden, bleibt dem abschließenden Planfeststellungsbeschluss vorbehalten. Frage 5: Wie können die mit dem Vorhaben einhergehenden Eingriffe tatsächlich sachgerecht kompensiert werden, wenn im Verwaltungsverfahren bisher nur unbedeutende Kompensationsmaßnahmen vorgesehen sind? Die Beurteilung, welche Eingriffe mit dem vorliegenden Vorhaben einhergehen und ob und wie sie sachgerecht kompensiert werden können, bleibt dem das Planfeststellungsverfahren abschließenden Beschluss vorbehalten. Die Maßnahmen werden insoweit den konkreten Kompensationsbedarf abdecken. Mit freundlichen Grüßen u Thomas Schmidt Anlagen: 3 Seite 3 von 3 @È¡@r*qr-brÚùiot - @ff)ire Legende ' âúâf', d/,' a {.l}*{* Eeslahsnder Dsio-rr 1.1.1.4.1+ Êìtüch@ng Doich, HQ(100) W Elûchtitung Døich, HQ(10) - HQ(25) # Naubau Deich, HQ(1 00), geplanl atqxÐa Rùckbau / sdilitrung De¡ch, geplilt I Neubau S¡el und Sch(Weñ( HQ(fo) l¡Eustrnd - HA(fo) Plenzust nd Differonz War.erlpiogol lcml f ,ræ frc-'. I æ-rc úhöhung¡m Ptanzustand f zs-æ Dúdt Deiche l