STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4455 Thema: Barrierefreiheit von Gebäuden im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Unter öffentlichen Gebäuden und sonstigen Anlagen werden im Folgenden bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel sowie gestaltete Lebensbereiche mit Besuchs- bzw. Publikumsverkehr verstanden. Zum Geschäftsbereich werden im Rahmen dieser Anfrage neben allgemeinen sowie oberen und unteren besonderen Staatsbehörden auch Unternehmen und Einrichtungen mit unmittelbarer Mehrheits- Beteiligung des Freistaates Sachsen, Staatsbetriebe sowie Stiftungen gezählt. Es wird darum gebeten, die Gliederung gemäß Organisationsplan der Sächsischen Staatsverwaltung vorzunehmen und alle entsprechenden Einzelstandorte zu erfassen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche öffentlichen Gebäude und sonstigen Anlagen im Geschäftsbereich des SMS gibt es? Frage 2: Welche der gemäß Frage 1 genannten Gebäude und sonstigen Anlagen sind nicht barrierefrei gemäߧ 3 des Sächsischen Integrationsgesetzes (SächslntegrG)? Frage 3: Welche der gemäß Frage 1 genannten Gebäude und sonstigen Anlagen sind zwar nicht barrierefrei gemäß § 3 SächslntegrG, aber zumindest rollstu h !gerecht? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 100-0141.51-16/157 Dresden, f April2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ § 3 des Sächsischen Integrationsgesetzes definiert den Begriff "Barrierefreiheit", ohne jedoch genaue Vorgaben für die bauliche Umsetzung festzulegen. Bauordnungsrechtliche Vorgaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit definiert der Freistaat Sachsen in der Sächsischen Bauordnung und den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln. Baumaßnahmen des Freistaates Sachsen richteten sich nach der bis Ende 2015 geltenden Fassung der Sächsischen Bauordnung. Demnach mussten die Gebäude des Freistaates Sachsen entsprechend § 50 Abs. 2 SächsBO in den allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen barrierefrei zu erreichen und deren Nutzung ohne fremde Hilfe möglich sein. § 50 Abs. 3 SächsBO beschrieb die baulichen Mindestanforderungen zur Umsetzung von Durchgangsbreiten, Podestabmessungen und der Anzahl rollstuhlgerechter Toilettenräume. Sollte die Erfüllung der Mindestanforderungen "nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand" (§ 50 Abs. 4 SächsBO alte Fassung) erreicht werden, waren Ausnahmen nach § 50 Abs. 4 SächsBO zulässig. Gemäß diesen Mindestanforderungen des § 50 Abs. 3 SächsBO alte Fassung ist ein Großteil der baulichen Anlagen des Freistaates Sachsen ausgestattet. Zudem wurden darüber hinaus Maßnahmen zur Barrierefreiheit (z. B. Orientierungshilfen) nach Bedarf umgesetzt. ln der zum 1. Januar 2016 geltenden Fassung der Sächsischen Bauordnung wurde die Barrierefreiheit neu geregelt. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erfolgt für den Geschäftsbereich zusammengefasst mittels der angefügten Tabelle (Anlage 1) und auf Grundlage der vorangestellten Ausführungen. Frage 4: Für welche der gemäß Fragen 2 und 3 genannten Gebäude und sonstigen Anlagen bestehen welche zeitlichen Planungen, um welche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit durchzuführen? Für die zur Umsetzung von Baumaßnahmen Verantwortlichen stellt die Neufassung der Sächsischen Bauordnung eine weitere Herausforderung dar, bei den Planungen bevorstehender Baumaßnahmen die neuen Vorgaben zu beachten, damit zukünftig die öffentlichen Gebäude und baulichen Anlagen "in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei" (§ 50 Abs. 2 SächsBO aktuelle Fassung ) ausgestaltet sind. Eine Pflicht zur Anpassung von Bestandsgebäuden aufgrund der Neufassung der Bauordnung ergibt sich hieraus nicht. Im Sinne der Zielumsetzung des Sächsischen Integrationsgesetzes wird es jedoch das Bestreben des Freistaates Sachsen sein, schrittweise auch in Bestandsgebäuden gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit durchzuführen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZI ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ~::::::J Freistaat t::::::~..~ SACHSEN mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zurnutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung der Frage 4 die Arbeits - und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung aus folgendem Grund gefährdet: Die Frage nach den Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit wurde im Rahmen der Kleinen Anfragen (DS 6/4450 bis DS 6/4458) an alle Ressorts gestellt. Dem Staatsbetrieb SIB als zuständige Baudienststelle des Freistaates Sachsen wurde die Beantwortung der Frage 4 für alle vorgenannten Kleinen Anfragen übertragen. ln die Beantwortung der Frage 4 wurden nur bereits in den Haushalt eingeordnete Baumaßnahmen einbezogen. Darüber hinausgehende Planungen konnten keine Berücksichtigung finden, weil diese unter dem Vorbehalt der Haushaltsverhandlungen zwischen den beteiligten Ressorts sowie unter Parlamentsvorbehalt stehen. Der SIB plant und realisiert im laufenden Haushalt über alle Ressorts hinweg neben weiteren Baumaßnahmen rund 250 Baumaßnahmen, in denen jeweils auch Leistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit enthalten sind. Eine gesonderte Erfassung dieser (Teil-) Leistungen zur Herstellung der Barrierefreiheit erfolgt durch den SIB jedoch nicht. Die Informationen zur Barrierefreiheit müssten durch eine händische Auswertung der jeweiligen Bauakten, die jeweils mehrere Ordner je Baumaßnahme umfassen können , recherchiert werden. Diese Aktensichtung erfordert ca. 45 Minuten für jede Einzelmaßnahme . Bei rund 250 einzelnen Baumaßnahmen beläuft sich der Zeitaufwand auf mindestens 187,5 Stunden. Somit müssten mindestens 4,5 Bedienstete jeweils eine Woche in den Bauunterlagen recherchieren. Diese Bediensteten stünden für andere Aufgaben nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wurden in der anliegenden Tabelle (Anlage 2) lediglich die im Haushalt untersetzten Baumaßnahmen des Geschäftsbereiches des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz benannt, bei denen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit mit umgesetzt werden. Eine detaillierte Erläuterung der Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit war aus den benannten Gründen nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen <---J !t" Barbara~s Anlagen Seite 3 von 3 Anlage 1 Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. 6/4455 Thema: Barrierefreiheit von Gebäuden im Geschäftsbereich des SMS Fragen 1 bis 3 öffentliches Gebäude I sonstige Behörde I Einrichtung Anlagen Sächsisches Staatsministerium Albertstraße 10 für Soziales und 01097 Dresden Verbraucherschutz Sächsisches Staatsministerium Hoyerswerdaer Straße 20122 01097 Dresden für Soziales und Verbraucherschutz Sächsisches Staatsministerium Bautzner Straße 19a für Soziales und 01099 Dresden Verbraucherschutz Sächsisches Staatsministerium Unterer Kreuzweg 1 für Soziales und 01097 Dresden Verbraucherschutz Barrierefreiheit nach§ 3 SächslntegrG ja nein ·X X X X ·- wenn Barrierefreiheit nach§ 3 SächslntegrG nein, dann: rollstuhlgerecht geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit Zeitplan ja nein Gegenwärtig erfolgt eine umfangreiche Teilinnensanierung des Gebäudes. Neben den bereits vorhandenen rollstuhlgerechten Gebäudezugängen, Aufzügen und Behindertentoiletten werden weitere Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt. So werden u.a. bis Frühjahr X alle Türen und Durchgänge auf rollstuhlgerechte Maße verbreitert, Induktionshörschleifen in Beratungsräume eingebaut, die Alarmierung 2017 für hörbehinderte Personen auf transportable, visuelle Signalgeber umgestellt und Treppenstufen für sehbehinderte Personen entsprechend gekennzeichnet. Mietobjekt; Interimsunterbringung von 90 Arbeitsplätzen bis Frühjahr 2017 für die X Dauer der Teilinnensanierung des Dienstgebäudes Albertstraße 10 Es sind ein rollstuhlgerechter Zugang und sowie ein Aufzug vorhanden, jedoch keine Behindertentoilette und kein Behindertenparkplatz. Mietobjekt; Es sind rollstuhlgerechter Zugang, Aufzug, Behindertentoilette sowie X ein Behintertenparkplatz vorhanden. Innere Erschließung des Gebäudes für Rollstuhlfahrer gegeben. X Mietobjekt - 1 von 5 Anlage 1 Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. 6/4455 Thema: Barrierefreiheit von Gebäuden im Geschäftsbereich des SMS Fragen 1 bis 3 öffentliches Gebäude I sonstige Behörde I Einrichtung Anlagen Sächsisches S taatsm in isteriu m Carolastraße 7a für Soziales und 01911 Chemnitz Verbraucherschutz LUA Sachsen I Standort Dresden- Labor- und Bürogebäude Reichenbachstr. 71173 (KG-EG - OG1 bis 4- DG) 01217 Dresden Verwaltungsgebäude (KG-EG - OG1 bis 2- DG) LUA Sachsen I Standort Dresden Jägerstr. 8 I 10 Gebäudekomplex mit 01099 Dresden Diagnostik-, Labor- und Mehrzweckgebäude (KG-EG- OG1 bis 3-DG) LUA Sachsen I Labor- und Bürogebäude Standort Chemnitz Zschopauer Str. 87 Altbau Zschopauer Str. 87 IRembrandtstr. 4 (KG-EG - OG1 bis 3- DG) Barrierefreiheit nach§ 3 wenn Barrierefreiheit nach § 3 SächslntegrG nein, dann: SächslntegrG ja nein rollstuhlgerecht geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit Zeitplan ja nein Mietobjekt; Es sind rollstuhlgerechter Zugang, Aufzug, Behindertentoilette sowie X X ein Behintertenparkplatz vorhanden. Innere Erschließung des Gebäudes für Rollstuhlfahrer gegeben. Das Labor- und Bürogebäude verfügt über zwei behinderten- und rollstuhlgerechte Zugänge. Die innere Gebäudeerschließung ist X X weitestgehend gegeben. Ein Aufzug, ein Behinderten-WC sowie die notwendigen Flurbreiten sind gegeben - Die lichten Türbreiten sind nur mit 81 statt 90 cm vorhanden . Das Verwaltungsgebäude verfügt über keinen behinderten- und X X rollstuhlgerechten Zugang. Die innere Erschließung im Gebäude ist nicht gegeben. Ein Aufzug, ein Behinderten-WC sowie die notwendigen Flur- und Türbreiten sind nicht gegeben. Der Gebäudekomplex verfügt über einen behinderten- und rollstuhlgerechten Gebäudezugang. Die innere Erschließung in den X X Gebäuden ist nur teilweise gegeben. Ein Aufzug steht nur im Laborgebäude zur Verfügung. Die lichten Türbreiten betragen nur~ statt 90 cm. Im Gebäudekomplex ist kein Behinderten-WC vorhanden. Der Altbau verfügt über einen behinderten- und rollstuhlgerechten Gebäudezugang. Die innere Erschließung in den Gebäuden ist X X gegeben. Ein Behinderten-WC ist im Verbindungsbau zwischen Altund Neubau vorhanden. ---- 2 von 5 Anlage 1 Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. 6/4455 Thema: Barrierefreiheit von Gebäuden im Geschäftsbereich des 5MS Fragen 1 bis 3 öffentliches Gebäude I sonstige Behörde I Einrichtung Anlagen LUA Sachsen I Labor- und Bürogebäude Standort Chemnitz Zschopauer Str. 87 Neubau Rembrandtstr. 4 (KG- IRembrandtstr. 4 EG-OG) LUA Sachsen I Labor- und Bürogebäude: Standort Leipzig Hauptgebäude (KG-EG-OG) und Bahnhofstr. 58-60 MKS-Gebäude (EG) Staatsbetrieb für Mess- Eichdirektion und Eichamt Dresden und Eichwesen Hohe Straße 9-13 01069 Dresden Staatsbetrieb für Mess- Eichamt DDIEichstelle Löbau und Eichwesen Bahnhofstr. 35 a 02708 Löbau Staatsbetrieb für Mess- Eichamt Chemnitz und Eichwesen Schloßstr. 27 09111 Chemnitz Staatsbetrieb für Mess- Eichamt Leipzig und Eichwesen Talstr. 11 04103 Leipzig Staatsbetrieb für Mess- Eichamt Zwickau und Eichwesen Lutherstr. 12 08056 Zwickau Barrierefreiheit nach§ 3 wenn Barrierefreiheit nach § 3 SächslntegrG nein, dann: SächslntegrG rollstuhlgerecht ja nein geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit Zeitplan ja nein Der Neubau verfügt über zwei Behinderten- und Rollstuhlge-rechte X X Gebäudezugänge. Die innere Erschließung im Neubau ist gegeben. Das Haupt- und MKS-gebäude verfügt jeweils über einen behindertenund rollstuhlgerechten Zugang. Die innere Erschließung ist in den X X beiden Gebäuden nicht gegeben. U. a. stehen kein Aufzug, kein Behinderten-WC zur Verfügung. Desweiteren sind die notwendigen lichten Flur- und Türbreiten nicht gegeben. X X X X X X X X X X 3 von 5 Anlage 1 Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. 6/4455 Thema: Barrierefreiheit von Gebäuden im Geschäftsbereich des 5M5 Fragen 1 bis 3 öffentliches Gebäude I sonstige Behörde I Einrichtung Anlagen Standort: Dr.-Max-Kreii-Park Großschweidnitz Sächsisches außer: Haus 17, Küche; zeitlich Krankenhaus begrenzt genutzte Großschweidnitz Interimsgebäude Tagesklinik Löbau Tagesklinik Hoyerswerda Tagesklinik Weißwasser Tagesklinik Görlitz Standort: Bahnhofstraße 1 Rodewisch außer: Geb. B 5IB 11- Sächsisches Suchtrehabilitation Krankenhaus Rodewisch Geb. B 8 - Obergeschoss Krankenhausschule Geb. B 9- Tagesklinik Tagesklinik Plauen Tagesklinik Annaberg Standort: Hufelandstraße 15 Arnsdorf Sächsisches außer: Krankenhaus Arnsdorf Geb. C 6 - Obergeschoss Kulturund Sozialzentrum Geb. B 2 - Cafeteria, Physiotherapie, Labor Barrierefreiheit nach§ 3 wenn Barrierefreiheit nach § 3 SächslntegrG nein, dann: SächslntegrG rollstuhlgerecht ' ja nein geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit Zeitplan I ja nein verschiedene Sanierungsmaßnahmen für rollstuhlgerechte X X Erschließung von Gebäuden und Neubau Geronto-psychiatrisches 2015-2020 Zentrum zur Erreichung einer auf das Patientenklientel ausgerichteten Barrierefreiheit X X X X X X X X Gebäudesanierung B 9 einschließlich rollstuhlgerechter Erschließung X X sowie Errichtung eines Stationsneubaus zur Erreichung einer auf das Patientenklientel ausgerichteten Barrierefreiheit für HH 201712018 beantragt X X X X Instandsetzungsmittel für das Geb. C 6 zur brandschutz- und X X baufachliehen Ertüchtigung sind für HH 201712018 beantragt 4von 5 Anlage 1 Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. 6/4455 Thema: Barrierefreiheit von Gebäuden im Geschäftsbereich des SMS Fragen 1 bis 3 öffentliches Gebäude I sonstige Behörde I Einrichtung Anlagen Sächsisches Tagesklinik Radebeul Krankenhaus Arnsdorf Tageskliniken Kamenz Institutsambulanz Kamenz Standort: Leipziger Straße 59 Schkeuditz Standort: Leipziger Straße 45 Schkeuditz Tagesklinik Eilenburg Sächsisches Sozialpsychiatrisches und Krankenhaus Psychotherapeutisches Altscherbitz Zentrum (SPZ) Markranstädt MVZ- Außenstelle, Schkeuditz Turnerstraße 42 MVZ-Außenstelle, Taucha Mendelsohn-Bartholdy-Straße 3 MVZ, Leipzig Funkenburgstraße Wohnstätten "Haus am Standort: Hufelandstraße Karswald" Arnsdorf Arnsdorf - - Barrierefreiheit nach§ 3 wenn Barrierefreiheit nach § 3 SächslntegrG nein, dann: SächslntegrG rollstuhlgerecht ja nein geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit Zeitplan ja nein X X X X X X X X X X X X X X X X X X Außenstelle ist erst seit 2016 an das SKH angegliedert, Machbarkeit eines rollstuhlgerechten Zugangs ist zu prüfen X X X X --- 5 von 5 Anlage 2 Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Wehner, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. 6/4455 Thema: Barrierefreiheit von Gebäuden im Geschäftsbereich SMS Frage 4: Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit Einrichtung/Behörde Maßhahmebezeichnung SMS Große Baumaßnahme DD,SMS,Teilinnensanierung Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Große Baumaßnahme LUA,Leitungsber. zentr. Schriftgutlager Staatsbetrieb Mess- und Eichwesen, Eichamt Zwickau Große Baumaßnahme Eichamt Zwickau, Erweiterung Prüflabor Sächsisches Krankenhaus Großschweidnitz Kleine Baumaßnahme SKH GS, H. A14 MRV- Umbau Einbettzimmer Kleine Baumaßnahme SKH GS- H 23 Sanierung Kleine Baumaßnahme SKH GS-Haus 17,Küche Funktionsoptimierg. Große Baumaßnahme SKH GS H.14- MRV Neubau und Erweiterung Große Baumaßnahme SKH GS- Haus 15, Neubau GPZ Große Baumaßnahme SKH GS- H 41 Verwaltg.Generalsanierung Große Baumaßnahme SKH GS- H 37, Umbau+ San. Tagesklinik Kleine Baumaßnahme SKH GS- Parkplatzsicherung Große Baumaßnahme SKH GS-Neubau Tagesklinik Weißwasser Sächsisches Krankenhaus Arnsdorf Kleine Baumaßnahme SKHA- Container Interim B4 Kleine Baumaßnahme SKHA -A2 Einbau 2 gesich. Patient.zimmer Große Baumaßnahme SKH Arnsdorf, A4/C13 - Jugendforensik Große Baumaßnahme SKHA - Zielplanung Große Baumaßnahme SKHA Geb. B3/B4 - Erwachsenenpsychiatrie Kleine Baumaßnahme Hausam Karswald-AnbauAufzug H. B8 Große Baumaßnahme Hausam Karswald- Heimunterbringung Kleine Baumaßnahme SKHA, TK Kamenz-Auslag. psych. lnst.amb. Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz Große Baumaßnahme SKH Altsch.,H3,Umb/San.ambui.Ergotherap. Große Baumaßnahme SKH Altsch.,Haus19/20/21,Umb/San.Psychia Große Baumaßnahme SKH Altsch,H 4,Umb/San.lnstitutsambulanz Kleine Baumaßnahme Maßregelvollzug; gemeins.Nachsorgeamb. Lzg. Joseph.ll Große Baumaßnahme SKH Altsch.,TK Markranstädt,Neubau Sächsisches Krankenhaus Rodewisch Große Baumaßnahme SKH Rod. B22 NB 2 Psychiatriestationen Große Baumaßnahme Sächs. KH Rodewisch, Geb. B14 Psychodiag Große Baumaßnahme SKH Rodewisch, Geb. A24 Sozialther. Zent Große Baumaßnahme SKH Rodewisch San.Gebäude B9 Tagesklinik Kleine Baumaßnahme SKH Rodewisch, Freianlagenplanung 2016-04-05T12:02:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes