STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/4462 Thema: Suspendierung des Geschäftsführers der Sächsischen Jugendstiftung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Sächsische Jugendstiftung wurde 1997 auf Beschluss des Sächsischen Landtages und mit Mitteln aus dem Sächsischen Haushalt für das Stiftungskapital ins Leben gerufen. ln den Beirat werden bis heute mehrere Abgeordnete aus dem Sächsischen Landtag entsandt. Aktuell wurde der Geschäftsführer durch den Vorstand suspendiert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Wann wurde der Beschluss einer Suspendierung des Geschäftsführers der Sächsischen Jugendstiftung für welchen Zeitpunkt gefasst? Frage 2: Von wem wurde dieser Beschluss gefasst? Frage 3: Was waren die inhaltlichen Gründe für diesen Beschluss bzw. die Suspendierung des Geschäftsführers? Frage 4: ln welcher Art und Weise wurde der Geschäftsführer über die inhaltlichen Gründe seiner Suspendierung wann informiert? Frage 5: ln welcher Art und Weise soll sich die weitere berufliche Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer gestalten? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141 .51 -16/161 Dresden, ppril2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 5: STAATSMlNlSTF.RlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Sächsische Jugendstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des Privatrechts. Zu ihrem Aufgabenkreis gehört die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen. Schwerpunkt der Stiftungsarbeit ist die Jugendarbeit nach § 11 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) . Der Stiftungszweck ist gemeinnützig. Nach der in der Satzung festgelegten Organisation kann der Vorstand der Sächsischen Jugendstiftung zu seiner Unterstützung eine Geschäftsführung anstellen und dementsprechend auch kündigen. Die Kündigung des Geschäftsführers Tobias Heinemann zum 31. März 2016 erfolgte satzungsgemäß durch den Vorstand in nichtöffentlicher Sitzung. Aktuell werden die Geschäfte der Stiftung vom Vorstand bzw. der stellvertretenden Geschäftsführerin, Frau Andrea Büttner, geführt. Die Stiftungsarbeit ist davon nicht tangiert. Die Stelle soll nach Angabe des Vorstands neu ausgeschrieben werden. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz wurde von der Kündigung erstmals im Rahmen der Beiratssitzung am 7. März 2016 und damit nach der erfolgten Kündigung informiert. Weitergehende Informationen zu den Gründen der Kündigung liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-04-05T12:04:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes