SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4454 Thema: Barrierefreiheit von Gebäuden im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Unter öffentlichen Gebäuden und sonstigen Anlagen werden im Folgenden bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel sowie gestaltete Lebensbereiche mit Besuchs- bzw. Publikumsverkehr verstanden. Zum Geschäftsbereich werden im Rahmen dieser Anfrage neben allgemeinen sowie oberen und unteren besonderen Staatsbehörden auch Unternehmen und Einrichtungen mit unmittelbarer Mehrheits-Beteiligung des Freistaates Sachsen, Staatsbetriebe sowie Stiftungen gezählt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche öffentlichen Gebäude und sonstigen Anlagen im Geschäftsbereich des SMK gibt es? Siehe Anlage. Frage 2: Welche der gemäß Frage 1 genannten Gebäude und sonstigen Anlagen sind nicht barrierefrei gemäß § 3 des Sächsischen Integrationsgesetzes (SächslntegrG)? Der Freistaat Sachsen verfolgt mit dem Sächsischen Integrationsgesetz das Ziel, allen Menschen zu ermöglichen das gesellschaftliche Leben gleichberechtigt zu gestalten. Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen sollen dabei das Ziel "aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten"(§ 1 Sächsisches lntegrationsgesetz). § 3 des Sächsischen Integrationsgesetzes definiert den Begriff "Barrierefreiheit ", ohne jedoch genaue Vorgaben für die bauliche Umsetzung festzulegen . Seite 1 von 3 ~SACHsEN Die Staatsministerin IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0141.50-60/4454/3 Dresden,~ . März 2016 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Die Frage 2 mit Bezug auf§ 3 des Sächsischen Integrationsgesetzes zu beantworten, würde genau genommen nur ein "alle" als Antwort zur Folge haben, da aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Behinderungen davon auszugehen wäre, dass die umgesetzten Maßnahmen zur Barrierefreiheit nicht umfassend sind . Die Beantwortung der Frage 2 wird daher auf Basis definierter Vorgaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit ausgelegt. Bauordnungsrechtliche Vorgaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit definiert der Freistaat Sachsen in der Sächsischen Bauordnung und den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln. ln der zum 1. Januar 2016 geltenden Fassung der Sächsischen Bauordnung wurde die Barrierefreiheit neu geregelt. Eine Beantwortung der Frage 2 auf dieser Rechtsgrundlage ist nicht möglich , da hierzu entsprechende Datenerhebungen nicht vorliegen oder diese in einem zur Beantwortung der Frage angemessenem Zeitrahmen nicht erstellt werden können. Baumaßnahmen des Freistaates Sachsen richteten sich zuletzt nach der bis Ende 2015 geltenden Fassung der Sächsischen Bauordnung. Demnach mussten die Gebäude des Freistaates Sachsen entsprechend § 50 Abs. 2 SächsBO in den allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen barrierefrei zu erreichen und deren Nutzung ohne fremde Hilfe möglich sein. § 50 Abs. 3 SächsBO beschrieb die baulichen Mindestanforderungen zur Umsetzung von Durchgangsbreiten, Podestabmessungen und der Anzahl rollstuhlgerechter Toilettenräume. Sollte die Erfüllung der Mindestanforderungen "nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand" (§ 50 Abs. 4 SächsBO alte Fassung) erreicht werden, waren Ausnahmen nach § 50 Abs. 4 SächsBO zulässig . Gemäß diesen Mindestanforderungen des § 50 Abs. 3 SächsBO alte Fassung ist ein Großteil der baulichen Anlagen des Freistaates Sachsen ausgestattet. Zudem wurden darüber hinaus Maßnahmen zur Barrierefreiheit (z. B. Orientierungshilfen) nach Bedarf umgesetzt. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erfolgt für den Geschäftsbereich zusammengefasst mittels der angefügten Tabelle und auf Grundlage der vorangestellten Ausführungen. Frage 3: Welche der gemäß Frage 1 genannten Gebäude und sonstige Anlagen sind zwar nicht barrierefrei gemäß § 3 SächslntegrG, aber zumindest rollstuhlgerecht ? Siehe Anlage. Frage 4: Für welche der gemäß Fragen 2 und 3 genannten Gebäude und sonstigen Anlagen bestehen welche zeitlichen Planungen, um welche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit durchzuführen? Die Neuregelung der Bauordnung stellt entsprechend dem Ziel des Freistaates Sachsen einen weiteren Schritt zur Gewährleistung eines gleichberechtigten gesellschaftlichen Lebens dar und unterstreicht die besondere Bedeutung der Barrierefreiheit Für die zur Umsetzung von Baumaßnahmen Verantwortlichen stellt die Neufassung der Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Sächsischen Bauordnung eine weitere Herausforderung dar, bei den Planungen bevorstehender Baumaßnahmen die neuen Vorgaben zu beachten, damit zukünftig die öffentlichen Gebäude und baulichen Anlagen "in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei" (§ 50 Abs. 2 SächsBO aktuelle Fassung ) ausgestaltet sind . Eine Pflicht zur Anpassung von Bestandsgebäuden aufgrund der Neufassung der Bauordnung ergibt sich hieraus nicht. Im Sinne der Zielumsetzung des Sächsischen Integrationsgesetzes wird es jedoch das Bestreben des Freistaates Sachsen sein, schrittweise auch in Bestandsgebäuden gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen ~dc Anlage Seite 3 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/4454 Barrierefreiheit von Gebäuden im Geschäftsbereich des SMK Zuständiges Ressort: SMK Liegenschaft, sonstige Anlage oder Barrierefrei gemäß § 3 Rollstuhlgerecht* gestalteter Lebensbereich Zuständige Ggf. weitere SächslntegrG* Bemerkung (Adresse)* Dienststelle Dienststelle(n) Gebäudezugänglichkeil Gebäude insgesamt Ja Nein Ja Nein Ja Nein Annaberger Straße 119, SBA, X X X Derzeit gibt es keine Planungen zur Herstellung der 09120 Chemnitz RS Chemnitz Barrierefreiheit im gesamten Gebäude. Großenhainer Straße 92, SBA, Mietgebäude, derzeit sind vom Vermieter keine 01127 Dresden RS Dresden X X X Maßnahmen zur Barrierefreiheit geplant. Hoyerswerdaer Straße 1 , SBA, X X X Mietgebäude, derzeit sind vom Vermieter keine Glasissstr. 2, 01099 Dresden RS Dresden Maßnahmen zur Barrierefreiheit geplant. Nonnenstraße 17A, SBA, X X X Derzeit gibt es keine Planungen zur Herstellung der 04229 Leipzig RS Leipzig Barrrierefreitheit. Nonnenstraße 17, SBA, X X X Derzeit gibt es keine Planungen zur Herstellung der 04229 Leipzig RS Leipzig Barrrierefreitheit. Nonnenstraße 44c/d, SBA, X X X Derzeit gibt es keine Planungen zur Herstellung der 04229 Leipzig RS Leipzig Barrrierefreitheit. SBA, Otto-Nagei-Straße 1 , RS Bautzen, X X X Zugang ist nur mit fremder Hilfe möglich. 02708 Bautzen Fortbildungszentrum Hartmannstraße 6, SBA, X X X Der Einbau eine Fahrstuhles in die 1.Etage ist geplant, die 02708 Löbau RS Bautzen anderen Etagen sind nicht mit einem Rollstuhl erreichbar. Makarenkostraße 2, SBA, X X X 08066 Zwickau RS Zwickau Dresdner Straße 78c, SBI 01445 Radebeul X X X Siebeneichener Schlossberg 2, SB I, Derzeit ist eine Große Baumaßnahme geplant, die nach der 01662 Meißen Fortbildungs- X X X Umsetzung Barrierefreitheil im Gebäude schafft. zentrum Schützenhofstraße 36, SLpB Gebäudeteile mit Besucherverkehr sind barrierefrei. Für die 01139 Dresden X X X sonstigen Bereiche ist keine Barrierefreiheit geplant. Nossener Straße 25a, St. Afra X X X Derzeit gibt es keine Planungen zur Herstellung der 01662 Meißen Gymnasium Barrierefreitheil im Schulgebäude. Marschnerstraße 30, Sport- X X X 04109 Leipzig gymnasium Flemmingstraße 8 g-h, LBS/LZB X Alle 14 Gebäude sind barrierefrei. 09116 Chemnitz Kretschmerstraße 27, Musik- 01309 Dresden gymnasium X X X Mendelssohnallee 34, Musik- X 01309 Dresden gymnasium X X Kari-Siegismund-Straße 2, SLSH 04317 Liepzig X X X • Es sind ausschließlich Liegenschaften, sonstige Anlagen und gestaltete Lebensbereiche mit Besucherverkehr aufzulisten. Oie Fragen nach der Barrierefreiheit gemäß § 3 SächslntegrG und rollstuhlgerechter Nutzbarkeit beziehen sich daher auch ausschließlich auf die Gebäudebereiche mit Besucherver!