STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 l 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4477 Thema: Langzeitarbeitslosigkeit im Freistaat Sachsen Aktenzeichen 22-1053/60/7 Dresden, 0 4. APR. 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der 8 seitigen Stellungnahme zum Antrag „Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose im Freistaat Sachsen" Drs.6/2075 verweist die Staatsregierung auf eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1; Gibt es bereits messbare Erfolge, d.h. konnten Langzeitar¬ beitslose aus den hier genannten Projekten/Programmen in den regulären Arbeitsmarkt vermittelt werden? Wenn ja, wie viele aus welchem Projekt/Programm? Frage 2: Falls keine Erkenntnisse zur Frage 1 vorliegen sollten, zu welchem Zeitpunkt werden Erkenntnisse darüber vorliegen bzw. sind sie zu erwarten? Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Abbre¬ cherquoten und Gründe für den Abbruch in den aufgelegten Programmen? Frage 4: Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass der soziale Ar¬ beitsmarkt nicht Arbeitsplätze auf dem regulären Arbeits¬ markt verdrängt? Frage 5: In welcher Größenordnung ist eine Eingliederung der Lang¬ zeitarbeitslosen am sozialen Arbeitsmarkt vorgesehen bzw. aus Sicht der Staatregierung möglich? Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Caroiaplatz Seite 1 von 4 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Im Februar 2016 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in Sachsen 67.923 Menschen langzeitarbeitslos, 371 weniger als im Januar 2016 und 3.429 weni¬ ger als im Februar 2015. Dies entspricht einem Rückgang von 0,5 Prozent zum Vor¬ monat und 4,8 Prozent zum Vorjahr. Der Anteil an allen Arbeitslosen lag im Februar 2016 bei 37,8 Prozent. Im Jahresdurchschnitt 2015 waren im Freistaat 67.920 Menschen ein Jahr und länger ohne Arbeit, rd. 5.200 weniger als im Vorjahr. Mit einem Minus von 7,1 Prozent war der Rückgang um 0,1 Prozentpunkte höher als bei Arbeitslosen insgesamt. Dennoch liegt der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen 2015 nach wie vor bei 39,0 Prozent. Aus diesem Grund ist die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit die zentrale Aufgabe der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik. Die Umsetzung der Programme zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit wurden bereits in der Stellungnahme der Staatsregierung zur Drs. 6/2075 dargelegt. Im Mittel¬ punkt der Aktivitäten der Staatsregierung stehen die Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2014 - 2020 mit den Schwerpunkten Bekämp¬ fung der Arbeitslosigkeit und Schaffung von Sozialer Teilhabe, Die Programme des Europäischen Sozialfonds werden dabei nach den Vorgaben der Europäischen Union fortlaufend überprüft. Wegen der Programmlaufzeit von 2014 - 2020 liegen derzeit nur in eingeschränkter Weise Daten vor. Für die Programme im Geltungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) ist das Programm „JobPerspektive Sachsen" der zentrale Baustein um Maßnahmen für Langzeitarbeitslose zu fördern, sie zu qualifizieren und ihren Wiedereinstieg in den Ar¬ beitsmarkt zu unterstützen sowie ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Im Pro¬ gramm „JobPerspektive Sachsen" erfolgte der Beginn der ersten Vorhaben im 4, Quar¬ tal 2015. Die Laufzeit der Maßnahmen beträgt mindestens ein Jahr. Die Beschäfti¬ gungssituation wird zum Teilnahmeende sowie sechs Monate nach Maßnahme¬ teilnahme erhoben werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Projekte die unmittelbare Zielstellung einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt verfolgen. Bei arbeitsmarktfernen Zielgruppen soll im Rahmen der Teilnahme eine Erhöhung der Be¬ schäftigungsfähigkeit z. B. in Bezug auf eine Stabilisierung persönlicher Rahmenbedin¬ gungen oder dem Ausbau von Schlüsselkompetenzen erreicht werden. Eine Vermitt¬ lung in weiterführende Maßnahmen der Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration ist vorgesehen. Zum Programm „Qualifizierung von Arbeitslosen zu einem anerkannten Berufsabschluss (QAB I)" (Durchführung 2006 bis 2010) wurden im Rahmen einer Evaluierung bei einer Stichprobe der ca. 2.500 Teilnehmenden mit erfolgreichem Abschluss folgen¬ de Daten in Bezug auf die Arbeitsmarktintegration ermittelt: Innerhalb von zwei Jahren nach Maßnahmeende sind 94 Prozent der erfolgreichen Absolventen mindestens ein¬ mal einen Monat in Arbeit integriert gewesen. Genau zwei Jahre nach Teilnahmeende waren dann 62 Prozent der Befragten in Arbeit. Insgesamt erreichten in den Jahren 2006 bis 2014 ca. 4.500 Arbeitslose einen Berufsabschluss oder eine anerkannte Teilqualifikation im Programm „Qualifizierung von Ar¬ beitslosen zu einem anerkannten Berufsabschluss". Beim Programm QAB handelt es Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEFIR Freistaat SACHSEN sich um eine Qualifizierungsmaßnahme, so dass ein Verdrängungseffekt zum ersten Arbeitsmarkt auszuschließen ist. Die Abbruchquoten lagen beim Programm „Qualifizierung von Arbeitslosen zu einem anerkannten Berufsabschluss (QAB)" bei ca. 32 Prozent der Teilnehmer, die in die Qualifizierung eintraten. 94 Prozent der Abbrüche waren auf persönliche Gründe wie z. B. unentschuldigtes Fehlen, Krankheit oder familiäre Gründe zurückzuführen. Pro¬ grammbedingte Gründe lagen insbesondere in einer Überforderung des Teilnehmen¬ den durch die Qualifizierung. Zu beiden Programmen „JobPerspektive Sachsen" und „Qualifizierung von Arbeitslo¬ sen zu einem anerkannten Berufsabschluss" im Förderzeitraum ESF 2014 - 2020 lie¬ gen noch keine weiteren Daten vor. Für das Programm „JobPerspektive Sachsen" wer¬ den erste Ergebnisse im 4. Quartal 2016 vorliegen. Beim Programm „Qualifizierung von Arbeitslosen zu einem anerkannten Berufsabschluss" werden erste Ergebnisse erst im Jahr 2019 vorliegen, da die Maßnahmen im 4. Quartal 2016 beginnen und es sich um zwei bis vierjährige Vorhaben handelt. Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit erfolgt über eine Vielzahl von Maßnah¬ men von Qualifizierung bis hin zur Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen und Programme steht das Erzielen von Integrationsfortschritten für jeden Einzelnen sowie die Schaffung von sozialer Teilhabe. Die Auswahl der möglichen Tätigkeitsfelder in einem Sozialen Arbeitsmarkt wird vor Ort und im lokalen Konsens unter Einbeziehung von Arbeitgebervertretern und Gewerk¬ schaften vorgenommen. Dieses Verfahren wurde schon erfolgreich bei Programmen wie Kommunal-Kombi oder Bürgerarbeit angewendet und stellt sicher, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht verdrängt werden und das Entstehen neuer Arbeits¬ plätze auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht behindert wird. Die Auswahl der Teilnehmen¬ den in einem Sozialen Arbeitsmarkt erfolgt im Rahmen eines sorgfältigen, individuellen Profilings. Ziel ist es, nur Personen auszuwählen, deren Arbeitsfähigkeit im Allgemei¬ nen so beschaffen ist, dass diese keine Konkurrenz zu regulär beschäftigten Personen darstellen. Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) wer¬ den über die Richtlinie zur Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds im Förder¬ zeitraum 2014 - 2020 Vorhaben der nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung in benach¬ teiligten Stadtgebieten mitfinanziert. Für die entsprechenden Maßnahmen werden gegenwärtig die gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte erstellt. Die An¬ tragsfrist für die Einreichung der Handlungskonzepte endet erst am 15. Juli 2016. Erst nach der Bestätigung der Handlungskonzepte können Einzelvorhaben, z. B. zur Erhö¬ hung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen, gefördert werden. Daher sind Ergebnisse zu durchgeführten Vorhaben frühestens im Jahr 2019 zu erwarten. Für die Programme im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) wird auf die Anlage verwiesen. Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) wird auf Grundlage der Richtlinie die Förderung von aus dem ESF mitfinanzierten Vorhaben Kurse zur Alphabetisierung funktionaler Analphabeten realisiert, mit dem Ziel des Er¬ werbs von Lese- und Schreibfertigkeiten oberhalb des Alphalevels 3 als Voraussetzung Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN für eine Verbesserung der sozialen Integration, die Erhöhung der Beschäftigungsfähig¬ keit und eine mögliche Eingliederung in das Erwerbsleben. Inhalt der Alphabetisierungskurse sind auch Aktivitäten zur Beförderung des Eingangs in den Arbeitsmarkt, z. B. Exkursionen, Praktika und Behördenkontakte. Die Vermitt¬ lung der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt gehört nicht zum Auftrag der Träger von Alphabetisierungsmaßnahmen und wird daher auch nicht vom Monitoring der Sächsi¬ schen Aufbaubank (SAB) als Bewilligungsbehörde erfasst. In der vergangenen Förder¬ periode 2007 - 2013 haben von 3.540 Teilnehmenden, welche eine Maßnahme be¬ gonnen haben, 243 Teilnehmende bzw. knapp 6,7 Prozent ihre Maßnahme vorzeitig abgebrochen (Stand 31. Dezember 2015). Zu den Gründen des Abbruchs liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Für die laufende Förderperiode 2014 - 2020 liegen noch keine Erkenntnisse zu den Zahlen der Teilnehmenden vor. Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz (SMJus) werden über ESF-Maßnahmen berufliche Qualifizierungsvorhaben für Gefangene zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit im Arbeits¬ markt sowie sozialpädagogische Vorhaben für Gefangene zur Unterstützung der Vor¬ bereitung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Bildungs¬ maßnahme über die ESF-Richtlinie Qualifizierung Gefangener 2014 - 2020 gefördert. Wie viele Gefangene den Langzeitarbeitslosen zuzuordnen sind, wird statistisch nicht erfasst. Aussagen über die Vermittlung Langzeitarbeitsloser können daher nicht getrof¬ fen werden. Ziel der Förderung gemäß Richtlinie sind die Herstellung, Erhaltung und Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Vermittelbarkeit von Gefangenen auf dem Arbeitsmarkt durch berufliche Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben. Die beruflichen und sozialen Kompetenzen der Gefangenen sollen dabei verbessert werden, um ihre Reintegration in den Arbeitsmarkt nach Haftentlassung zu erleichtern. Die Maßnahmen wirken in erster Linie präventiv. Die berufliche Aus- und Weiterbildung Gefangener in Justizvollzugsanstalten steht in keiner Konkurrenzbeziehung zum freien Arbeitsmarkt, sodass keine Verdrängungsef¬ fekte bestehen können. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 4 von 4 Anlage Projekt/Programm Frage 1 Gibt es bereits messbare Erfolge, d.h. konnten Lang¬ zeitarbeitslose aus den hier genannten Projekten / Pro¬ grammen in den re¬ gulären Arbeitsmarkt vermittelt werden? Wenn ja, wie viele aus welchen Projek¬ ten? Frage 2 Falls keine Erkennt¬ nisse zu Frage 1 vor¬ liegen sollten, zu wel¬ chem Zeitpunkt wer¬ den Erkenntnisse dar¬ über vorliegen bzw. sind sie zu erwarten? Frage 3 Welche Erkennt¬ nisse hat die Staatsregierung über Abbrecher¬ quoten und Grün¬ de für den Ab¬ bruch in den auf¬ gelegten Pro¬ grammen? Frage 4 Wie stellt die Staatsre¬ gierung sicher, dass der soziale Arbeits¬ markt nicht Arbeits¬ plätze auf dem regulä¬ ren Arbeitsmarkt ver¬ drängt? Frage 5 In welcher Größen¬ ordnung ist eine Ein¬ gliederung der Lang¬ zeitarbeitslosen am sozialen Arbeitsmarkt vorgesehen bzw. aus Sicht der Staatsregie¬ rung möglich? Beschäftigungs¬ chancen und sozia¬ le Integration für am Arbeitsmarkt besonders benach¬ teiligte Menschen (Programmlinie Schritt für Schritt) Das Projekt wurde neu in die ESF-Richtlinie des SMS vom 19. Au¬ gust 2014 aufgenom¬ men. Die ersten Pro¬ jekte sollen zum 1. April 2016 starten. Die Projekte haben eine Laufzeit von 18 Mona¬ ten. Ziel ist es, die Teil¬ nehmer nach der Ma߬ nahme in weiterführen¬ de Aktivierungs- bzw. Bildungsmaßnahmen zu integrieren. Eine schnel¬ le Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt ist bei dieser Zielgruppe erfahrungsgemäß schwierig. Es sollen vielmehr die einer er¬ folgreichen Vermittlung im Wege stehenden persönlichen, sozialen und arbeitsbezogenen Hemmnisse überwun¬ den werden. Es liegen noch kei¬ ne Erkenntnisse vor. In die Maßnahme inte¬ griert sind kurze Phasen von Wissensvermittlun¬ gen über einen prakti¬ schen Bezug, z.B. bei Trägern in Lernwerkstät¬ ten oder im Gemein¬ wohlbereich. Weil die Zielgruppe der schwer vermittelbaren Langzeit¬ arbeitslosen vielschichti¬ ge Vermittlungshemm¬ nisse aufweist, ist eine direkte Verdrängung von Arbeitsplätzen auf dem regulären Arbeitsmarkt weitgehend ausge¬ schlossen. Siehe hierzu Antwort auf Frage 2. Projekt/Programm Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Gibt es bereits mess¬ bare Erfolge, d.h. konnten Langzeitar¬ beitslose aus den hier genannten Projekten / Programmen in den regulären Arbeitsmarkt vermittelt werden? Wenn ja, wie viele aus welchen Projekten? Falls keine Erkennt¬ nisse zu Frage 1 vor¬ liegen sollten, zu wel¬ chem Zeitpunkt wer¬ den Erkenntnisse darüber vorliegen bzw. sind sie zu er¬ warten? Welche Erkennt¬ nisse hat die Staatsregierung über Abbrecher¬ quoten und Gründe für den Abbruch in den aufgelegten Pro¬ grammen? Wie stellt die Staatsre¬ gierung sicher, dass der soziale Arbeitsmarkt nicht Arbeitsplätze auf dem regulären Arbeits¬ markt verdrängt? In welcher Größen¬ ordnung ist eine Eingliederung der Langzeitarbeitslosen am sozialen Ar¬ beitsmarkt vorgese¬ hen bzw. aus Sicht der Staatsregierung möglich? Mikroprojekte - Lokales Kapital für soziale Zwecke Hierzu liegen im Rah¬ men der Umsetzung der ESF-Richtlinie des SMS vom 19. August 2014 noch keine Erkenntnisse vor. Die ersten Projekte sollen im Herbst 2016 starten. Die Projekte haben eine Laufzeit von ca. 12 Monaten. Ziel ist der Erhalt bzw. die Verbes¬ serung der Beschäfti¬ gungsfähigkeit und die Integration in das ge¬ sellschaftliche Leben. Eine direkte Vermitt¬ lung in den Arbeits¬ markt ist nicht primäres Ziel der Projekte. Es sollen vielmehr die ei¬ ner erfolgreichen Ver¬ mittlung im Wege ste¬ henden Hemmnisse überwunden werden. Es liegen noch keine Erkenntnisse vor. Bei den Maßnahmen han¬ delt es sich um Kleinstpro¬ jekte (max. 20. 000€ Zu¬ wendung), welche über Tätigkeiten und Aufgaben außerhalb traditioneller Erwerbsarbeit den Erhalt bzw. die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und die Integration in das gesellschaftliche Leben verfolgen. Eine Verdrän¬ gung von regulären Ar¬ beitsplätzen erfolgt nicht. Siehe hierzu Antwort auf Frage 2. Projekt/Programm Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Gibt es bereits messbare Erfolge, d.h. konnten Langzeitarbeitslose aus den hier genannten Pro¬ jekten / Programmen in den regulären Arbeits¬ markt vermittelt werden? Wenn ja, wie viele aus welchen Projekten? Falls keine Erkennt¬ nisse zu Frage 1 vorliegen sollten, zu welchem Zeitpunkt werden Erkenntnis¬ se darüber vorliegen bzw. sind sie zu er¬ warten? Welche Erkennt¬ nisse hat die Staatsregierung über Abbrecher¬ quoten und Gründe für den Abbruch in den aufgelegten Pro¬ grammen? Wie stellt die Staatsre¬ gierung sicher, dass der soziale Arbeits¬ markt nicht Arbeits¬ plätze auf dem regulä¬ ren Arbeitsmarkt ver¬ drängt? In welcher Größen¬ ordnung ist eine Eingliederung der Langzeitarbeitslosen am sozialen Ar¬ beitsmarkt vorgese¬ hen bzw. aus Sicht der Staatsregierung möglich? Beschäftigungs¬ chancen für be¬ nachteiligte junge Menschen (Ju¬ gendberufshilfe, produktionsschulorientierte Vorha¬ ben) Bei den Projekten handelt es sich um Angebote im Rahmen des Leistungskatalogs der Kinder- und Jugendhilfe. Die Zielstel¬ lung liegt nicht in der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt, sondern in der Verbesserung der Integrations¬ chancen benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit. D.h. die am individuellen Bedarf orientierte Unter¬ stützung soll Benachteiligungen und Defizite abbauen und eigene Ressourcen aktivieren und somit zur Unterstützung des gelingenden Übergangs in Berufsvorbereitung, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit beitragen. Wie bereits in der Drs.-Nr.: 6/2075 ausgeführt ist, handelt es sich allerdings in der Wirkung auch um präventive Angebote zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit oder dem frühzeitigen Entgegenwirken von Langzeitarbeitslosigkeit. Hinsichtlich der in der Kleinen Anfrage aufgeführten Fra¬ gestellungen zur Langzeitarbeitslosigkeit liegen aus diesen Gründen keine weiteren statistische Daten oder Aussagen vor. Allianz Arbeit und Behinderung im Freistaat Sachsen Die Allianz Arbeit und Behinderung ist kein „Beschäftigungsprogramm", bei dem man Teilnehmerzählen und Erfolge messen kann. Sie dient den Allianz-Partnern (SMS, SMWA, SMK, BA, Wirtschaftsverbände, IHK'n, HWK'n, Selbsthilfe, Liga etc.) viel¬ mehr dem gegenseitigen Austausch, der Abstimmung gemeinsamer Aktivitäten insbesondere im Bereich der Öffentlichkeits¬ arbeit und der Bewusstseinsbildung. Ziel der Aktivitäten der Allianz ist die Verbesserung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unabhängig davon, ob es sich um Langzeitarbeitslose handelt oder nicht. Hinsichtlich der in der Kleinen An¬ frage aufgeführten Fragestellungen liegen keine weiteren statistischen Daten vor. 2016-04-05T12:03:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes