STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4466 Thema: 2015 und 2016 verausgabte Mittel für die Förderung der Gleichberechtigung von Frau und Mann Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurden die im Kapitel 08 10 in Titelgruppe 52 eingestellten Mittel für 2015 in Höhe von 962,0 T€ für welche konkreten Maßnahmen verausgabt oder aus welchen konkreten Gründen nicht verausgabt? Die im Kapitel 0810 Titelgruppe 52 eingestellten Mittel wurden für folgende Maßnahmen verausgabt: Titel Zweckbestimmung Verausgabte Mittel/ Höhe der bewilligten Zuwenduna 547 52 Nicht aufteilbare sächliche Verwal- 229.713,00 € tunosausgaben 633 52 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Projekte der 35.410,00 € Gleichberechtigung von Frau und Mann 684 52 Förderung der Gleichberechtigung von für Gleichstellungsprojekte Frau und Mann gemäß RL-Nr. 07810: 118.816,00 € für trauen- u. männerpolitisch landesweit bedeutsame Einzelvorhaben gemäß RL-Nr. 07820: 339.197,00 € Summe 723.136,00 € Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) GL-01 41 .51-16/163 Dresden, ~1März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ In der Titelgruppe 52 wurden insgesamt 238.864,00 € weniger verausgabt als im Haushaltsplan eingestellt waren. Diese Minderausgaben gliedern sich wie folgt auf die Titel der Titelgruppe 52: Titel 547 52: 32.287,00 € Titel 633 52: 24.590,00 € Titel 684 52: 181.987,00 € Aus dem Titel 547 52 erfolgte im Haushaltsjahr 2015 die Finanzierung folgender Vorhaben : Koordinierungsstelle zur Verbesserung der Kooperation der Netzwerke zur Bekämpfung häuslicher Gewalt mit dem Gesundheitswesen Erarbeitung eines Aktionsplanes zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen Strukturanalyse zu Initiativen, Programmen und Angeboten von LSBTTl- Menschen in Sachsen Freistaat SACHSEN Weitere Vorhaben konnten aus zeitlichen Verschiebungen heraus und zum Teil inhaltlichen Gründen nicht mehr realisiert werden bzw. deren Durchführung hätte nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Initiativen entsprochen. So ist die ursprünglich geplante Erstellung von Handlungsempfehlungen für die Privatwirtschaft zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen durch eine bundesgesetzliche Regelung (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24.04.2015) nicht mehr zielführend gewesen. Die Fachtagung zum Thema Entgeltgleichheit wurde auf 2016 verschoben und zwischenzeitlich durchgeführt. Die Erstellung des Frauenförderberichts wird derzeit geprüft , kann ggf. kostengünstiger als geplant realisiert werden und ist somit ausschließlich aus den im Haushaltsplan 2016 eingestellten Mitteln finanzierbar. Der Titel 633 52 beinhaltet Fördermittel, die auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit (AL 07810), Teil B Abschnitt 1 Gleichstellungsprojekte und Teil B Abschnitt 2 Projekte von Kommunen, vergeben werden. Die Mittel im Titel 684 52 sind sowohl für Gleichstellungsprojekte gemäß Teil B Abschnitt 1 der RL 07810 als auch für trauen- und männerpolitisch landesweit bedeutsame Einzelvorhaben (AL 07820) im Haushaltsplan eingestellt. Als trauen- und männerpolitisch landesweit bedeutsame Einzelvorhaben wurden aus dem Titel 684 52 folgende Projekte gefördert: Landesstelle für Frauenbildung und Projektberatung in Sachsen Projekt des Landesfrauenrates Sachsen Projekt des Sächsischen Landfrauenverbandes Landesfachstelle Männerarbeit Sachsen Der Grund für die auf der Grundlage der AL 0781 O nicht verausgabten Mittel besteht insbesondere darin, dass für Gleichstellungsprojekte gemäß Teil B, Abschnitt 1 Nr. 2 Buchst. a nur jeweils bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 EUR pro Jahr bewilligt werden konnten. Bei diesen Projekten handelt es sich um Vorhaben mit überregionalem Wirkungskreis, modellhaftem oder innovativem Charakter . Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Einer Reihe von Projektträgern, insbesondere kleineren Vereinen und Vereinen im ländlichen Raum, ist es nicht möglich, 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben selbst oder durch Dritte aufzubringen. Daher erfolgte die Antragstellung nicht in wünschenswertem Umfang. Auch die Kommunen als Projektträger sind z. T. nicht in der Lage, eine Kofinanzierung in Höhe von 50% zu übernehmen. Hinzu kommt, dass die Gleichstellungsbeauftragten oft in Personalunion als Ausländerbeauftragte tätig sind und im Vorjahr vor allem durch diese Tätigkeit gebunden waren. Um das Problem der Kofinanzierung der Projekte zu lösen und auch kleineren, finanziell schwachen Trägern die Möglichkeit der Durchführung von Gleichstellungsvorhaben zu geben, wurde in der novellierten Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit, die rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft treten wird, die Förderung auf bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben angehoben. Für die frauen- und männerpolitisch landesweit bedeutsamen Einzelvorhaben standen lt. der Erläuterungen zum Titel 684 52 insgesamt 380.000,00 €zur Verfügung. Bewilligt wurden 339.197,00 €. Hier ergibt sich die Differenz insbesondere dadurch, dass das Projekt „Landesfachstelle Männerarbeit Sachsen" aufgrund der Neugründung und der damit verbundenen Vorbereitungsarbeiten erst am 01.09.2015 seine Arbeit aufnahm und damit auch gemäß Antragstellung die Förderung erst ab diesem Zeitpunkt erfolgte. Frage 2: Für den Fall, dass die Mittel für 2015 nicht (vollständig) verausgabt wurden : Inwieweit wurde eine Übertragung der Mittel beantragt und genehmigt ? Die Mittel der Titel der Titelgruppe 52 sind nicht übertragbar, da es sich nicht um Investitionen oder Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen handelt. Die Ausgaben der Titel sind im Haushaltsplan auch nicht für übertragbar erklärt. Auf § 19 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) wird an dieser Stelle verwiesen. Frage 3: Inwieweit wurden die im Kapitel 08 10 in Titelgruppe 52 eingestellten Mittel für 2016 in Höhe von 1.176,0 T€ für welche konkreten Maßnahmen verausgabt bzw. ist absehbar, für welche konkrete Maßnahme diese im laufenden Jahr verausgabt werden? Im Haushaltsjahr 2016 werden die Mittel verausgabt. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der novellierten Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit, die nunmehr auch die frauen- und männerpolitisch landesweit bedeutsamen Einzelvorhaben beinhaltet. Im Titel 547 52 sind folgende Schwerpunktvorhaben geplant: Frauenförderbericht lnitiativmaßnahmen zur Chancengleichheit (Gleichstellungsbeirat) Entgeltgleichheit Projekte zur Förderung der Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen bezogen auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt Projekte zur Bedarfsermittlung der Hilfsangebote zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Es ist davon auszugehen, dass die Mittel der Titelgruppe 52 im Haushaltsjahr 2016 ausgeschöpft werden. Auf die Antwort zu Frage 1 wird in diesem Zusammenhang verwiesen . Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2016-04-01T12:48:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes