Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4480 Thema: Aufzeichnungspflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) Sehr geehrter Herr Präsident, der Kleinen Anfrage sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Aus der Antwort zu Drs. 6/3889 geht hervor, dass die Anzahl der angezeigten Konflikte, Havarien, Brände oder sonstige Beschädigungen nicht angegeben werden kann, ohne alle Aufzeichnungen der Wachschutzunternehmen auszuwerten. Geschätzte fünf Vorfälle pro Tag in Erstaufnahmeeinrichtungen würden zu insgesamt 37.500 Vorgängen im Jahr 2015 führen, die allesamt ausgewertet werden müssen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Worauf beruht die Schätzung von fünf Fällen pro Tag pro EAE? Gefragt wurde in der Kleinen Anfrage DS 6/3889 nach angezeigten Konflikten , Havarien, sonstigen Beschädigungen sowie Bränden im Jahr 2015. Da solche Vorfälle in Erstaufnahmeeinrichtungen nicht zentral erfasst werden, kann deren Anzahl nur pauschal geschätzt werden. Die Schätzung von fünf Fällen pro Tag pro Erstaufnahmeeinrichtung beruhte auf der Annahme, dass es gerade „sonstige Beschädigungen“ in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Jahr 2015 und der zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Auslastung mehrfach täglich gab. Berücksichtigt man daneben noch die ebenfalls abgefragten Konflikte und Havarien in Erstaufnahmeeinrichtungen , wurde angenommen, dass es zu durchschnittlich fünf solcher Vorkommnisse pro Tag pro Erstaufnahmeeinrichtung gekommen ist. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8144 Dresden, 4. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1M1STBR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Weshalb werden die Schäden und Vorkommnisse in den Erstaufnahmeeinrichtungen nicht zentral erfasst? Ein Bedarf der Verwaltung für eine zentrale Erfassung von Schäden und Vorkommnissen in Erstaufnahmeeinrichtungen ist nicht gegeben. Die Nutzungsart "Erstaufnahmeeinrichtung " ist insbesondere kein geeigneter Anknüpfungspunkt für generalisierende Auswertungen von Schadensbildern. Auch ist die Gebäudetypologie der als Erstaufnahmeeinrichtungen genutzten Liegenschaften zu unterschiedlich, um aus einer zentralen Erfassung und Auswertung von Beschädigungen Rückschlüsse auf bauliche Rahmenbedingungen ziehen zu können. Frage 3: Ist eine Aufzeichnungspflicht für Schäden und Vorkommnisse in Erstaufnahmeeinrichtungen geplant? Nein. Angesichts der begrenzten Erkenntnistiefe einer zentralen Erfassung von Schäden ^ n als Erstaufnahmeeinrichtung genutzten Liegenschaften steht eine solche zentralf ^J Erfassung in keinem angemessenen Verhältnis zum entsprechenden Verwaltur ^sai^fwand. Mitifreijndlichen Grüßen w/^ \ Markus Ulbig Seite 2 von 2 6_4480_rs SB2-6PS-Biz16040415110 2016-04-05T08:14:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes