Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/4481 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/3889 Schaden in Erstaufnahmeeinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, der Kleinen Anfrage sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Aus der Antwort zu Drs. 6/3889 geht hervor, dass die Anzahl der angezeigten Konflikte, Havarien, Brände oder sonstige Beschädigungen nicht angegeben werden kann, ohne alle Aufzeichnungen der Wachschutzunternehmen auszuwerten.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurden in der benannten Einrichtung „Notunterkunft Großraumzelt Strehlener Straße in Dresden“ im Jahr 2015 Schäden festgestellt? Es wurden Schäden festgestellt, die Reparaturkosten von ca. 2.000 Euro verursachten. Dabei handelte es sich überwiegend um Kosten für die Beseitigung von Schäden im Sanitärbereich, wie die Erneuerung von Toilettenbrillen , Papierrollenhaltern, Handtuchhaltern und Seifenspendern. Frage 2: Wie stellt die Staatsregierung die Gesamtschadenshöhe in allen Erstaufnahmeeinrichtungen fest, wenn die einzelnen Schäden nur externen Berichten zu entnehmen sind? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4480 verwiesen. Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/8145 Dresden, 4. April 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSE1N Frage 3: Wie werden die Schäden beglichen, wenn die Staatsregierung keine Gesamtüber ?icht über die einzelnen Schäden hat? Il Die jKosten für die Beseitigung von Schäden werden im Rahmen der normalen Rechnun ^jsb^arbeitung beglichen. idlichen Grüßen ^ Markus Ulbig\ Seite 2 von 2 6_4481_rs SB2-6PS-Biz16040415111 2016-04-05T08:15:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes