STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten der, Katja Meier Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/4467 Thema: 2015 und 2016 verausgabte Mittel für Betreuungs- und Beratungsangebote zum Schutz vor häuslicher Gewalt und vor Menschenhandel Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurden die im·Kapitel 08 10 in Titelgruppe 53 eingestellten Mittel für 2015 in Höhe von 1.237,8 T€ für welche konkreten Maßnahmen verausgabt oder aus welchen konkreten Gründen nicht verausgabt? Im Jahr 2015 wurden vom Kommunalen Sozialverband Sachsen folgende Mittel in der aufgeführten Höhe an die jeweiligen Zuwendungsempfänger angeordnet: Fördergegenstand Höhe der angeordneten Mittel im Haushaltsjahr 2015 1. Zuwendungen für Frauen- und Kin- 570.938,34 € derschutzeinrichtungen nach Teil B, Abschnitt 4 UA 1 der RL Chancengleichheit 2. Zuwendungen für Täterberatungs- 200.479, 12 € stellen nach Teil B, Abschnitt 4 UA 3 der RL Chancengleichheit 3. Zuwendungen für Interventions- und 296.646, 14 € Koordinierungsstellen nach Teil B, Abschnitt 4 UA 2 der RL Chancengleichheit Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) GL-0141.51-16/164 Dresden, .Jf.März 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de 4. Zuwendung Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel nach Teil B, Abschnitt 4 UA 4 der RL Chancengleichheit 5. Zuwendungen Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung und Supervision der Zuwendungsempfänger STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ 73.589,61 € 5.489,99 € 1.147.143,20 € Freistaat SACHSEN Gründe für die Nichtausschöpfung der Haushaltsmittel ergaben sich u.a. durch die Schließung der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen in Döbeln und Hoyerswerda, da der Bedarf für diese zwei Einrichtungen in der Kalkulation der Landesmittel noch berücksichtigt war. Bei der Kalkulation der Landesmittel für das Jahr 2016 fand der Bedarf für die nunmehr geschlossenen Einrichtungen in Döbeln und Hoyerswerda ebenfalls noch Berücksichtigung. Darüber hinaus haben einige Zuwendungsempfänger im Jahr 2015 ihre bewilligten Mittel nicht in vollständigem Umfang abgerufen. Frage 2: Für den Fall, dass die Mittel für 2015 nicht (vollständig) verausgabt wurden : Inwieweit wurde eine Übertragung der Mittel beantragt und genehmigt ? Die Mittel der Titel der Titelgruppe 53 sind nicht übertragbar, da es sich nicht um Investitionen oder Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen handelt. Die Ausgaben der Titel sind im Haushaltsplan auch nicht für übertragbar erklärt. Auf § 19 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) wird an dieser Stelle verwiesen. Frage 3: Inwieweit wurden die im Kapitel 08 10 in Titelgruppe 53 eingestellten Mittel für 2016 in Höhe von 1.415,8 T€ für welche konkreten Maßnahmen verausgabt bzw. ist absehbar, für welche konkrete Maßnahme diese im laufenden Jahr verausgabt werden? Für das Jahr 2016 wurden beim Kommunalen Sozialverband Sachsen mit Stand vom 10.12.2015 folgende Mittel beantragt: Fördergegenstand Höhe der beantragten Zuwendungen 1. Beantragte Zuwendungen für Frauen- 618.180,00 € und Kinderschutzeinrichtungen nach Teil B, Abschnitt 4 UA 1 der RL Chancengleichheit Seite 2 von 3 2. Beantragte Zuwendungen Täterberatungsstellen nach Teil B, Abschnitt 4 UA 3 der RL Chancengleichheit 3. Beantragte Zuwendungen für lnterventians - und Koordinierungsstellen nach Teil B, Abschnitt 4 UA 2 der RL Chancengleichheit 4. Beantragte Zuwendung Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel nach Teil B, Abschnitt 4 UA 4 der RL Chancengleichheit 5. Beantragte Zuwendungen für Offentlichkeitsarbeit , Weiterbildung und Supervisian der Zuwendungsempfänger STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ ~ SACHsEN 201.143,49 € 381.365,65 € 94.465, 16 € 25.000 € 1.320.154,30 € Die Bewilligung der beantragten Mittel wird derzeit durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-04-04T10:41:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes